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Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Rehabilitationswesen

Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 3.000 Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Rehabilitationswesen“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit einschließlich der damit zusammenhängenden Begutachtung.

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Rehabilitationswesen oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition Zusatzweiterbildung Rehabilitationswesen

Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit einschließlich der damit zusammenhängenden Begutachtung.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Rehabilitationswesen?

In Deutschland gibt es 2.821 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen baut auf einer Facharztausbildung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­ung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztausbildung
9

Für die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen wird eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­ver­sor­gung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Rehabilitationswesen

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Rehabilitationswesen zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

Die Weiterbildungszeit der Zusatz-WeiterbildungRehabilitationswesen beträgt ca. 12 – 24 Monate.

Innerhalb dieses Zeitraumes müssen folgende Leistungen erbracht werden:

  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Rehabilitationswesen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder für Physikalische und Rehabilitative Medizin gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1
  • 160 Stunden Grundkurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen oder Sozialmedizin
  • 160 Stunden Aufbaukurs gemäß § 4 Abs. 8 in Rehabilitationswesen
9

Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen dauert in Vollzeit ca. 1 – 2 Jahre.

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

  • Ethische und juristische Aspekte für die Tätigkeit als Sachverständiger
  • Anwendung des biopsychosozialen Modells der WHO bei der Beurteilung von Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren sowie Erstellung von Funktionsdiagnosen
  • Begriffsbestimmung und Konzepte der Sozial- und Rehabilitationsmedizin einschließlich der Behindertenrechtskonvention der UN
  • Begriffsdefinitionen und Abgrenzung der Gesundheitsstrategien Prävention, Kuration, Rehabilitation und Pflege

Soziale Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen

  • Prinzipien des Gesundheits- und Sozialsystems und deren Interaktion
  • Anwendung des trägerübergreifenden Teilhabebegriffs und Steuerung von trägerspezifischen und trägerübergreifenden Teilhabeleistungen
  • Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • Sozialleistungsträger und ihre Aufgaben und Schnittstellen gemäß Sozialgesetzbuch
  • Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und leistungsrechtlichen Begriffe im gegliederten System der sozialen Sicherung
  • Strukturen und Aufgaben privater Versicherungen zur sozialen Absicherung

Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation

  • Leistungsarten und Leistungsformen einschließlich Modellen der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation einschließlich Einrichtungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
  • Theoriemodelle der Rehabilitation und Grundlagen der internationalen Richtlinien und Empfehlungen zu Behinderung und Rehabilitation
  • Begehung von Einrichtungen (Richtzahl: 6), davon
    • Betriebe
    • Rehabilitationseinrichtungen (Richtzahl: 2)
    • Berufsförderungswerke
    • Einrichtungen der sozialen Rehabilitation

Spezifische Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

Begutachtung und Steuerung von Leistungen zur Rehabilitation

  • Leistungsformenübergreifende Rehabilitationsplanung, Koordination der Leistungen, interdisziplinäre und intersektorale Zusammenarbeit
  • Wesentliche Gesetze und Richtlinien, insbesondere Sozialgesetzbuch, Heil- und Hilfsmittelrichtlinien
  • Institutionen der rechtlichen Auseinandersetzung, z. B. Schlichtungsstellen, Gerichte sowie deren Arbeitsweise
  • Gutachtenerstellung in Gerichts- und Schlichtungsverfahren (Richtzahl: 2)
  • Gutachtenerstellung nach den Anforderungen der Leistungsträger (Richtzahl: 3)
  • Indikationsstellung und Beratung zu rehabilitativen Leistungen bei Personen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern
  • Erstellung und kontinuierliche Anpassung von Rehabilitationsplänen einschließlich Case Management
  • Schnittstellenmanagement im Versorgungssystem
  • Aufgaben und Interaktion der Berufsgruppen im Rehabilitationsteam
  • Leitung und Koordination eines interprofessionellen und patientenzentrierten Rehabilitationsteams einschließlich der Angehörigenarbeit (Richtzahl: 30)

Medizinische Rehabilitation

  • Versorgungsformen und Phasenmodelle der Rehabilitation einschließlich der Frührehabilitation, stationärer oder ganztags ambulanter Anschlussrehabilitation sowie Heilverfahren
  • Planung, Koordination und Beurteilung von stationären oder ganztags ambulanten Anschlussrehabilitationen und/oder Heilverfahren in Rehabilitationseinrichtungen (Richtzahl: 50), insbesondere
    • patientenorientierte Rehabilitationsdiagnostik einschließlich indikationsbezogener Auswertung von Assessmentinstrumenten zur Selbst- und Fremdeinschätzung
    • Indikationsstellung, Einleitung und Verlaufsbeurteilung von Therapien
  • Formen und Inhalte der rehabilitativen Langzeitversorgung und Nachsorge
  • Planung, Koordination und Beurteilung von Leistungen zur Teilhabe in der Langzeitversorgung von Menschen mit chronischen Krankheiten und langfristigen Behinderungen (Richtzahl: 25), insbesondere
    • Verordnung von Nachsorgemaßnahmen wie Funktionstraining bzw. Rehabilitationssport
    • Beurteilung des Leistungsvermögens, der Arbeitsunfähigkeit sowie der Pflegebedürftigkeit

Schulisch-pädagogische, berufliche und soziale Rehabilitation

  • Versorgungsformen und Zugangskriterien der schulisch-pädagogischen Rehabilitation
  • Koordination von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in verschiedenen Einrichtungen der sozialen Rehabilitation
  • Grundlagen des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie der Schnittstellen zu anderen präventiven und rehabilitativen Maßnahmen
  • Indikationsstellung und Einleitung beruflicher und/oder arbeitsplatzorientierter Rehabilitationsleistungen (Richtzahl: 20)

Technische Hilfen

  • Technische Hilfen und Hilfsmittel für die Teilhabe am Arbeitsleben sowie für Aktivitäten des täglichen Lebens und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Erarbeitung von individuellen Empfehlungen für technische Hilfen und Adaptationen am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung (Richtzahl: 5)
  • Wirkungen und Verordnung körpernaher Hilfsmittel (Orthesen) sowie Grundlagen der Funktionsweise von Prothesen
  • Grundlagen der Kommunikationstechnologien und assistierter Technologien

Das Logbuch für die ZB Rehabilitationswesen

Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen kann hier heruntergeladen werden.

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