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Kenntnisprüfung

– Mit diesen 6 Tipps bestehst du die Kenntnisprüfung garantiert –

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Januar 2023

Allgemein · 4 Min. Lesedauer

Kenntnisprüfung

Im Zuge des Approbationsverfahrens für ausländische Ärzte wird eine Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildungsinhalte aus dem Medizinstudium im Heimatland durchgeführt. In der Regel werden bei Ärzten aus einem Drittstaat festgestellt, dass die Ausbildungsinhalte nicht mit den deutschen Standards gleichwertig sind. Dementsprechend müssen diese Ärzte dann eine Kenntnisprüfung in der Medizin ablegen.

Hier erhalten Sie alle hilfreichen Informationen zur Kenntnisprüfung! Wir informieren Sie beispielsweise über die Anmeldung, den Ablauf und die Inhalte der Kenntnisprüfung. Außerdem erfahren Sie, wie Sie sich am besten Vorbereiten und welche Kurse zu empfehlen sind.

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Was ist eine Kenntnisprüfung?

Durch die Kenntnisprüfung wird überprüft, ob das Fachwissen von ausländischen Ärzten mit den deutschen Standards vergleichbar ist. Als Vergleich werden die Inhalte des deutschen Medizinstudiums herangezogen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Kenntnisprüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie. Ergänzend werden fächerübergreifende Fragen zur Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz oder Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung gestellt. 

Weiterhin ist es der zuständigen Behörde möglich im Vorfeld ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festzulegen. Dieses Vorgehen wird oftmals gewählt, wenn speziell in einem Bereich wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt werden.

Anmeldung zur Kenntnisprüfung

Werden in der Gleichwertigkeitsprüfung Defizite festgestellt, muss die Kenntnisprüfung abgelegt werden. Dabei ist für die Zulassung zur Prüfung eine ausdrückliche „Anmeldung zur Kenntnisprüfung“ bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung erforderlich (Antragsformular Kenntnisprüfung). Die Anmeldung ist jedoch entbehrlich, wenn nach Abschluss der Gleichwertigkeitsprüfung mittels rechtsmittelfähigen Bescheids die Kenntnisprüfung auferlegt worden ist. Weiterhin kann die Kenntnisprüfung unabhängig von der Fachsprachprüfung absolviert werden, d.h. vor oder nach der Fachsprachprüfung.

Beachten Sie unbedingt, dass Sie das Antragsformular rechtzeitig abgeben! Reichen Sie Ihren Antrag dabei am besten mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.

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Kosten der Kenntnisprüfung

Die Kosten für die Kenntnisprüfung variieren zwischen den einzelnen Bundesländern. Sie liegen ca. zwischen 400€ und 1.100€ (Stand Dezember 2021).

Da sich die Kosten jederzeit ändern können, wird dringend empfohlen, sich bei der zuständigen Behörde nach den aktuellen Prüfungsgebühren zu erkundigen.

Ablauf der Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung beinhaltet eine klinische und eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. In der Regel findet die Prüfung in einer Universitätsklinik oder in einem mit der Durchführung beauftragten Krankenhaus statt.

1. Die klinische Prüfung

Bei der klinischen Prüfung wird ein Patient durch den Prüfling untersucht. Dabei wird die Untersuchung durch ein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission beaufsichtigt. Die Dauer der Untersuchung beläuft sich auf ca. 30 – 45 Minuten. Im Anschluss verfasst der Prüfling einen Arztbericht, welcher über die Anamnese, Diagnose und Differentialdiagnose Auskunft gibt. Der Arztbericht enthält ebenfalls Informationen über Prognose, Behandlungsplan und Epikrise des Falles. Hierfür stehen dem Prüfling bis zu 30 Minuten zur Verfügung.

2. Die mündlich-praktische Prüfung

Im Anschluss an die klinische Prüfung findet am selben Tag oder ein paar Tage später die mündlich-praktische Prüfung statt. In der Regel wird der Teil der Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt, in der bis zu 90 Minuten pro Prüfkandidat/in angesetzt werden. Der Schwerpunkt der Fragestellungen bezieht sich vor allem auf die Fächer „Innere Medizin“ und „Chirurgie“. Zusätzlich werden fächerübergreifende Fragen zur Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz oder Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung gestellt. 

3. Ergebnis

Nach der Prüfung wird dem Arzt mündlich durch die Prüfungskommission mitgeteilt, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht. Eine schriftliche Bestätigung über das Ergebnis der Kenntnisprüfung wird durch die zuständige Bezirks- bzw. Landesregierung zugestellt.

Die Bewertung der Kenntnisprüfung wird durch die Prüfungskommission vorgenommen. Dabei vergibt die Prüfungskommission keine Note. Es wird lediglich darüber entschieden, ob der Arzt die Prüfung bestanden hat oder nicht. Die Prüfung wird als bestanden gewertet, wenn der Prüfling über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten einschließlich der ärztlichen Gesprächsführung verfügt, die Gegenstand der Prüfung und zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind.

Inhalte der Kenntnisprüfung

Um die Prüfung erfolgreich zu bestehen, sollten Sie mindestens über folgendes Wissen und Können verfügen:

Kenntnisse über:

  • Therapiekonzepte für den Patienten
  • das Heilberufsgesetz und die Berufsordnungen, über die Rechte von Patienten und über Patientenverfügungen
  • das deutsche Betäubungsmittelgesetz, über Fragen der Transfusionen und Transplantationen, über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und über die Strahlenschutzverordnung
  • das Strafgesetzbuch, etwa zu Fragen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung, zur unterlassenen Hilfeleistung, zur ärztlichen Sterbehilfe und zur ärztlichen Schweigepflicht.

Können:

  • Adäquate Kommunikation mit den Patienten
  • Sichere und richtige Anwendung der geläufigen medizinischen Fachbegriffe
  • Anwendung der gängigen klinischen Untersuchungstechniken
  • Richtige Erfassung bestimmter Pathologien des Patienten
  • Verfassen von Arztbriefen
  • Veranlassen von sinnvollen differentialdiagnostischen Untersuchungen
  • Einleitung von notwendigen Therapien
  • Richtige Interpretation von wichtigen Diagnoseinstrumente, wie EKG und Laborbefunde.

Wie oft kann die Kenntnisprüfung wiederholt werden?

Die Kenntnisprüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Wird die Kenntnisprüfung nicht bestanden spricht die Prüfungskommission eine Empfehlung aus, wann der Arzt die Prüfung frühestens wiederholen sollte. Zusätzlich empfiehlt die Prüfungskommission weitere Maßnahmen (z.B. Literaturstudium) und Literatur.

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6 Tipps für die erfolgreiche Kenntnisprüfung

1. Erst die Fachsprachprüfung, dann die Kenntnisprüfung

Es ist ratsam erst die Fachsprachprüfung zu absolvieren und anschließend die Kenntnisprüfung. Denn die erfolgreich bestandene Fachsprachprüfung vermittelt Sicherheit für die Kenntnisprüfung. Durch die bestandene Fachsprachprüfung wird sichergestellt, dass medizinische Sachverhalte patientenorientiert dargelegt werden können. Außerdem thematisiert die Fachsprachprüfung ebenfalls den Arztbericht oder Arztbrief, das Kollegialgespräch sowie Fragen zu Diagnostik und therapeutischen Verfahren. Im Unterschied zur Kenntnisprüfung kann die Fachsprachprüfung außerdem beliebig oft wiederholt werden, die Kenntnisprüfung hingen nur maximal zwei Mal.

2. Lernen Sie mit entsprechender Literatur

Häufig wird die Kenntnisprüfung nicht bestanden, weil die Prüflinge sich nicht gut genug vorbereitet haben. Mit der richtigen Literatur sind Sie aber auf der sicheren Seite. Auf Amazon gibt es einige gute Fachbücher für die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung.

Hier sind unsere 5 besten Kenntnisprüfung Bücher

3. Berufserfahrung in der Inneren Medizin oder Chirurgie sammeln

Wenn die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden wurde, besteht die Möglichkeit eine befristete ärztliche Berufserlaubnis bei der zuständigen Landes- bzw. Bezirksregierung zu beantragen. Die Berufserlaubnis ist hilfreich, um auch ohne den Besitz der Approbation Berufserfahrung zu sammeln. Außerdem ist diese Berufserfahrung eine gute Voraussetzung, um sich erfolgreich auf die Kenntnisprüfung vorzubereiten. Da der Schwerpunkt der Prüfung auf den beiden Fächern „Innere Medizin“ und „Chirurgie“ liegt, ist es von Vorteil in diesen Abteilungen zu arbeiten.

4. Nehmen Sie an einem Vorbereitungskurs teil

Für eine erfolgreich Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung empfiehlt sich eine Teilnahme an einem Vorbereitungskurs. Dabei sollte beachtet werden, dass der Kursanbieter ausreichend Erfahrung über die Kenntnisprüfung verfügt und sich tatsächlich Dozenten mit ärztlicher Expertise unterrichten. Außerdem sollten Sie sich vorher gut beraten lassen, denn nur ein hoher Preis ist noch kein Garant für Qualität.

Suchen Sie nach einem Kurs? Hier sind unsere Empfehlungen: Die besten Kenntnisprüfung Vorbereitungskurse

5. Planen Sie Zeit zum Lernen ein!

Planen Sie zwischen dem Vorbereitungskurs und dem Prüfungstermin genügend Zeit zum Lernen ein! Suchen Sie sich also nicht erst einen Vorbereitungskurs für die Kenntnisprüfung, wenn der Prüfungstermin unmittelbar bevorsteht. Im schlimmsten Fall ist sogar kein Seminarplatz mehr frei! Außerdem wird in den Vorbereitungskursen viel Lernstoff vermittelt, der selbstständig bearbeitet werden muss. Die selbstständige Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen!

6. Bilden Sie Lerngruppen

Um sich optimal für die Kenntnisprüfung vorzubereiten ist es hilfreich Lerngruppen zu bilden oder sich generell mit anderen Ärzten auszutauschen. Hierfür eignet sich unsere Facebookgruppe besonders. Zu dieser Facebookgruppe gelangen sie hier: Facebookgruppe für Ihre Approbation.

Jobsuche für approbierte ausländische Ärzte

Mit unserer Ärztevermittlung unterstützen wir approbierte Ärzte kostenlos einen Arbeitgeber in Deutschland zu finden. Während Ärzte, die sich selbstständig bewerben, teilweise Monate auf eine Rückmeldung warten, erhalten Sie bei uns innerhalb von einer Woche ein Feedback zu Ihrem Bewerbungsstand. Durch unsere einzigartigen Kontakte zu den Entscheidungsträgern in Krankenhäusern erhöhen wir Ihre Chancen, schnell einen super Job zu bekommen.

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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