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Facharztausbildung / Weiterbildung Rechtsmedizin
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2023
Allgemein · 7 Min. Lesedauer
Inhaltsverzeichnis
In Deutschland arbeiten ungefähr 270 Ärzte mit dem Facharzttitel „Facharzt für Rechtsmedizin“. Um diesen Titel zu erlangen, haben die Ärzte ihre Facharztausbildung in dem Fachgebiet der Rechtsmedizin absolviert. Innerhalb der Weiterbildung Rechtsmedizin spezialisieren sich die Ärzte u.a. auf die Entwicklung und Anwendung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden für die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen.
Um ein Facharzt für Rechtsmedizin zu werden, müssen Assistenzärzte ihre Facharztausbildung in diesem Fachgebiet absolvieren. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zur Facharzt-Weiterbildung Rechtsmedizin zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die Facharztausbildung Rechtsmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Facharztausbildung Rechtsmedizin – Das Fachgebiet
Das Fachgebiet der Rechtsmedizin spezialisiert sich auf die Entwicklung und Anwendung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden für die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen sowie die Vermittlung rechtsmedizinischer einschließlich arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.
Wie viele Fachärzte gibt es für die Rechtsmedizin?
- 268 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon
- 45% Ärztinnen (121)
- 55% Ärzte (147)
Voraussetzungen der Weiterbildung Rechtsmedizin
Als Voraussetzung für die Facharztausbildung Rechtsmedizin gilt der erfolgreiche Abschluss des Medizinstudiums sowie die damit verbundene Approbation als Arzt. Durch die Approbation ist der Mediziner berechtigt den Titel „Arzt“ zu tragen. Im Anschluss beginnt der Mediziner als Assistenzarzt bzw. Arzt in Weiterbildung zu arbeiten und kann sich auf eine spezifische Facharztausbildung spezialisieren. Beispielsweise kann die Weiterbildung Rechtsmedizin gewählt werden. Am Ende der mehrjährigen Facharztausbildung muss der Assistenzarzt eine Facharztprüfung ablegen. Wird diese bestanden, erlangt der Arzt den Facharzttitel „Facharzt für Rechtsmedizin“.
Für die Facharztausbildung Rechtsmedizin wird ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die Approbation als Arzt vorausgesetzt.
Facharztausbildung Rechtsmedizin: Das Gehalt
Assistenzärzte verdienen während ihrer Facharztausbildung Rechtsmedizin zwischen 4.850 Euro und 6.340 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Assistenzärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Assistenzarzt Gehalt.
Dauer der Facharztausbildung Rechtsmedizin
Die Weiterbildungszeit der Facharztausbildung Rechtsmedizin beträgt 60 Monate, also 5 Jahre. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung Rechtsmedizin wird der Facharzttitel in dem Fachgebiet erlangt.
Die Facharzt-Weiterbildung in der Rechtsmedizin muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden. Innerhalb der 60 Monate:
- müssen 6 Monate im Gebiet Pathologie abgeleistet werden
- müssen 6 Monate im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie abgeleistet werden
- können zum Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
Die Facharztausbildung Rechtsmedizin dauert in Vollzeit 5 Jahre.
Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Rechtsmedizin
Die Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Rechtsmedizin unterscheidet zwischen:
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen & Fertigkeiten)
Spezifische Inhalte der Facharztweiterbildung Rechtsmedizin
Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Rechtsmedizin
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
- Grundlagen der Kriminalistik, insbesondere Spurenkunde, Ballistik und Waffenkunde, Tatortarbeit und operative Fallanalyse
Forensische Pathologie und Morphologie
- Thanatologische Grundlagen zur Interpretation von Leichenschaubefunden
- Methoden der Todeszeitschätzung
- Rechtsmedizinische Obduktionstechnik, auch bei speziellen Fragestellungen
- Forensisch-traumatologische Grundlagen einschließlich Biomechanik zur Interpretation von Verletzungsmustern, insbesondere im Hinblick auf ihre Genese
- Forensisch-histopathologische Untersuchungsmethoden sowie Grundlagen histopathologischer Befundung
- Indikation und Methoden zur Sicherung von Asservaten für weiterführende Untersuchungen, z. B. Histologie, Toxikologie, Molekulargenetik
- Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden (Richtzahl: 400)
- Dokumentation und Bewertung relevanter Befunde an Tatorten und Fundorten (Richtzahl: 25)
- Durchführung gerichtlicher Obduktionen mit rechtsmedizinischer Sektionstechnik, Beurteilung der Obduktionsbefunde und Erstellung eines Sektionsprotokolls mit vorläufigem Gutachten zur gegebenen Fragestellung (Richtzahl: 300)
- Histopathologische Befundung im Rahmen weiterführender Untersuchungen bei gerichtlichen Obduktionen in Schnitten (Richtzahl: 2.000)
- Schriftliche Gutachtenerstellung zu forensischpathologischen Fragestellungen unter Würdigung des Inhalts von Ermittlungsakten und/oder der Ergebnisse weiterführender Untersuchungen, z. B. Histologie, Toxikologie (Richtzahl: 50)
Klinische Rechtsmedizin
- Untersuchungsablauf und -techniken zur Dokumentation sowie zur Indikation und Durchführung der Asservierung von Körperflüssigkeiten und Spuren
- Forensisch-traumatologische Grundlagen zur Interpretation von Verletzungsmustern
- Weitervermittlung von Gewaltopfern in andere medizinische Disziplinen und an psychosoziale Einrichtungen
- Klinisch-forensische Untersuchungen, Beurteilung und Dokumentation von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten einschließlich Spurensicherung, davon
- bei Kindern (Richtzahl: 20)
- bei Sexualdelikten (Richtzahl: 20)
- Erstattung schriftlicher Gutachten zu klinischrechtsmedizinischen Fragestellungen unter Einbeziehung des Inhalts vorgelegter Akten (Richtzahl: 20)
Forensische Toxikologie einschließlich Alkohologie
- Indikation für forensisch-toxikologische Untersuchungen
- Analytische Grundlagen
- Grundlagen der Pharmakokinetik und Pharmakodynamik von Alkohol, Drogen und wichtigen zentralnervös-wirksamen Medikamenten
- Entnahme und Asservierung von Untersuchungsmaterial
- Indikationsstellung für forensisch-toxikologische Untersuchungen, z. B. Obduktionen, Lebenduntersuchungen, bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen
- Schriftliche Gutachten mit forensischpsychopathologischer oder verkehrsmedizinischer Fragestellung unter Einbeziehung toxikologischer Befunde, insbesondere zu Alkohol, Drogen, Medikamenten (Richtzahl: 50)
Forensische Spurenkunde und Molekulargenetik
- Grundlagen forensischer Spurenkunde, insbesondere Detektion, Dokumentation, Asservierung, Interpretation am Leichenfundort und bei Lebenduntersuchungen
- Grundlagen molekulargenetischer Untersuchungen
- Entnahme und Asservierung von Untersuchungsmaterial
- Indikationsstellung für Spurenuntersuchungen, insbesondere für molekulargenetische Untersuchungen, ggf. Einbeziehung von histologischen und präanalytischen Methoden
- Interpretation und diagnostische Einordnung der Ergebnisse von Spurenuntersuchungen in der rechtsmedizinischen Fallarbeit
- Schriftliche Gutachten zu Spurenbildern und deren Bewertung (Richtzahl: 10)
Forensische Anthropologie und Odontologie
- Anthropologische und odontologische Grundlagen zur Klärung forensischer Fragestellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Identifizierung unbekannter Leichen und der Altersdiagnostik bei Lebenden
- Methoden zur Identifikation unbekannter Leichen
- Methoden der forensischen Altersdiagnostik
- Schriftliche Gutachten zur Frage der Identifizierung unbekannter Leichen und Leichenteile einschließlich Skelettfunde (Richtzahl: 10)
Forensische Bildgebung
- Grundlagen der forensischen Anwendung von bildgebenden Verfahren
- Fotodokumentation
- Indikationsstellung zu bildgebenden Verfahren
- Interpretation und diagnostische Einordnung der Befunde bildgebender Untersuchungen in der rechtsmedizinischen Fallarbeit, z. B. bei Obduktionen, Identifizierung, Altersdiagnostik, Lebenduntersuchungen
Forensische Psychopathologie
- Ursachen einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit, insbesondere bei psychiatrischen Erkrankungen, Intoxikationen
- Methodik der forensisch-psychiatrischen Begutachtung
- Indikationsstellung zur forensischpsychopathologischen Abklärung
- Schriftliche Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Intoxikationen (Richtzahl: 10)
Verkehrsmedizinische Begutachtung
- Ursachen der Aufhebung von Fahrsicherheit bzw. Fahreignung
- Methodik der verkehrsmedizinischen Begutachtung
- Schriftliche Gutachten zur Frage der Fahrsicherheit oder Fahreignung (Richtzahl: 20)
Arztrecht und Arztethik
- Grundlagen von Arztrecht und Arztethik
- Schriftliche Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen (Richtzahl: 10)
Rolle als Gutachter, Praxis der Gutachtenerstattung
- Rechte und Pflichten des Gutachters
- Rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Kausalitätstheorien in Straf- und Zivilrecht
- Erstattung mündlicher Gutachten bei Gericht (Richtzahl: 50)
Das Logbuch für die Facharztausbildung Rechtsmedizin
Für die Weiterbildung Rechtsmedizin ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung Rechtsmedizin. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Damit ein Arzt für die Facharztprüfung zum Facharzt für Rechtsmedizin zugelassen wird, muss das Logbuch der Weiterbildung vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Das Muster-Logbuch kann hier heruntergeladen werden.
Facharztprüfung Rechtsmedizin
Die Facharztprüfung in der Rechtsmedizin ist die letzte Hürde auf dem Weg zum Facharzt für Rechtsmedizin. Hierbei handelt es sich um eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung, die etwa 30-45 Minuten dauert. Innerhalb der Facharztprüfung wird der gesamte Inhalt der Weiterbildung in der Rechtsmedizin geprüft. Besteht der Arzt in Weiterbildung seine Facharztprüfung wird ihm eine Facharzturkunde ausgestellt.
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Zusatz-Weiterbildungen für die Facharztausbildung Rechtsmedizin
Nach der Facharztausbildung Rechtsmedizin können die Fachärzte eine Zusatzbezeichnung erhalten. Hierfür müssen die Fachärzte für Rechtsmedizin eine Zusatzweiterbildung absolvieren. In welchen spezifischen Fachgebieten sich Fachärzte für Rechtsmedizin fortbilden können, sehen Sie hier:
- Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement
- Zusatz-Weiterbildung Immunologie
- Zusatz-Weiterbildung Magnetresonanztomographie
- Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
- Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
- Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin
- Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie
Diese Fortbildungsmöglichkeit können Assistenzärzte bereits nach 24 Monaten als Assistenzarzt in der Rechtsmedizin wahrnehmen:
Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio
Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten
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