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Facharztausbildung für Strahlentherapie – Weiterbildung zum Strahlentherapeuten
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2023
Allgemein · 7 Min. Lesedauer
Inhaltsverzeichnis
Ein Strahlentherapeut ist ein Facharzt für Strahlentherapie, der sich durch sein Facharztausbildung in der Strahlentherapie auf die Strahlenbehandlung maligner und benigner Erkrankungen spezialisiert.
Wer das Ziel hat als Strahlentherapeut in Deutschland zu praktizieren, muss eine mehrjährige Facharztausbildung in der Strahlentherapie absolvieren. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung Strahlentherapie zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die Facharztweiterbildung Strahlentherapie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Facharztausbildung Strahlentherapie – Das Fachgebiet
Das Gebiet Strahlentherapie umfasst die Strahlenbehandlung maligner und benigner Erkrankungen. Dabei inbegriffen sind physikalische Verfahren zur Radiosensibilisierung sowie zur Verstärkung der Strahlenwirkung am Tumor unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen des gesunden Gewebes.
Wie viele Fachärzte gibt es für die Strahlentherapie?
- 1.458 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon
- 48% Ärztinnen (702)
- 52% Ärzte (756)
Weiterbildung zum Facharzt für Strahlentherapie
Als Voraussetzung für die Facharztausbildung Strahlentherapie gilt der erfolgreiche Abschluss des Medizinstudiums sowie die damit verbundene Approbation als Arzt . Durch die Approbation ist der Mediziner berechtigt den Titel „Arzt“ zu tragen. Im Anschluss beginnt der Mediziner als Assistenzarzt bzw. Arzt in Weiterbildung zu arbeiten und kann sich auf eine spezifische Facharztausbildung spezialisieren. Beispielsweise kann die Weiterbildung Strahlentherapie gewählt werden. Am Ende der mehrjährigen Facharztausbildung muss der Assistenzarzt eine Facharztprüfung ablegen. Wird diese bestanden, erlangt der frische Strahlentherapeut den Facharzttitel „Facharzt für Strahlentherapie“.
Für die Facharztausbildung Strahlentherapie wird ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die Approbation als Arzt vorausgesetzt.
Facharztausbildung Strahlentherapie: Das Gehalt
Assistenzärzte verdienen während ihrer Facharztausbildung Strahlentherapie zwischen 4.850 Euro und 6.340 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Assistenzärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Assistenzarzt Gehalt.
Dauer der Facharztausbildung Strahlentherapie
Die Weiterbildungszeit der Facharztausbildung Strahlentherapie beträgt 60 Monate, also 5 Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung Strahlentherapie wird der Facharzttitel in der Strahlentherapie erlangt.
Die Facharztausbildung bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden. Innerhalb der 60 Monate :
- können bis zu 12 Monate zum Kompetenzerwerb in anderen Gebieten erfolgen
Die Facharztausbildung Strahlentherapie dauert in Vollzeit 5 Jahre.
Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Strahlentherapie
Die Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Strahlentherapie unterscheidet zwischen:
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen & Fertigkeiten)
Spezifische Inhalte der Facharztweiterbildung Strahlentherapie
Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Strahlentherapie
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Indikationsstellung
- Indikationsstellung für alle strahlentherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken und möglicher Komplikationen
- Bewertung und Vergleich der unterschiedlichen strahlentherapeutischen Verfahren
- Indikationsstellung und Befundinterpretation von vorbereitender und weiterführender Diagnostik im Rahmen von strahlentherapeutischen Behandlungen
Strahlenschutz
- Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung und des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
- Grundlagen des Umgangs mit offenen und geschlossenen radioaktiven Strahlen
- Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz
Medizinische Strahlenphysik und Informationstechnologie
- Grundlagen der Radioaktivität, Strahlerzeugung, Strahlcharakteristik sowie der Wechselwirkungen von Strahlung mit Materie
- Dosimetrie und Bestrahlungsplanungssysteme sowie in der Strahlentherapie eingesetzte Geräte, z. B. Linearbeschleuniger, sonstige Teilchenbeschleuniger, radioaktive Quellen, Röntgentherapie, Bildgebungsanlagen, Zusatzgeräte
- Strahlentherapeutisch relevante Informationstechnologie
Strahlenbiologie
- Biologie unterschiedlicher Strahlenarten, insbesondere linearer Energietransfer (LET) und relative biologische Wirksamkeit (RBE)
- Biologische Grundlagen der Strahlenbehandlung gutartiger Erkrankungen
- Akute und späte Nebenwirkungen an gesunden Geweben
- Bewertung von Risiken für strahlentherapieassoziierte Nebenwirkungen, insbesondere Spätfolgen (Toleranzdosen, linearquadratisches Modell, Dosisvolumeneffekte von Normalgewebsschäden) einschließlich Einsatz von Radioprotektoren
- Strahlenbiologie von Tumoren
- Bewertung von Tumorkontrollwahrscheinlichkeiten
- Strahlenbiologie der Kombination der Bestrahlung mit medikamentösen und physikalischen Verfahren
- Bewertung der Radiosensibilisierung und Verstärkung der Strahlenwirkung
Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen
- Konzepte der strahlentherapeutischen Behandlung gutartiger Erkrankungen
- Strahlentherapeutische Behandlung auch im Kontext interdisziplinärer Behandlungskonzepte von gutartigen Erkrankungen
Grundlagen der Onkologie
- Interdisziplinäre Behandlungskonzepte
- Grundlagen der Tumorbiologie und Tumorpathologie einschließlich der molekularen Diagnostik und Kategorisierung onkologischer Erkrankungen
- Grundlagen nicht-radioonkologischer Therapieverfahren in interdisziplinären Konzepten, insbesondere operative Verfahren, systemische Therapien einschließlich myeloablativer Verfahren, Radionuklidtherapie und immunologischer Therapie
- Indikationsstellung zur radioonkologischen Kombinationsbehandlung
Tumorerkrankungen
- Strahlentherapeutische Behandlung, auch im Kontext interdisziplinärer Behandlungskonzepte von verschiedenen Tumorentitäten einschließlich onkologischer Notfälle und der Behandlung von Metastasen, insbesondere
- Tumore des zentralen Nervensystems
- Kopf-Hals-Tumore
- gastrointestinale Tumore
- Tumore der Lunge und des Mediastinum
- Tumore der Brust
- gynäkologische Tumore
- urologische Tumore
- Lymphome und Leukämien
- Knochen- und Weichteilsarkome
- Hauttumore
- Tumore mit unbekanntem Primärtumor
- Tumore des Auges und der Orbita
- pädiatrische Tumore
Bestrahlungsplanung und Therapieverifikation
- Lagerung und Immobilisation von Patienten
- Indikation und Durchführung bildgebender Verfahren zur Therapieplanung und Verifikation der Bestrahlungsfelder, insbesondere konventionelle Simulation, CT-Simulation
- Definition von Tumorvolumina und Normalgeweben anhand bildgebender Methoden
- Computergestützte Bestrahlungsplanung auf der Basis von CT-Untersuchungen für die Strahlentherapie unter Berücksichtigung möglicher Kombinationstherapien und interdisziplinärer Behandlungen, ggf. unter Einbeziehung weiterer bildgebender Verfahren, z. B. MRT, Positronenemissionstomographie (PET) (Richtzahl: 500), davon CT verschiedener Körperregionen (Richtzahl: 200)
Externe Strahlentherapie
- Durchführung von externer Strahlentherapie mit Linearbeschleunigern einschließlich Ersteinstellung, Genauigkeitskontrolle, Korrekturen, Dokumentation, Überwachung des Patienten, Erkennung und Behandlung von Nebenwirkungen, davon
- bei gutartigen Erkrankungen (Richtzahl: 50)
- bei bösartigen Erkrankungen mit Linearbeschleuniger (Richtzahl: 450)
Brachytherapie
- Grundlagen der Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe zur permanenten Implantation, zur Afterloadingtherapie sowie zur endovaskulären Strahlentherapie
- Durchführung von Brachytherapie, insbesondere bei Tumoren des weiblichen Genitale (Richtzahl: 100),
- davon mit Afterloading-Einrichtung (Richtzahl: 60)
Medikamentöse Tumortherapie und Supportivtherapie
- Begleitbehandlungen zur Verstärkung der Strahlenwirkung im Tumor und zur Protektion gesunder Gewebe
- Indikation, Durchführung und Überwachung der systemischen Tumortherapie in Kombination mit Bestrahlungen bei soliden Tumorerkrankungen einschließlich der Beherrschung auftretender Komplikationen in Behandlungsfällen (Richtzahl: 500),
- davon mit Chemotherapie (Richtzahl: 100)
- Strahlentherapeutische Nachsorge von Tumorpatienten
- Regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Tumorkonferenzen,
- davon Falldarstellungen (Richtzahl: 20)
- Pharmakologie und Wirkungsweise von medikamentösen Tumortherapien
- Indikationsstellung zur medikamentösen Tumortherapie unter Berücksichtigung von Komorbiditäten
- Prävention, Erkennung und Behandlung spezifischer Nebenwirkungen von Tumortherapeutika
- Aspekte der Nachsorge bei medikamentöser Tumortherapie
- Grundlagen der Supportivtherapie und Rehabilitation bei Tumorerkrankungen
- Prophylaktische und interventionelle Supportivtherapie, insbesondere Antiemese, Ernährungsberatung und Diätetik einschließlich enteraler und parenteraler Ernährung, Infektionsprophylaxe und Therapie von Infektionen, Antikoagulation
- Einleitung und Überwachung physikalischer Maßnahmen
- Psychogene Symptome, somatopsychische Reaktionen und psychosoziale Zusammenhänge
- Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie sowie parenterale Ernährung
- Einleitung und Überwachung rehabilitativer Maßnahmen
- Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten
Das Logbuch für die Facharztausbildung Strahlentherapie
Für die Weiterbildung Strahlentherapie ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung Strahlentherapie. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Damit ein Arzt für die Facharztprüfung zum Facharzt für Strahlentherapie zugelassen wird, muss das Logbuch der Weiterbildung vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Das Muster-Logbuch kann hier heruntergeladen werden.
Facharztprüfung Strahlentherapie
Im Anschluss an die mehrjährige Facharztausbildung Strahlentherapie folgt die Facharztprüfung. Hierbei handelt es sich um eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung, die etwa 30-45 Minuten dauert. Innerhalb der Facharztprüfung wird der gesamte Inhalt der Facharzt-Weiterbildung Strahlentherapie geprüft. Besteht der Arzt in Weiterbildung seine Facharztprüfung, wird ihm eine Facharzturkunde ausgestellt. Mit dieser ist der Facharzt nun berechtigt sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit einer eigenen Praxis niederzulassen.
Ärzte Jobs in der Strahlentherapie
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Zusatz-Weiterbildungen für die Facharztausbildung Strahlentherapie
Nach der Facharztausbildung Strahlentherapie können die Fachärzte eine Zusatzbezeichnung erhalten. Hierfür müssen die Fachärzte für Strahlentherapie eine Zusatzweiterbildung absolvieren. In welchen spezifischen Fachgebieten sich Strahlentherapeuten fortbilden können, sehen Sie hier:
A
B
E
F
H
I
K
M
N
P
- Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
- Zusatz-Weiterbildung Physikalische Therapie
- Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
R
S
- Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie
- Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung
Diese Fortbildungsmöglichkeiten können Assistenzärzte bereits nach 24 Monaten als Assistenzarzt in der Strahlentherapie wahrnehmen:
Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio
Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten
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