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Zusatz-Weiterbildung Immunologie
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023
Allgemein · 5 Min. Lesedauer
Definition Zusatzweiterbildung Immunologie
Die Zusatz-Weiterbildung Immunologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die fachspezifische klinische Diagnostik und Therapie von Immundefekten und Immundysregulations-Syndromen einschließlich immundiagnostischer Methoden.
Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Immunologie?
In Deutschland gibt es 18 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Immunologie.
Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Immunologie
- Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
- Approbation als Arzt
- Facharztausbildung
Für die Zusatz-Weiterbildung Immunologie wird eine beliebige Facharztanerkennung vorausgesetzt.
Gehalt während der Zusatzweiterbildung Immunologie
Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Immunologie zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Immunologie
Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Immunologie beträgt 12 Monate, also 1 Jahr.
Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden. Innerhalb der 12 Monate müssen
- 6 Monate im immunologischen Labor abgeleistet werden.
Die Zusatz-Weiterbildung Immunologie dauert in Vollzeit 1 Jahr.
Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Immunologie
Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Immunologie unterscheidet zwischen:
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Immunologie
Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Immunologie
- Wesentliche Gesetze und Richtlinien, z. B. Medizinproduktegesetz, Infektionsschutzgesetz, Transfusionsgesetz, STIKO-Richtlinien
- Grundlagen des adaptiven und angeborenen Immunsystems
- Angeborene und erworbene Immundefekt- und Immundysregulations-Syndrome
- Immunologische Folgen von Frühgeburtlichkeit und Seneszenz
- Auswirkungen immunologischer Störungen auf Impfantworten
- Über-, Unter- und Fehlreaktionen des Immunsystems, z. B. Autoimmunität, Allergie, Autoinflammation
- Grundlagen der allogenen und autologen Organ- und Stammzelltransplantation, akuten und chronischen Abstoßung, Graft versus Host-Disease
Diagnostische Verfahren
- Zielstrukturen für diagnostische Methoden, z. B. Immunglobuline
- Differentialdiagnose von Allergien
- Durchführung von serologischen, zellulären, genetischen, funktionellen diagnostischen Verfahren zur Abklärung von pathologischen Entzündungsreaktionen, Immundefekten und Immundysregulations-Syndromen, z. B. Hämophagozytose-Syndrom, Autoimmunproliferatives Syndrom, Late-onset kombinierte Immundefekte, autoinflammatorische Syndrome (Richtzahl: 100)
- Durchführung der Diagnostik von Autoimmunopathien (Richtzahl: 100)
Therapeutische Verfahren
- Beratung zum Erkrankungsrisiko sowie Indikationsstellung zur Behandlung von pathologischen Entzündungsreaktionen, Immundefekten und Immundysregulations-Syndromen
- Prophylaktische und therapeutische Interventionen, z. B. Impfstoffe, Antikörper, Zellpopulationen, Zytokine, Signaltransduktionsmoleküle, Gene
- Durchführung von prophylaktischen und immuntherapeutischen Verfahren, z. B. Impfungen, Einsatz von Immunsuppressiva und Immunstimulanzien, Biologika, Immunglobulin-Therapie zum Antikörperersatz und zur Immunmodulation, Plasmapherese und Leukapherese, Stammzelltransplantation, spezifische Zell- und Gentherapie
- Erhebung des Impfstatus nach immunsuppressiver Therapie
Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Immunologie
Wie schon in der Facharztausbildung ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Immunologie. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.
Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.
Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Immunologie kann hier exemplarische von der Ärztekammer Niedersachsen heruntergeladen werden.
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