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Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Spezielle-Schmerztherapie

In Deutschland arbeiten ungefähr 6.100 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Schmerztherapie“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie absolviert. Innerhalb der Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Erkennung und interdisziplinäre Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

Um ein Spezieller Schmerztherapeut zu werden, absolvieren Ärzte nach ihrer Facharztausbildung die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Spezielle Schmerztherapie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition: Spezielle Schmerztherapie

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und interdisziplinäre Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Spezielle Schmerztherapie?

In Deutschland gibt es 6.073 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie baut auf der Facharztausbildung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztanerkennung
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Für die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie wird eine beliebige Facharztanerkennung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie beträgt 12 Monate, also 1 Jahr.

Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden.

  • Neben den 12 Monaten muss ein 80 Stunden Weiterbildung-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Spezieller Schmerztherapie belegt werden.
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Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie dauert in Vollzeit 1 Jahr.

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Spezifische Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie

  • Neurophysiologische Grundlagen der Schmerzentstehung und Schmerzverarbeitung einschließlich der Schmerzchronifizierung
  • Bio-psycho-soziales Schmerzverständnis
  • Ursachen, Epidemiologie und Prävention chronischer Schmerzen einschließlich genetischer, geschlechtsbezogener und psychosozialer Zusammenhänge
  • Wirkmechanismen und Evidenzlage von medikamentösen, physiotherapeutischen, psychotherapeutischen, interventionellen und komplementärmedizinischen Verfahren
  • Standardisierte Erfassung und Verlaufsdokumentation
  • Schmerzmedizinische Gutachtenerstellung einschließlich der Klärung relevanter sozialmedizinischer Fragestellungen
  • Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen

Diagnostik des Schmerzes

  • Erhebung einer bio-psycho-sozialen Schmerzanamnese (Richtzahl: 100)
  • Anwendung standardisierter und validierter Testverfahren und Fragebögen (Richtzahl: 100)
  • Vollständige körperliche Untersuchung und Funktionsstatus (Richtzahl: 100)

Spezifische Schmerztherapie

  • Besonderheiten bei Patienten mit psychischen und somatischen Komorbiditäten und Störungen einschließlich Suchterkrankungen
  • Besonderheiten der Schmerzbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
  • Besonderheiten der Schmerzbehandlung des alternden Menschen
  • Spezielle Pathophysiologie und Differentialdiagnose des neuropathischen Schmerzes
  • Spezielle Pathophysiologie und Differentialdiagnose primärer und sekundärer Kopf- und Gesichtsschmerzen einschließlich der Kopfschmerzen durch Medikamente und toxische Substanzen
  • Spezielle Pathophysiologie und Differentialdiagnose von Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen und Muskelschmerzen einschließlich Fibromyalgie
  • Schmerzhafte Erkrankungen des Gefäßsystems Thorakale Schmerzsyndrome
    Viszerale Schmerzen
    Urogenitale Schmerzsyndrome
  • Somatoforme Schmerzsyndrome
  • Indikationsstellung physiotherapeutischer, psychotherapeutischer, interventioneller und komplementärmedizinischer Verfahren
  • Eingehende Beratung und partizipative Entscheidungsfindung einschließlich Festlegung von Therapiezielen
  • Schmerzedukation, auch mit Klärung von aufrechterhaltenden psychosozialen Einflussfaktoren
  • Aufstellung eines inhaltlich und zeitlich gestuften multimodalen Therapieplanes einschließlich der zur Umsetzung erforderlichen interdisziplinären, interprofessionellen und sozialmedizinischen Koordination (Richtzahl: 100)
  • Initiierung, Modifizierung und/oder Beendigung medikamentöser Kurzzeit-, Langzeit-, und Dauertherapie (Richtzahl: 100), davon
  • Langzeit- oder Dauertherapie mit standardisierter Dokumentation des schmerztherapeutischen Behandlungsverlaufs (Richtzahl: 50), davon
  • in einer terminalen Behandlungsphase einer palliativen Situation (Richtzahl: 10)
  • Medikamentenmissbrauch und Medikamentenabhängigkeit
  • Entzugsbehandlungen (Richtzahl: 10)

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie

Wie schon in der Facharztausbildung ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie kann hier heruntergeladen werden.

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