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Facharztausbildung / Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2023

Allgemein · 7 Min. Lesedauer

Facharztausbildung-Psychiatrie-&-Psychotherapie

In Deutschland arbeiten ungefähr 11.800 Ärzte mit dem Facharzttitel „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Um diesen Titel zu erlangen, haben die Ärzte ihre Facharztausbildung in dem Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Innerhalb der Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie spezialisieren sich die Ärzte auf psychische Erkrankungen und Störungen.

Um ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zu werden, müssen Assistenzärzte ihre Facharztausbildung in diesem Fachgebiet absolvieren. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

Assistenzarztjobs

Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie – Das Fachgebiet

Das Fachgebiet der Psychiatrie und Psychotherapie spezialisiert sich auf die Vorbeugung, Erkennung und somatotherapeutische, psychotherapeutische sowie sozialpsychiatrische Behandlung und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen und Störungen, die psycho-somatischen bzw. somato-psychischen Wechselwirkungen und toxischen Schädigungen unter Berücksichtigung ihrer psychosozialen Anteile, psychosomatischen Bezüge und forensischen Aspekte.

Wie viele Fachärzte gibt es für die Psychiatrie und Psychotherapie?

  • 11.760 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon
    • 52% Ärztinnen (6.166)
    • 48% Ärzte (5.594)

Voraussetzungen der Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Als Voraussetzung für die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie gilt der erfolgreiche Abschluss des Medizinstudiums sowie die damit verbundene Approbation als Arzt. Durch die Approbation ist der Mediziner berechtigt den Titel „Arzt“ zu tragen. Im Anschluss beginnt der Mediziner als Assistenzarzt bzw. Arzt in Weiterbildung zu arbeiten und kann sich auf eine spezifische Facharztausbildung spezialisieren. Beispielsweise kann die Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie gewählt werden. Am Ende der mehrjährigen Facharztausbildung muss der Assistenzarzt eine Facharztprüfung ablegen. Wird diese bestanden, erlangt der Arzt den Facharzttitel „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“.

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Für die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie wird ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die Approbation als Arzt vorausgesetzt.

Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie: Das Gehalt

Assistenzärzte verdienen während ihrer Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie zwischen 4.850 Euro und 6.340 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Assistenzärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Assistenzarzt Gehalt.

Dauer der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Die Weiterbildungszeit in der Psychiatrie und Psychotherapie beträgt 60 Monate, also 5 Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie wird der Facharzttitel in dem Fachgebiet erlangt.

Die Facharztausbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden. Innerhalb der 60 Monate:

  • müssen 12 Monate in Neurologie abgeleistet werden
  • müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
  • können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und/oder im Schwerpunkt Forensische Psychiatrie erfolgen
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Die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie  dauert in Vollzeit 5 Jahre.

Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Die Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen & Fertigkeiten)

Spezifische Inhalte der Facharztweiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie

  • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Deeskalierende Maßnahmen im Vorrang zu Zwangsmaßnahmen
  • Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (Richtzahl: 3)
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder
  • Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung

Psychiatrische Krankheitslehre und Diagnostik

  • Allgemeine und spezielle Psychopathologie
  • Grundlagen der Diagnostik und Therapie psychischer Erkrankungen und Störungen unter Einbeziehung biologischer, psychologischer und sozialer Faktoren
  • Somatische, insbesondere neurobiologische, soziale und psychologische Grundlagen und Differentialdiagnostik sowie Verlauf psychischer Erkrankungen und Störungen einschließlich Transitionsphasen
  • Grundlagen der Psychotherapie in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren, insbesondere der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie sowie der Neuropsychologie
  • Grundlagen der somatischen und psychotherapeutischen Behandlung in der forensischen Psychiatrie
  • Psychodiagnostische Testverfahren, neuropsychologische und neurophysiologische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Anamnese- und Befunderhebung unter Einbeziehung familiärer, psychosozialer, altersspezifischer, epidemiologischer und transkultureller sowie kultur- und werteorientierter Gesichtspunkte einschließlich der Anwendung standardisierter Verfahren sowie Fremd- und Selbstbeurteilungsskalen, davon dokumentierte Erstuntersuchungen (Richtzahl: 60)
  • Indikationsstellung und Befundinterpretation von elektrophysiologischen Methoden, z. B. Elektroenzephalographie
  • Indikationsstellung und Befundinterpretation bildgebender Verfahren, z. B. kraniale Computertomographie, Kernspin- und PositronenEmissions-Tomographie
  • Lumbalpunktionen einschließlich der Interpretation von Liquordiagnostik
  • Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinischneurologischen Diagnostik
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Konsiliarund/oder Liaisondienste, davon dokumentierte Fälle (Richtzahl: 40)
  • Diagnostik von psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes

Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen

  • Psychische Erkrankungen und Störungen im Kindes- und Jugendalter
  • Technik der Behandlung durch Spezialtherapeuten, z. B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Sprach-, Bewegungs- und Kreativtherapeuten
  • Angehörigenarbeit und trialogische Arbeit
  • Spezielle Versorgungsformen, z. B. Home Treatment, Akutbehandlung im häuslichen Umfeld, Interventionen in den Bereichen Wohnen und Arbeit
  • Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Selbstständigkeit und Minderung der Pflegebedürftigkeit, zur Sicherung der Geschäftsfähigkeit sowie Einleitung von Vorsorgevollmacht, Betreuung und Pflege
  • Psychiatrische und psychotherapeutische Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen mittels bio-psycho-sozialem Behandlungsansatz unter Berücksichtigung der Transitionsphasen, davon dokumentierte Fälle (Richtzahl: 300)
  • Therapie von Traumafolgestörungen mittels wissenschaftlich anerkannten Verfahren bei Patienten (Richtzahl: 5)
  • Grundlagen der Psychopharmakologie
  • Somatische Therapieverfahren, z. B. Lichttherapie, Stimulationsverfahren, Schlafphasenverschiebung und Wachtherapie
  • Grundlagen der psychosozialen Therapien
  • Einleitung und Überwachung von ergotherapeutischen, sport- und bewegungstherapeutischen und kreativtherapeutischen Maßnahmen
  • Mitbehandlung von Folgen psychischer Erkrankungen und Störungen auf somatische Funktionen sowie Behandlung von Folgen somatischer Erkrankungen auf psychische Funktionen
  • Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen aufgrund von Störungen der Schlaf-Wach-Regulation, der Schmerzwahrnehmung und der Sexualentwicklung und -funktionen einschließlich Störungen der sexuellen Identität
  • Psychopharmakotherapie einschließlich Drugmonitoring, der Erkennung und Verhütung unerwünschter Therapieeffekte sowie der Probleme der Mehrfachverordnung und Risiken des Arzneimittelgebrauchs unter Einbeziehung rechtlicher, ökonomischer und ethischer Fragen einschließlich der Besonderheiten der Pharmakologie im Alter
  • Mitwirkung bei Elektrokrampftherapie (EKT) und anderen Hirnstimulationsverfahren
  • Therapie von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen im Alter unter Berücksichtigung von Multimorbidität, Polypharmazie und Einbeziehung des psychosozialen Umfeldes
  • Grundlagen der Palliativmedizin
  • Entspannungsverfahren, z. B. autogenes Training, progressive Muskelrelaxation, Hypnose
  • Anwendung supportiver und psychoedukativer Methoden
  • Psychiatrisch-psychotherapeutische Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung unter Berücksichtigung von Syndrom und Krankheitsstadium, der eingeschränkten kognitiven und affektiven Wahrnehmungsfähigkeit und Introspektionsfähigkeit des Patienten
  • Psychotherapeutische evidenzbasierte Kurzinterventionen (Techniken), die aus den wissenschaftlichen anerkannten Therapieverfahren und -methoden hergeleitet sind, in Therapieeinheiten in vier Sitzungen á mindestens 20 Minuten
  • Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere ENTWEDER kognitiv-behavioralen Therapie ODER psychodynamischen/tiefenpsychologischen Psychotherapie
    • Theorie- und Fallseminare in Stunden (100)
    • dokumentierte Fälle Einzelpsychotherapie mit Patienten in der jeweiligen Grundorientierung, davon Kurzzeitpsychotherapien von 5 – 25 Stunden Therapiedauer (6), Psychotherapien von mindestens 25 Stunden Therapiedauer (2), Langzeittherapien von mindestens 45 Stunden Therapiedauer (2)
  • Gruppenpsychotherapie in der gewählten Grundorientierung mit 3 bis 9 Teilnehmern unter Supervision in Stunden (120)
  • Koordination der sozialpsychiatrischen Behandlung
  • Behandlung psychischer Erkrankungen und Störungen bei Menschen mit Behinderung und mit Intelligenzminderung

Suchtmedizinische (Grund-)Versorgung

  • Entzugs- und Substitutionsbehandlung
  • Krisenintervention und suchtmedizinische Notfälle
  • Qualifizierte Entzugsbehandlung aller stoffgebundenen Süchte, insbesondere Alkohol, Medikamente, Nikotin und illegale Drogen
  • Suchthilfesystem, z. B. Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen
  • Anamneseerhebung bei Menschen mit substanzabhängigen und substanzunabhängigen Abhängigkeitserkrankungen einschließlich der Berücksichtigung der Motivationsentwicklung und des sozialen Umfeldes, davon dokumentierte Fälle (Richtzahl: 10)
  • Suchtmedizinische Behandlung und Beratung von Menschen mit krankhaftem stoffgebundenen und nicht stoffgebundenen Suchtverhalten mit Anwendung von somatotherapeutischen und psychotherapeutischen Verfahren einschließlich der motivierenden Gesprächsführung, davon dokumentierte Fälle mit jeweils mindestens 5 Sitzungen (Richtzahl: 3)

Prävention und Rehabilitation

  • Klassifikationsmodelle der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen, z. B. International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
  • Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention bei psychischen Erkrankungen und Störungen einschließlich Suchterkrankungen, auch bei Ko- und Multimorbidität mit somatischen Krankheiten
  • Primärprävention psychischer Störungen in Familien mit psychisch kranken Eltern
  • Beratung, Koordination, Begleitung und Einleitung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen zur Teilhabe an allen Lebensbereichen einschließlich Suchterkrankungen
  • Befunderstellung für Rehabilitationsanträge

Notfälle

  • Krisenintervention bei Suizidalität, Intoxikation, Delir, maniformen Syndromen, katatonen Syndromen, akuten Angstzuständen, dissoziativen Syndromen und anderen Notfällen bei Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen

Selbsterfahrung

  • Personale Kompetenzen und Beziehungskompetenzen
  • Einzelselbsterfahrung und/oder Gruppenselbsterfahrung ENTWEDER in einem verhaltenstherapeutischen ODER psychodynamischen Verfahren in Stunden, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden (Richtzahl: 150), davon Doppelstunden in einer kontinuierlichen Gruppe (Richtzahl: 40)
  • Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden (Richtzahl: 35)

Neurologie im Rotationsjahr

  • Neuropsychologisch-neuropsychiatrische Diagnostik zur Erfassung neuropsychologischer Syndrome wie Störungen der Orientierung, der Aufmerksamkeit und der Konzentration, der Sprache, z. B. bei Frontalhirnsyndromen
  • Kopf- und Gesichtsschmerzen, zentrale und periphere Schmerzsyndrome
  • Grundlagen der neuropsychiatrischen Differentialdiagnostik und der klinischneurologischen Diagnostik, insbesondere der verschiedenen Formen erworbener neuropsychiatrischer Erkrankungen
  • Neurologische Anamnese und klinischneurologische Befunderhebung, insbesondere unter Beachtung motorischer Symptome und Syndrome, z. B. Gangstörung, Akinese, Rigor, Tremor und Sprachstörungen wie Aphasie, Sprechapraxie und Dysarthrie
  • Erkennung und Umgang mit
    • vaskulären Erkrankungen des Gehirns, insbesondere Ischämien und Blutungen
    • entzündlichen und Autoimmunerkrankungen des Nervensystems
    • anfallsartigen Störungen des Bewusstseins und Epilepsien
    • Hirntumoren und anderen raumfordernden Prozessen
    • degenerativen Erkrankungen des Nervensystems mit dem Leitsymptom Demenz und Basalganglienerkrankungen, insbesondere Parkinsonsyndrome
    • somatoforme Störungen der Motorik
  • Grundlagen neuropsychologischer Therapien nach Hirnschädigung und bei Hirnfunktionsstörungen
  • Durchführung und Befunderstellung von standardisierten Testverfahren und Skalen bei neuropsychologischen/verhaltensneurologischen Störungen (Richtzahl: 50)
  • Hirnorganische Ursachen für psychiatrische Erkrankungen

Das Logbuch für die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Für die Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Damit ein Arzt für die Facharztprüfung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen wird, muss das Logbuch der Weiterbildung vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Das Muster-Logbuch kann hier heruntergeladen werden.

Facharztprüfung Psychiatrie und Psychotherapie

Im Anschluss an die mehrjährige Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie folgt die Facharztprüfung. Hierbei handelt es sich um eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung, die etwa 30-45 Minuten dauert. Innerhalb der Facharztprüfung wird der gesamte Inhalt der Facharzt-Weiterbildung Psychiatrie und Psychotherapie geprüft. Besteht der Arzt in Weiterbildung seine Facharztprüfung, wird ihm eine Facharzturkunde ausgestellt. Mit dieser ist der Facharzt nun berechtigt sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit einer eigenen Praxis niederzulassen.

Ärzte Jobs in der Psychiatrie und Psychotherapie

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Zusatz-Weiterbildungen für die Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie

Nach der Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie können die Fachärzte eine Zusatzbezeichnung erwerben. Hierfür müssen die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie eine Zusatzweiterbildung absolvieren. In welchen spezifischen Fachgebieten sich Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie fortbilden können, sehen Sie hier:

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Diese Fortbildungsmöglichkeiten können Assistenzärzte bereits nach 24 Monaten als Assistenzarzt in der Psychiatrie und Psychotherapie wahrnehmen:

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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