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Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Facharztausbildung Anästhesiologie

Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 800 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Informatik“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Ärzte auf die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen.

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Medizinische Informatik oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

Assistenzarztjobs

Definition Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik

Die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst die systematische Verarbeitung von Informationen in der Medizin durch die Modellierung und Realisierung von informationsverarbeitenden Systemen.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Medizinische Informatik?

In Deutschland gibt es 781 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Informatik.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik

Für die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • 24 Monate ärztliche Tätigkeit
9

Für die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Inofrmatik wird eine 24 monatige ärztliche Tätigkeit vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik

Die Weiterbildungszeit der Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik umfasst:

  • einen 240 Stunden Weiterbildung-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Medizinische Informatik
    • Die Kurs-Weiterbildung kann durch 12 Monate Weiterbildung in einer an die Patientenversorgung angeschlossenen Einrichtung der Medizinischen Informatik unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
  • und zusätzlich 480 Stunden in einer Einrichtung der medizinischen Informatik oder in einer IT-Abteilung im Gesundheitswesen, ersetzbar durch eine Projektarbeit bei einem Weiterbildungsbefugten für Medizinische Informatik

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik

Angewandte Informatik

  • IT-Infrastrukturkomponenten, z. B. Rechnernetze, Betriebssysteme, Telematikinfrastruktur
  • Programmiersprachen und Webservices z. B. XML, JSON, Java, SOAP
  • IT-Servicemanagement
  • Planung, Entwicklung und Auswahl von Anwendungssystemen
  • Einsatz von Vorgehensmodellen im Software Engineering
  • Modellierung von Daten und Prozessen
  • Anwendung und Abfrage von relationalen Datenbanken
  • Anwendung von Methoden der Anforderungsanalyse

Datenschutz und Datensicherheit

  • Rechtliche Grundlagen, z. B. Datenschutzgrundverordnung, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz
  • Prinzipien und Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes
  • Umsetzung datenschutzkonformer Lösungen in Versorgung und Forschung
  • Erstellung eines Datenschutzkonzeptes

Medizinische Dokumentation

  • Fachterminologie der medizinischen Informatik, z. B. Systematized Nomenclature of Medicine – Clinical Terms (SNOMED-CT)
  • Dokumentationssysteme
  • Planung und Entwicklung von Dokumentationssystemen, z. B. medizinische Register, Krebsregister, Infektionsschutzmeldungen, Qualitätssicherungssysteme
  • Anwendung von Ordnungssystemen, Klassifikationen oder Ontologien, davon
    • im Rahmen der medizinischen Dokumentation, z. B. Arztbrief, Medikationsplan, Notfalldaten, Akten, Impfplan, SNOMED-CT, LOINC, UCUM, TNM, ICD-O, ICF
    • im Rahmen der administrativen Dokumentation, z. B. OPS, ICD-10-GM, EBM, DRG, Qualitätssicherung nach § 137 SGB V
    • im Rahmen von Public Health (Big Data), z. B. Todesursachen, Infektionsschutz, Pharmakovigilanz, GMDN, ATC, ICD-10-WHO

Informations- und Kommunikationssysteme

  • Medizinische Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere
  • Krankenhausinformationssysteme und klinische Arbeitsplatzsysteme, z. B. Intensivmedizin, Anästhesiologie
  • Arztpraxisinformationssysteme
  • Informationssysteme von Funktionsabteilungen wie Radiologie, Labor, Endoskopie
  • Aufbau- und Ablauforganisation von Dienstleistungseinheiten, IT-Servicemanagement, z. B. ITIL
  • Erstellung von Rahmenkonzepten
  • IT-Standards und Interoperabilität, z. B. ISO, DIN, HL7, IHE
  • Evaluation von Informations- und Kommunikationssystemen, z. B. Usability
  • Nutzungs- und Parametriererfahrungen bei branchenspezifischen Anwendungssystemen

Informations- und Kommunikationssysteme

  • Medizinische Informations- und Kommunikationssysteme, insbesondere
  • Krankenhausinformationssysteme und klinische Arbeitsplatzsysteme, z. B. Intensivmedizin, Anästhesiologie
  • Arztpraxisinformationssysteme
  • Informationssysteme von Funktionsabteilungen wie Radiologie, Labor, Endoskopie
  • Aufbau- und Ablauforganisation von Dienstleistungseinheiten, IT-Servicemanagement, z. B. ITIL
  • Erstellung von Rahmenkonzepten
  • IT-Standards und Interoperabilität, z. B. ISO, DIN, HL7, IHE
  • Evaluation von Informations- und Kommunikationssystemen, z. B. Usability
  • Nutzungs- und Parametriererfahrungen bei branchenspezifischen Anwendungssystemen

Therapeutische Verfahren

  • Indikationsstellung und Durchführung einer symptomadaptierten und der Verdachtsdiagnose entsprechenden Lagerung unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln
  • Indikationsstellung und Durchführung von Repositionen bei Frakturen und Luxationen (Richtzahl: 5)
  • Reanimation einschließlich der Reanimation von Säuglingen und Kleinkindern, auch als
    Reanimationstraining
  • Durchführung von Defibrillation oder Kardioversion,
    auch als Simulation
  • Grundlagen der transkutanen Schrittmachertherapie
  • Durchführung einer Thoraxentlastung, insbesondere
    • Thoraxdrainage
  • Behandlung von Problemen im Bereich des Atemweges (Airwaymanagement) einschließlich der Hinweiszeichen auf schwierige Atemwegsverhältnisse
  • Durchführung der Maskenbeatmung, auch bei Säuglingen und Kindern, auch als Simulation
  • Sicherung der Atemwege durch Anwendung von supraglottischen Atemwegshilfen, auch bei Säuglingen und Kindern, auch als Simulation
  • Sicherung der Atemwege durch endotracheale Intubation einschließlich Videolaryngoskopie (Richtzahl: 50)
  • Einleitung und Aufrechterhaltung einer Notfallnarkose
  • Anwendung alternativer Medikamentenapplikationsformen, z. B. nasal, sublingual und intraossär
  • Blutungsmanagement/Blutstillung durch Kompression und mittels Anlage von Tourniquet und Beckenschlinge
  • Behandlung mit notfallmedizinisch relevanten Medikamenten
  • Durchführung einer Volumentherapie, auch bei Säuglingen und Kindern
  • Durchführung einer Schmerztherapie, auch bei Säuglingen und Kindern
  • Besonderheiten und Ablauf einer Neugeborenen-Erstversorgung
  • Geburtshilfliches Notfallmanagement

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Medizinische Informatik

Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Medizinische Informatik kann hier heruntergeladen werden.

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