Approbation – Approbationsurkunde beantragen
Was ist die Approbation? Wer benötigt die Approbationsurkunde? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wo kann man die Approbation beantragen? Alle wichtigen Informationen sind auf dieser Seite zusammengefasst.
Was ist eine Approbation?
Bei der Approbation (lat. approbatio „Anerkennung, Genehmigung“) handelt es sich um die staatliche Zulassungsberechtigung, Heilberufe selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen.
Welche Berufsgruppen brauchen eine Approbation?
Bei der Beantragung der Approbation wird zwischen einzelnen Berufsgruppen unterschieden. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Approbationen. Durch das Anklicken der Überschriften gelangen Sie auf die spezifischen Seiten für die jeweiligen Approbationsurkunden.
Rechtliche Grundlagen der Approbation
Die Genehmigung für das Praktizieren dieser Berufe wird durch die jeweiligen Approbationsordnungen erteilt, welche vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden. Die Grundlagen der jeweiligen Approbationsordnungen basieren auf den entsprechenden Gesetzen:
- Approbationsordnung für Ärzte = Bundesärzteordnung,
- Approbationsordnung für Zahnärzte = Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde,
- Approbationsordnung für psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten = Psychotherapeutengesetz,
- Approbationsordnung für Apotheker = Bundes-Apothekerordnung,
- Approbationsordnung für Tierärzte = Bundes-Tierärzteordnung
Voraussetzung für die Approbation
Um die Approbationsurkunde zu erhalten muss diese beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation werden durch die spezifischen Approbationsordnungen der jeweiligen Heilberufe definiert. Im Kern sind die in der Approbationsordnungen geregelten Voraussetzungen gleich. Der Approbationsbeantragende muss seine vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich absolviert und die (Abschluss-)Prüfung bestanden haben. Er darf sich nicht durch negatives Verhalten haftbar gemacht haben, aus welchem deutliche Bedenken über seine Eignung hervorgehen würden (z.B. Ausüben einer Straftat). Weiterhin muss der Antragsteller die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen sowie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um den Beruf ausführen zu können. Wenn der Approbationsbeantragende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder EU-Bürger ist, dann besitzt er bei Erfüllung der Voraussetzungen einen legitimen, rechtlichen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Approbation.
Approbation beantragen
Die Approbation wird bei den zuständigen Bezirksregierung bzw. Landesregierung beantragt. Dabei bestimmt der Prüfungsort der Abschlussprüfung darüber, welche Bezirksregierung bzw. Landesregierung zuständig ist. Wurde zum Beispiel die Abschlussprüfung in Düsseldorf absolviert, so ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. In der folgenden Tabelle sind die Ansprechpartner für die Beantragung der Approbationsurkunde gelistet:
Bundesland | Organisation |
Baden-Württemberg | Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie |
Bayern/ Oberbayern | Regierung von Oberbayern |
Bayern/ Unterfranken | Regierung von Unterfranken |
Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit |
Bremen | Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hessen | Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen |
Mecklenburg- Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Nordrhein- Westfalen |
|
Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza) |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
Saarland | Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt |
Welche Dokumente werden für die Approbation benötigt?
Um die Approbationsurkunde zu beantragen müssen neben dem Antragsformular, welches Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde downloaden können, folgende Dokumente beigelegt werden:
Erforderliche Dokumente | Beantragungsort |
Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses | Landesprüfungsamt |
Antragsformular für die Approbationsurkunde Formlose Erklärung, dass keine Verurteilung vorliegt |
Homepage der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung |
Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 Geburtsurkunde |
Einwohnermeldeamt |
Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses Beglaubigte Kopie des Personalausweises Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde |
Bürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung |
Gesundheitliche Eignungsuntersuchung |
Hausarzt |
Tabellarischer Lebenslauf | – |
Wie viel kostet die Approbation?
Die Kosten für die Approbation können zwischen einem Betrag von 150 bis 1.000 Euro variieren. Dabei ist die Höhe der Gebühr abhängig von dem Verwaltungsaufwand. Beispielsweise erhöhen sich die Kosten, wenn die Unterlagen nicht vollständig abgegeben werden und der Sachbearbeiter diese nachfordern muss.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Approbation?
Die Bearbeitungszeit für den Approbationsantrag kann eine Woche genauso gut aber auch mehrere Monate dauern. Voraussetzung für eine schnelle Erteilung der Approbation sind, dass alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden und die Anzahl weiterer Approbationsanträge überschaubar sind. Sicherheitshalber sollte der Antrag für die Approbationsurkunde mindestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn beantragt werden.

