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Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Spezielle-Unfallchirurgie

In Deutschland arbeiten ungefähr 2.600 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie absolviert. Innerhalb der Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Behandlung von Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade und deren Folgezuständen sowie die Organisation, Überwachung und Durchführung der Behandlung von Schwerverletzten.

Um ein Spezieller Unfallchirurg zu werden, absolvieren Fachärzte für die Orthopädie und Unfallchirurgie die Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Spezielle Unfallchirurgie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

Assistenzarztjobs

Definition: Spezielle Unfallchirurgie

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Behandlung von Verletzungen höherer Schwierigkeitsgrade und deren Folgezuständen sowie die Organisation, Überwachung und Durchführung der Behandlung von Schwerverletzten.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Spezielle Unfallchirurgie?

In Deutschland gibt es 2.610 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Unfallchirurgie.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie baut auf der Facharzt-Weiterbildung Orthopädie und Unfallchirurgie auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
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Für die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie wird eine Facharztanerkennung in der Orthopädie und Unfallchirurgie vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie beträgt 36 Monate, also 3 Jahre.

Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden.

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Die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie dauert in Vollzeit 3 Jahre. 

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Spezifische Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

  • Gutachtenerstellung im Rahmen des Sozialgesetzbuch VII (Richtzahl: 25)
  • Versorgungsstrategien im Katastrophenfall

Akut- und notfallmedizinische Versorgung

  • Diagnostik und Therapie (Richtzahl: 30)
  • von schweren Verletzungen und deren Folgezuständen
  • von schwer- und mehrfachverletzten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • bei Polytrauma (ISS ab 16)
  • Organisation, Überwachung der Behandlung sowie Führung des interdisziplinären Traumamanagements von schwerverletzten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Indikationsstellung, Planung, Vorbereitung und Mitwirkung bei neurotraumatologischen, gefäß-, thorax- und viszeralchirurgischen Maßnahmen einschließlich mikrochirurgischer Techniken
  • Konservative, peri- und postoperative Versorgung einschließlich intensivmedizinischer Überwachung

Spezielle operative Versorgung

  • Operative Eingriffe bei schweren Verletzungen und Verletzungsfolgen (Richtzahl: 15), davon
  • Notfalleingriffe in Körperhöhlen einschließlich Thorakotomie, Laparotomie, Trepanation
  • Erste Assistenz bei operativen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade in Körperhöhlen (Richtzahl: 30), davon
  • Laparotomie mit Organbeteiligung (Richtzahl: 15)
  • Erkennung und Behandlung von Komplikationen im muskuloskelettalen Bereich einschließlich der Polytraumaversorgung

Spezielle Eingriffe an der Wirbelsäule

  • Operative Eingriffe bei Frakturen, Luxationen mit und ohne neurologischem Defizit, z. B. dorsale und ventrale Dekompression, Korrektur, Stabilisierung (Richtzahl: 20), davon
  • primäre Versorgung einer instabilen Fraktur (Richtzahl: 10)

Spezielle Eingriffe an Becken und Hüfte

  • Operative Eingriffe bei Beckenringfrakturen (Richtzahl: 20), davon
  • hintere Beckenringfraktur (Richtzahl: 5)
  • Erste Assistenz bei operativen Eingriffen höherer Schwierigkeitsgrade bei Acetabulumfrakturen (Richtzahl: 10)
  • Operative Eingriffe bei periprothetischen Frakturen (Richtzahl: 20), davon
  • endoprothetische Revisionen (Richtzahl: 5)
  • Frakturversorgung am Hüftgelenk höheren Schwierigkeitsgrades (Richtzahl: 40), davon
  • endoprothetisch (Richtzahl: 20)
  • Operative Therapie von Arthrosen an der Hüfte, insbesondere posttraumatisch (Richtzahl: 10)

Spezielle Eingriffe an den oberen Extremitäten

  • Osteosynthesen bei komplexen Frakturen an den oberen Extremitäten (Richtzahl: 60), davon
  • Plattenosteosynthesen
  • Marknagelungen
  • endoprothetische Versorgung
  • Zuggurtungsosteosynthesen
  • bei Kindern und Jugendlichen
  • Eingriffe zur Wiederherstellung der Sehnenkontinuität (Richtzahl: 20)
  • Osteosynthesen und Weichteilmanagement bei komplexen Handverletzungen (Richtzahl: 10)
  • Multistrukturelle Verletzungen und Folgezustände, auch unter Anwendung mikrochirurgischer Verfahren

Spezielle Eingriffe an den unteren Extremitäten

  • Osteosynthesen bei komplexen Frakturen an den unteren Extremitäten (Richtzahl: 80), davon
  • Plattenosteosynthesen
  • Marknagelungen
  • endoprothetische Versorgung
  • Zuggurtungsosteosynthesen
  • bei Kindern und Jugendlichen
  • Osteosynthesen und Weichteilmanagement bei komplexen Fußverletzungen (Richtzahl: 10)
  • Operative Therapie von Arthrosen am Knie, insbesondere posttraumatisch (Richtzahl: 10)

Sporttraumatologie

  • Diagnostik und Therapie von komplexen Sportverletzungen und Sportschäden
  • Diagnostik und Therapie von komplexen Bandverletzungen, auch arthroskopisch (Richtzahl: 50), davon
  • an der oberen Extremität
  • an der unteren Extremität
  • Bandrekonstruktionen

Plastische rekonstruktive Techniken

  • Plastisch-rekonstruktive Eingriffe zur primären oder sekundären Versorgung komplexer
    Weichteilverletzungen und deren Folgen (Richtzahl: 25), davon
  • gestielte Lappenplastiken
  • lokale Lappenplastiken
  • Amputationen
  • Mikrochirurgische Techniken zur Rekonstruktion von Nerven und Gefäßen
  • Primäre und sekundäre operative Versorgung von Gefäß-, Nerven- und Sehnenverletzungen, auch bei
    Kindern und Jugendlichen (Richtzahl: 20)

Tumore und pathologische Frakturen

  • Differentialdiagnose und Therapieoptionen von Tumoren und pathologischen Frakturen
  • Operative und konservative Therapie von Tumoren und pathologischen Frakturen, auch bei Kindern
    und Jugendlichen (Richtzahl: 15)

Infektionen

  • Eingriffe bei Infektionen an Weichteilen, Knochen und Gelenken einschließlich systemischer Behandlung (Richtzahl: 25)

Chemische und thermische Schäden

  • Behandlung von komplexen thermischen und chemischen Schädigungen (Richtzahl: 10)

Alterstraumatologie

  • Diagnostik, Therapie und interdisziplinäres Management der Alterstraumatologie (Richtzahl: 50)

Kindertraumatologie

  • Diagnostik, Therapie und interdisziplinäres Management der Kindertraumatologie
  • Behandlung von Infekten einschließlich der Wundbehandlung und ggf. Amputation
  • Konservative Behandlung von Frakturen (Richtzahl: 40), davon
  • an der oberen Extremität (Richtzahl: 20)
  • an der unteren Extremität

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie

Wie schon in der Facharztausbildung Orthopädie und Unfallchirurgie ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Unfallchirurgie kann hier heruntergeladen werden.

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