Approbation für ausländische Ärzte
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Approbation für ausländische Ärzte. Zum Beispiel erfahren Sie wo Sie die Approbationsurkunde beantragen oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Inhalt
- 1 Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen
- 2 Deutsche Approbation für ausländische Ärzte
- 3 1. Approbation für Ärzte außerhalb der EU
- 4 Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte
- 5 2. Approbation für Ärzte aus dem EU-Ausland
- 6 Approbation für ausländische Ärzte – Ein Überblick über die erforderlichen Dokumente
- 7 Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen
- 8 Auf Jobsuche?
Wozu ausländische Ärzte die Approbation brauchen
Damit ein Arzt in Deutschland als Arzt praktizieren darf, muss dieser über die Approbation verfügen. Dabei ist die Approbation für ausländische Ärzte ebenfalls die Voraussetzung, um den Berufstitel „Arzt“ führen zu dürfen und praktizieren zu können. Laut der Statistik der Bundesärztekammer vom 31.12.2018 gab es in Deutschland ca. 515.640 approbierte Ärzte. Ungefähr 50.000 ausländische Ärzte waren bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland berufstätig.
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Deutsche Approbation für ausländische Ärzte
Damit ausländische Ärzte in Deutschland praktizieren können, müssen diese die Approbation bei einer der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung beantragen. Jedoch wird der Approbationsantrag in den meisten Fällen nicht direkt anerkannt. Ausschlaggebend dafür sind die verschiedenen Studieninhalte zwischen Deutschland und dem Ausland. Dementsprechend muss für die Anerkennung der Approbation die Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte (auch Äquivalenztest oder equivalency review gennant) erfolgreich absolviert werden. Hierbei unterscheiden sich zwei Gruppen von Verfahren bei der Approbationsbeantragung:
- Ärzte aus dem EU-Ausland
- Ärzte aus dem Nicht-EU-Ausland
1. Approbation für Ärzte außerhalb der EU
Damit ausländische Ärzte außerhalb des EU-Landes die Approbation in Deutschland beantragen können, müssen sie Medizin studiert haben und im Besitz einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sein. Weiterhin müssen ausländische Ärzte im Besitz eines Sprachzertifikats (GER-B2) und Fachsprachzertifikats (C1) (diese Erhalten Sie durch die Fachsprachprüfung) sein, welches ihre Deutschkenntnisse bestätigt. Neben diesen Formalien werden noch weitere Dokumente für die Beantragung der Approbationsurkunde benötigt, welche im Detail auf der Homepage der einzelnen Landes- oder Bezirksregierungen zu finden sind.

Gleichwertigkeitsprüfung für ausländische Ärzte
Wenn alle erforderlichen Dokumente vorhanden sind, wird ein Antrag für die Gleichwertigkeitsprüfung gestellt. Bei dieser Gleichwertigkeitsprüfung überprüfen die Approbationsbehörden die Gleichwertigkeit der Ausbildungsinhalte des Antragstellers mit den deutschen Qualifikationsstandards. Hierbei werden eigentlich fast immer elementare Unterschiede in der Ausbildung festgestellt. Diese Defizite können mit einer einschlägigen Berufserfahrung ausgeglichen werden. Bewertet die Approbationsbehörde die Gleichwertigkeit nicht als ausreichend, so muss der Antragsteller eine Kenntnisprüfung ablegen. Bei bestandener Kenntnisprüfung wird die Approbation erteilt.
Kenntnisprüfung für ausländische Ärzte bei Unterschieden in der Gleichwertigkeit
Die Kenntnisprüfung stellt sicher, dass der Antragsteller die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um als Arzt in Deutschland praktizieren zu können. Dementsprechend ist das gesamte Wissen der deutschen Abschlussprüfung prüfungsrelevant. Geprüft werden die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Weiterführende Fragestellungen können sich ergänzend auf folgende Themengebiete beziehen: Notfallmedizin, Bildgebende Verfahren, Klinische Pharmakologie, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Weiterhin liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde im Vorfeld der Prüfung Schwerpunkte zu setzen. Diese beziehen sich auf die festgestellten Unterschiede in der Gleichwertigkeitsprüfung. Beispielsweise kann nur ein Fach oder ein bestimmter Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festgelegt werden. Das Format der Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Hier geht es zu den detaillierten Informationen: Kenntnisprüfung.
2. Approbation für Ärzte aus dem EU-Ausland
Bei EU-Bürgern liegt automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vor. Dementsprechend können Ärzte aus der EU ohne Probleme die deutsche Approbation bei der zuständigen Landes- oder Bezirksregierung beantragen. Sofern die Gleichwertigkeit der Ausbildungsinhalte mit den deutschen Standards im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung festgestellt werden und alle notwendigen Dokumente vorliegen (z.B. B2 Sprachzertifikat für allgemeine Sprache und C1 Fachsprachkenntnis Zertifikat für Medizin), wird dem Antragsteller die Approbation erteilt.
Approbation für ausländische Ärzte – Ein Überblick über die erforderlichen Dokumente
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation für ausländische Ärzte wird durch die ärztliche Approbationsordnung geregelt. Im Kern muss der Approbationsbeantragende folgende Dokumente vorlegen:
Benötigte Unterlagen | EU-Ausland | Nicht-EU-Ausland |
Deutschsprachiger Lebenslauf | ja | ja |
Medizindiplom | ja | ja |
Internship, Internatur, Praktikumszeit | ja | ja |
Geburtsurkunde | ja | ja |
Heiratsurkunde (falls verheiratet) | ja | ja |
Erklärung über Straffreiheit im Heimatland | ja | ja |
Polizeiliches Führungszeugnis (Ausland) | ja | ja |
Amtliches Führungszeugnis – Belegart 0 – (Inland) | ja | ja |
Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises | ja | ja |
Sprachzertifikat, welches die Deutschkenntnisse mit mindestens B2 bescheinigt | ja | ja |
Fachsprachzertifikat für Medizin Niveau C1 (GER) | ja | ja |
Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Arztberufes | ja | ja |
Gültiger Arbeitsvertrag | nein | ja |
Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis (*erfolgt bei EU-Bürgern automatisch) |
ja | ja |
Die Approbation für ausländische Ärzte beantragen
Für die Beantragung der Approbationsurkunde müssen sich Ärzte aus dem Ausland an eine zuständige Bezirksregierung bzw. Landesregierung wenden. Dabei können die Ärzte frei wählen, in welchem Bundesland sie die Approbation für ausländische Ärzte beantragen. Jedoch kann die Bearbeitungszeit der Approbation für ausländische Ärzte sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dies hängt einerseits damit zusammen, ob die bei der Beantragung der Approbationsurkunde alle Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß vorhanden sind. Andererseits zieht sich die Erteilung der Approbation in die Länge, wenn in dem Bundesland viele Ärzte die Approbation beantragt haben. Im Folgenden ist eine Liste mit den richtigen Ansprechpartnern für die Beantragung der Approbation für ausländische Ärzte:
Bundesland | Organisation |
Baden-Württemberg | Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie |
Bayern/ Oberbayern | Regierung von Oberbayern |
Bayern/ Unterfranken | Regierung von Unterfranken |
Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit |
Bremen | Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hessen | Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen |
Mecklenburg- Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Nordrhein- Westfalen | Bezirksregierung Münster |
Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza) |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
Saarland | Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt |
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