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Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Suchtmedizinische-Grundversorgung
Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 3.300 Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Sucht­medizinische Grund­versorgung“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Sucht­medizinische Grund­versorgung oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
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Definition Zusatzweiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Die Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen.
Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Sucht­medizinische Grund­versorgung? In Deutschland gibt es 3.332 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Sucht­medizinische Grund­versorgung.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Die Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung baut auf einer Facharztausbildung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztausbildung
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Für die Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung wird eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Die Weiterbildungszeit der Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung beträgt einen 50 Stunden Weiterbildungskurs gemäß § 4 Abs. 8 in Suchtmedizinische Grundversorgung.

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung unterscheidet zwischen:
  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Weiterbildungsinhalte der Zusatz-Weiterbildung der Suchtmedizinischen Grundversorgung

  • Ätiologie von Suchtkrankheiten
  • Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
  • Beratung im Zusammenhang mit suchterzeugenden Stoffen und nicht-stoffgebundenen Suchterkrankungen
  • Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
  • Entzugs- und Substitutionsbehandlung
  • Kriseninterventionen
  • Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung

Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Sucht­medizinische Grund­versorgung. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung kann hier heruntergeladen werden.

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