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Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Palliativmedizin

Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 13.200 Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Berücksichtigung der individuellen psychischen und spirituellen Situation die Lebensqualität dieser Patienten bestmöglich positiv zu beeinflussen.

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Palliativmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition Zusatzweiterbildung Palliativmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung mit dem Ziel, unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und unter Berücksichtigung der individuellen psychischen und spirituellen Situation die Lebensqualität dieser Patienten bestmöglich positiv zu beeinflussen.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Palliativmedizin? In Deutschland gibt es 13.188 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin baut auf einer Facharztausbildung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Patientenversorgung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztausbildung
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Für die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin wird eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Palliativmedizin

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Palliativmedizin zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin

Die Weiterbildungszeit der Zusatz-WeiterbildungPalliativmedizin beträgt ca. 12 Monate.

Während der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin müssen

  • ein 40 Stunden Weiterbildungs-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin sowie 
  • 120 Stunden Fallseminare unter Supervision absolviert werden. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
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Die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin dauert in Vollzeit ungefähr 1 Jahr. 

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Phlebologie unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Phlebologie

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin

  • Grundprinzipien der Palliativversorgung
  • Komplexität bei Patienten mit unheilbaren fortgeschrittenen Erkrankungen und in der letzten Lebensphase
  • Einbeziehung und Unterstützung der Angehörigen
  • Versorgungskonzepte und Betreuungskontinuität
  • Strukturen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung
  • Besonderheiten der pädiatrischen und geriatrischen Palliativversorgung
  • Krankheit, Sterben, Tod und Trauer in verschiedenen Kulturen und Religionen

Grundlagen der symptomorientierten Behandlung

  • Kausale versus symptomatische Therapieoptionen, deren Angemessenheit, Nutzen und Risiken
  • Erstellung, kontinuierliche Überprüfung, Anpassung und Dokumentation von Therapieplänen mit palliativmedizinischer Intention einschließlich der Beurteilung der Angemessenheit von Therapiemaßnahmen, Therapiezieldiskussion, Therapiezieländerung mit kritischer Diskussion medizinischer Indikationen (Richtzahl: 20)
  • Management von körperlichen und psychischen Krisen (Richtzahl: 10)
  • Beratung und Unterstützung des Patienten in seiner Entscheidungsfindung sowie Einholung und Abwägung eines der aktuellen Situation angepassten (Behandlungs-)Auftrags des Patienten

Symptomlinderung und Behandlung palliativmedizinischer Krankheitsbilder

  • Pharmakologische und therapeutische Zusammenhänge einzelner belastender Symptome
  • Diagnostik, stadien- und bedarfsgerechte, differenzierte medikamentöse und nichtmedikamentöse palliativmedizinische Therapie belastender Symptome anhand mechanismen- und ursachenorientierter Therapiepläne
  • Erstellung von Protokollen zur palliativen Sedierung einschließlich kritischer Diskussion
  • Palliativmedizinische Therapie von Funktionsstörungen, z. B. maligne intestinale Obstruktion, Elektrolyt- und metabolische Störungen sowie von Organfunktionseinschränkungen und -ausfällen einschließlich der Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr in Relation zu Prognose und Patientenwillen
  • Zusammenhänge und Therapieoptionen palliativmedizinischer Krankheitsbilder
  • Diagnostik und Therapie palliativmedizinisch wichtiger Krankheitsbilder in Relation zu Prognose und Patientenwillen, insbesondere maligne Erkrankungen, Organinsuffizienzen, neurologische Erkrankungen einschließlich Demenz, hereditäre
  • Erkrankungen, Anpassungsstörung und posttraumatische Belastungen

Soziales Umfeld des Patienten

  • Wiederkehrende Verhaltens- und Kommunikationsmuster in Familien
  • Einschätzung der Struktur und Tragfähigkeit des sozialen Umfelds des Patienten, Identifikation von Ressourcen und Verringerung von Defiziten, Organisation und bedarfsadaptierte Anpassung der Versorgungsstrukturen
  • Biographiearbeit
  • Erfassung der Familienstruktur, z. B. Genogramm
  • Berücksichtigung der Bedürfnisse der Angehörigen im Behandlungskonzept

Spiritualität

  • Lebensbilanz und Lebensidentität
  • Konzepte von Spiritualität, Leben, Krankheit, Leid und Tod, Religion und ihre Zusammenhänge
  • Beratung und Unterstützung des Patienten bei spirituell-existentiellen Fragen, beim Umgang mit Scheitern, Versagen und Schuld sowie bei existentiellen Ängsten und offenen Fragen über die Zeit nach dem Tod
  • Einleitung und ggf. Mitgestaltung kultureller und religiöser Sterbe- und Bestattungsriten

Anpassung, Bewältigung, Trauer

  • Beratung und Unterstützung bei Krankheitsbewältigung, Körperbildveränderungen und Trauer

Ethische und rechtliche Grundlagen

  • Ethische Bewertung und rechtliche Grundlagen der Entscheidungsfindung, Patientenautonomie, Vorausverfügungen, Behandlungsbegrenzung, Formen der „Sterbehilfe“, palliative Sedierung
  • Anwendung und Abwägen medizinethischer Prinzipien
  • Reflexion und Haltung zum Umgang mit Todeswünschen
  • Umsetzung von gesundheitlicher Vorausplanung

Kommunikation und Arbeit im Team

  • Kommunikationsmodelle
  • Kommunikation und Supervision im interdisziplinären und interprofessionellen Team zur Entscheidungsfindung einschließlich kollegialer Beratung
  • Kommunikation und wertschätzender Umgang mit den Gefühlen der Patienten und Angehörigen, auch mit kommunikationseingeschränkten Menschen, z. B. alte, behinderte und demente Menschen
  • Beratungsgespräche, z. B. Aufklärungs-, Entscheidungs-, Konflikt-, Angehörigen-Gespräche, Überbringen schlechter Nachrichten, Gespräche über medizinische und menschliche Versäumnisse und Fehler
  • Teilnahme an und Durchführung von Familiengesprächen
  • Förderung der Kommunikation der Betroffenen untereinander

Selbstreflexion

  • Reflexion der eigenen Grundhaltung und der eigenen Einstellung zu Sterben und Tod
  • Aktive Gestaltung von Entlastung und Abgrenzung

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin

Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin kann hier heruntergeladen werden.

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