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Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Sozialmedizin

Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 9.000 Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Sozialmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition Zusatzweiterbildung Sozialmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Bewertung von Art und Umfang gesundheitlicher Störungen und deren Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und die Teilhabe an Lebensbereichen unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen Krankheit, Gesundheit, Individuum und Gesellschaft sowie deren Einordnung in die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme und die diesbezügliche Beratung der Sozialleistungsträger.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin?

In Deutschland gibt es 9.174 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Sozialmedizin.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin auf auf einer beliebigen Facharztausbildung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztausbildung
9

Für die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin wird eine beliebige Facharztanerkennung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Sozialmedizin

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Sozialmedizin zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Die Weiterbildungszeit der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin beträgt 12 Monate sowie einen 360 Stunden Weiterbildungskurs gemäß § 4 Abs. 8 in Sozialmedizin, davon

  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Sozialmedizin/Rehabilitationswesen
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung in Sozialmedizin
9

Die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin dauert in Vollzeit ca. 1,5 Jahre. 

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen Sozialmedizin

Gemeinsame Inhalte für die Zusatz-Weiterbildungen Sozialmedizin und Rehabilitationswesen

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

  • Ethische und juristische Aspekte für die Tätigkeit als Sachverständiger
  • Anwendung des biopsychosozialen Modells der WHO bei der Beurteilung von Funktionsfähigkeit unter Berücksichtigung von Kontextfaktoren sowie Erstellung von Funktionsdiagnosen
  • Begriffsbestimmung und Konzepte der Sozial- und Rehabilitationsmedizin einschließlich der Behindertenrechtskonvention der UN
  • Begriffsdefinitionen und Abgrenzung der Gesundheitsstrategien Prävention, Kuration, Rehabilitation und Pflege

Soziale Sicherungssysteme und Versorgungsstrukturen

  • Prinzipien des Gesundheits- und Sozialsystems und deren Interaktion
  • Anwendung des trägerübergreifenden Teilhabebegriffs und Steuerung von trägerspezifischen und trägerübergreifenden Teilhabeleistungen
  • Epidemiologie, Dokumentation, Statistik und Gesundheitsberichterstattung
  • Sozialleistungsträger und ihre Aufgaben und Schnittstellen gemäß Sozialgesetzbuch
  • Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und leistungsrechtlichen Begriffe im gegliederten System der sozialen Sicherung
  • Strukturen und Aufgaben privater Versicherungen zur sozialen Absicherung

Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation

  • Leistungsarten und Leistungsformen einschließlich Modellen der Prävention und Gesundheitsförderung
  • Organisationen und Institutionen in der Rehabilitation einschließlich Einrichtungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
  • Theoriemodelle der Rehabilitation und Grundlagen der internationalen Richtlinien und Empfehlungen zu Behinderung und Rehabilitation
  • Begehung von Einrichtungen (Richtzahl: 6), davon
    • Betriebe
    • Rehabilitationseinrichtungen (Richtzahl: 2)
    • Berufsförderungswerke
    • Einrichtungen der sozialen Rehabilitation

Spezifische Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin

Arbeitsmedizinische Grundlagen

  • Grundlagen und Aufgaben der Arbeitsmedizin
  • Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen
  • Anforderungsprofile häufiger beruflicher Tätigkeiten
  • Beratung von Leistungsgewandelten im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit

Sozialmedizinische Begutachtung

  • Grundlagen ärztlicher Begutachtung unter Berücksichtigung sozialmedizinisch relevanter leistungsrechtlicher Begriffe und Vorgaben
  • Trägerspezifische und trägerübergreifende Begutachtung
  • Sozialmedizinische Begutachtung und Beratung für Sozialleistungsträger sowie für Privatversicherungen im Zusammenhang mit Fragestellungen aus dem jeweiligen Rechtsgebiet, z. B. zur Arbeitsunfähigkeit, zum erwerbsbezogenen Leistungsvermögen, zu Teilhabeleistungen, zur Pflegebedürftigkeit (Richtzahl: 500), davon
    • sozialmedizinische Gutachtenerstellung mit Befragung/Untersuchung (Richtzahl: 100)
    • ausführlich begründete sozialmedizinische Gutachtenerstellung nach Aktenlage (Richtzahl: 100)
    • sozialmedizinische Stellungnahmen (Richtzahl: 100)
    • Rehabilitationsentlassungsberichte und/oder Leistungsbeurteilungen (Richtzahl: 100)
  • Fallbezogenes Schnittstellenmanagement bei Zuständigkeitswechsel des Sozialleistungsträgers
  • Unterscheidung kausaler und finaler Gutachten
  • Rechtliche Vorgaben bei der Erstellung von Gutachten insbesondere zum Datenschutz, Haftungsrecht, Mitwirkung des Versicherten, Aufbau und Zuständigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit
  • Eintägige Teilnahme an öffentlichen Sitzungen beim Sozialgericht oder Landessozialgericht

Beurteilungskriterien bei ausgewählten Krankheitsgruppen

  • Relevante diagnostische Verfahren für die Leistungsbeurteilung bei ausgewählten Krankheitsgruppen
  • Sozialmedizinische Beurteilung der Funktionsfähigkeit einschließlich Beratung von Versicherten und Leistungsträgern

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Sozialmedizin

Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin kann hier heruntergeladen werden.

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