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Facharztausbildung/- Weiterbildung Arbeitsmedizin

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2023

Allgemein · 7 Min. Lesedauer

Facharztausbildung Arbeitsmedizin

In Deutschland arbeiten ungefähr 3.641 Ärzte mit dem Facharzttitel „Facharzt für Arbeitsmedizin“. Um diesen Titel zu erlangen, haben die Ärzte ihre Facharztausbildung in der Arbeitsmedizin absolviert. Innerhalb der Weiterbildung Arbeitsmedizin spezialisieren sich die Ärzte auf die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits.

Um ein Facharzt für Arbeitsmedizin zu werden, müssen Assistenzärzte ihre Facharztausbildung in diesem Fachgebiet absolvieren. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung Arbeitsmedizin zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die Facharztausbildung Arbeitsmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

Assistenzarztjobs

Facharztausbildung Arbeitsmedizin: Das Fachgebiet

Das Fachgebiet der Arbeitsmedizin spezialisiert sich als präventivmedizinisches Fach auf die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Risikofaktoren, Erkrankungen und Berufskrankheiten, die Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen einschließlich individueller und betrieblicher Gesundheitsberatung, die Vermeidung von Erschwernissen und Unfallgefahren sowie die berufsfördernde Rehabilitation.

Wie viele Fachärzte gibt es für die Arbeitsmedizin?

  • 3.641 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon
    • 51% Ärztinnen (1.869)
    • 49% Ärzte (1.772)

Voraussetzungen für die Facharztausbildung Arbeitsmedizin

Um die Facharztausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin beginnen zu können, muss ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die dazugehörige Approbation als Arzt vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt kann der angehende Assistenzarzt in einer Weiterbildungsstätte (z.B. Krankenhaus) seine Facharzt-Weiterbildung Arbeitsmedizin beginnen. Nach der mehrjährigen Facharztausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin muss der angehende Arbeitsmediziner eine Facharztprüfung ablegen. Wird diese Facharztprüfung erfolgreich absolviert, wird dem Arzt der Titel „Facharzt für Arbeitsmedizin“ erteilt.

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Für die Facharztausbildung Arbeitsmedizin wird ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die Approbation als Arzt vorausgesetzt.

Facharztausbildung Arbeitsmedizin: Das Gehalt

Assistenzärzte verdienen während ihrer Facharztausbildung Arbeitsmedizin zwischen 4.850 Euro und 6.340 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Assistenzärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Assistenzarzt Gehalt

Dauer der Weiterbildung Arbeitsmedizin

Die Dauer für die Weiterbildung Arbeitsmedizin beträgt 60 Monate, also 5 Jahre. Dabei muss die Facharztausbildung bei einem Weiterbildungs­ermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 absolviert werden. Innerhalb der 60 Monate 

  • müssen 24 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
  • 360 Stunden Kurs-Weiterbildung in Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin
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Die Facharztausbildung Arbeitsmedizin dauert in Vollzeit 5 Jahre. 

Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Arbeitsmedizin

Die Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Arbeitsmedizin unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen & Fertigkeiten)

Inhalte der Weiterbildung Arbeitsmedizin

Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Arbeitsmedizin

  • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Duales Arbeitsschutzsystem durch den Staat und die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Betriebliche Organisationsstrukturen und Ablaufprozesse
  • Beratung von Arbeitgebern, Beschäftigten und deren Interessenvertretungen im Fall arbeitsbedingter Gefährdung der Gesundheit einschließlich psychischer Belastung und Beanspruchung
  • Berufskunde
  • Konzepte der Arbeitsmedizin, z. B. BelastungsBeanspruchungs-Konzept und Dosis-Wirkungs-Beziehungen
  • Grundlagen der Epidemiologie und Statistik
  • Arbeitsphysiologie
  • Grundlagen der Sozialmedizin
  • Sozialmedizinische Beratung
  • Grundlagen der Reise-, Tropen- und Flugmedizin
  • Beratung über gesundheitsgerechtes Verhalten im Ausland einschließlich der Expositionsprophylaxe, bei gesundheitlichen Einschränkungen sowie bei Reisen während der Schwangerschaft
  • Grundlagen hereditärer Krankheitsbilder
  • Indikationsstellung für eine humangenetische Beratung
  • Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (Richtzahl: 10)

Funktionsstörungen und Erkrankungen von Organsystemen

  • Differentialdiagnose und Therapieoptionen bei Funktionsstörungen und Erkrankungen
    • des Auges
    • des Blutes und der Blutgerinnung
    • des Endokriniums und Stoffwechsels
    • des Gastrointestinaltraktes
    • von Hals, Nase und Ohren
    • der Haut
    • des Herzkreislaufsystems
    • der Lunge
    • des Muskel-Skelettsystems
    • des Nervensystems
    • der Psyche
    • des Urogenitalsystems einschließlich Niere
  • Differentialdiagnose und Therapieoptionen bei nichtinfektiösen, infektiösen, toxischen und neoplastischen sowie von allergischen, immunologischen, metabolischen, ernährungsabhängigen und degenerativen Erkrankungen
  • Berufsbezogene Risiken
  • Berufsanamnese mit Erhebung von berufsbezogenen Risiken und Symptomen Bewertung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit anhand von
    • EKG (Richtzahl: 100)
    • Lungenfunktionsprüfung (Richtzahl: 50)
    • Ergometrie (Richtzahl: 50)
    • apparative Techniken zur richtungsweisenden Untersuchung des Hörvermögens (Richtzahl: 50)
    • apparative Techniken zur richtungsweisenden Untersuchung des Sehvermögens (Richtzahl: 50)
  • Indikationsstellung zu und Befundinterpretation von radiologischen Untersuchungen

Primärpräventionen

  • Verhältnisprävention und Verhaltensprävention einschließlich Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Arbeitshygiene und Unfallprävention
  • Betriebs- und Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzbeurteilung, Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen, Risikobeurteilung, z. B. für besondere Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche,
    Schwangere, leistungsgewandelte Beschäftigte
  • Beratung und Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
  • Beratung zu Maßnahmen der Verhaltensprävention, Präventionsberatung
  • Beurteilung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe
  • Beratung zur Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Grundzüge der Pandemieplanung im Betrieb
  • Durchführung von Maßnahmen der Infektionsprophylaxe im Betrieb
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb

Sekundärprävention

  • Früherkennungsuntersuchungen bei Risikofaktoren und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Vorsorge gemäß Verordnung arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • Eignungsuntersuchungen und Eignungsbeurteilungen nach entsprechenden Rechtsverordnungen einschließlich verkehrsmedizinischer Untersuchungen

Tertiärprävention

  • Beratung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einschließlich individueller Einzelmaßnahmen
  • Medizinische, arbeitsplatzbezogene, betriebliche und soziale Rehabilitation
  • Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung bei Beschäftigten, z. B. mit chronischen Erkrankungen und bei leistungsgewandelten Beschäftigten

Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten

  • Berufskrankheiten gemäß SGB VII und gemäß Berufskrankheiten-Verordnung, insbesondere
    • durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
    • durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
    • Infektionskrankheiten und Tropenkrankheiten
    • Atemwegserkrankungen
    • Hautkrankheiten
  • Meldung des Verdachts von Berufskrankheiten gemäß SGB VII
  • Arbeits(mit)bedingte Erkrankungen
  • Beteiligung am Feststellungsverfahren für Berufskrankheiten
  • Finale und kausale Gutachtenerstellung einschließlich Zusammenhangsgutachten bei Berufskrankheiten
  • Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Volkskrankheiten

Arbeitstoxikologie

  • Toxikologische Grundlagen
  • Grundlagen der Kanzerogenese
  • Biomonitoring am Arbeitsplatz
  • Ambient Monitoring
  • Beurteilung chemischer Belastungen und Beanspruchungen
  • Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen

Arbeit und psychische Gesundheit

  • Grundlagen psychischer und psychosomatischer Krankheitsbilder und Symptome
  • Grundlagen der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie einschließlich betrieblichem Konflikt- und Stressmanagement
  • Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen
  • Beratung und Begleitung im Rahmen betrieblicher Suchtprävention
  • Psychologische und psychometrische Analyseverfahren und Fragebögen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Auswirkungen kultureller Faktoren und Einflüsse auf den Zusammenhang von Arbeit und psychischer Gesundheit

Umweltmedizinische Risikofaktoren

  • Erfassung, Beschreibung und Beurteilung von Umweltfaktoren hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Relevanz am Arbeitsplatz
  • Umweltmedizinische Beratung, z. B. bei umweltassoziierten Belastungen, umweltbezogenen Syndromen, umweltbedingten Erkrankungen

Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Grundlagen der Förderung der Gesundheit der Beschäftigten
  • Beratung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement in Unternehmen und Organisationen
  • Grundsätze der Salutogenese
  • Grundsätze gesunder Führung
  • Instrumente der Gesundheitsförderung
  • Koordination von Präventionsdienstleistern im Betrieb

Weiterbildung Arbeitsmedizin – Das Logbuch

Für die Weiterbildung Arbeitsmedizin ist das Ausbildungslogbuch ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung Arbeitsmedizin. In diesem Logbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Damit ein Arzt für die Facharztprüfung zum Facharzt für Arbeitsmedizin zugelassen wird, muss das Logbuch der Weiterbildung vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Das Muster-Logbuch kann hier heruntergeladen werden.

Facharztprüfung Arbeitsmedizin

Die Facharztprüfung in der Arbeitsmedizin ist die letzte Hürde auf dem Weg zum Facharzt für Arbeitsmedizin. Hierbei handelt es sich um eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung, die etwa 30-45 Minuten dauert. Innerhalb der Facharztprüfung wird der gesamte Inhalt der Weiterbildung geprüft. Besteht der Arzt in Weiterbildung seine Facharztprüfung, wird ihm eine Facharzturkunde ausgestellt. Mit dieser ist der Facharzt nun berechtigt sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit einer eigenen Praxis niederzulassen.

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Zusatz-Weiterbildungen nach der Facharztausbildung Arbeitsmedizin

Nach der Facharztausbildung Arbeitsmedizin können die Fachärzte eine Zusatzbezeichnungen erwerben. Hierfür müssen die Arbeitsmediziner eine Zusatzweiterbildung absolvieren.

In welchen spezifischen Fachgebieten sich Arbeitsmediziner fortbilden können, sehen Sie hier:

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Diese Fortbildungsmöglichkeiten können Assistenzärzte bereits nach 24 Monaten als Assistenzarzt in der Arbeitsmedizin wahrnehmen:

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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