Sie sind hier: Ärztevermittlung / Approbation Arzt

Approbation Arzt – Die Approbationsurkunde beantragen

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Januar 2023

Allgemein · 4 Min. Lesedauer

Approbation Arzt

Approbation Arzt: Die ärztliche Approbation ist eine wichtige Voraussetzung, um in Deutschland nach dem Medizinstudium als Arzt arbeiten zu können. Damit Mediziner also vollumfänglich ihren Beruf ausführen können, müssen sie die Approbation beantragen. Dabei müssen jedoch einige Auflagen erfüllt werden, damit der Antrag auf die ärztliche Approbation genehmigt wird. Beispielsweise müssen Ärzte bei der Beantragung der Approbationsurkunde auf den Ort achten.

Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Approbationsurkunde von Ärzten: Definition, Rechtsgrundlage, Voraussetzungen, zuständige Stellen für die Beantragung, benötigte Dokumente, Kosten, Dauer etc.

Was ist eine Approbation für Ärzte?

Bei der Approbation für Ärzte (lat. approbatio „Anerkennung, Genehmigung“) handelt es sich um die staatliche Zulassungsberechtigung, den Beruf als Arzt selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen

Rechtsgrundlage der Approbation für Ärzte

Die Genehmigung für das Praktizieren als Arzt wird durch die Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Dabei basiert die Approbationsordnung für Ärzte auf der Bundesärzteordnung.

Approbation ausländische Ärzte

Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2022

Approbation für ausländische Ärzte

Assistenzarztjobs

Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2022

Assistenzarzt Stellenangebote

Voraussetzung für die Approbation als Arzt

Damit Ärzte die Approbationsurkunde erhalten, müssen sie die Approbation beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Arzt wird durch die Approbationsordnung für Ärzte definiertDemnach muss der Arzt sein Medizinstudium erfolgreich absolviert und die (Abschluss-)Prüfung bestanden haben. Der approbationsbeantragende Arzt darf sich nicht durch negatives Verhalten haftbar gemacht haben, aus welchem deutliche Bedenken über seine Eignung hervorgehen würden (z.B. Ausüben einer Straftat). Weiterhin muss der Arzt die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen sowie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um den Beruf ausführen zu können. Wenn der Approbationsbeantragende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder EU-Bürger ist, dann besitzt er bei Erfüllung der Voraussetzungen einen legitimen, rechtlichen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Approbation.

Wo kann man als Arzt die Approbation beantragen?

Um die Approbation zu beantragenmuss sich der antragsstellende Arzt an die zuständige Bezirksregierung bzw. Landesregierung wenden. Dabei bestimmt der Prüfungsort des Medizinstudiums darüber, welche Bezirksregierung bzw. Landesregierung zuständig ist. Wurde zum Beispiel die Abschlussprüfung in Düsseldorf absolviert, so ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Die deutsche Ärztekammer listet folgende Bezirks- und Landesregierungen:

Baden-Württemberg

Die Approbation in Baden-Württemberg beantragen Sie hier:
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie

Bayern/ Oberbayern

Die Approbation in Bayern/ Oberbayern beantragen Sie hier:
Regierung von Oberbayern

Bayern/ Unterfranken

Die Approbation in Bayern/ Unterfranken beantragen hier Sie: → Regierung von Unterfranken

Berlin

Die Approbation in Berlin beantragen Sie hier:Landesamt für Gesundheit und Soziales

Brandenburg

Die Approbation in Brandenburg beantragen Sie hier: → Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Bremen

Die Approbation in Bremen beantragen Sie hier:Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Hamburg

Die Approbation in Hamburg beantragen Sie hier:Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hessen

Die Approbation in Hessen beantragen Sie hier:

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Mecklenburg-Vorpommern

Die Approbation in Mecklenburg-Vorpommern beantragen Sie hier:Landesamt für Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Die Approbation in Niedersachsen beantragen Sie hier:Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza)

Rheinland-Pfalz

Die Approbation in Rheinland-Pfalz beantragen Sie hier:Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Saarland

Sachsen

Die Approbation in Sachsen beantragen Sie hier:
Landesdirektion Sachsen

Sachsen-Anhalt

Die Approbation in Sachsen-Anhalt beantragen Sie hier:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Schleswig-Hosltein

Die Approbation in Schleswig-Holstein beantragen Sie hier:
Landesamt für soziale Dienste

Thüringen

Die Approbation in Thüringen beantragen Sie hier:
Thüringer Landesverwaltungsamt

Approbation Arzt – welche Dokumente werden benötigt?

Neben dem Antragsformular für die Beantragung der Approbationsurkunde als Arzt, müssen in der Regel folgende Dokumente bei der Antragstellung beigelegt werden:

Erforderliche DokumenteBeantragungsort
Beglaubigte Kopie des PrüfungszeugnissesLandesprüfungsamt für Medizin
Antragsformular für die ApprobationsurkundeHomepage der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung
Formlose Erklärung, dass keine Verurteilung vorliegtHomepage der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung
Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0Einwohnermeldeamt
GeburtsurkundeEinwohnermeldeamt
Beglaubigte Kopie des PrüfungszeugnissesBürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung
Beglaubigte Kopie des PersonalausweisesBürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung
Beglaubigte Kopie der GeburtsurkundeBürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung
Gesundheitliche EignungsuntersuchungHausarzt
Tabellarischer Lebenslauf-

Wie viel kostet die Approbation für Ärzte?

Die Kosten für die Arzt Approbation kann zwischen einem Betrag von 150 bis 1.000 Euro variieren. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. So können die Kosten steigen, wenn der Arzt seine Unterlagen nicht vollständig abgibt, sodass der Sachbearbeiter diese nachfordern muss. 

Wie lange dauert die Bearbeitung der Arzt Approbation?

Die Bearbeitungszeit für den Approbationsantrag kann eine Woche genauso gut aber auch mehrere Monate dauern. Oftmals berichten inländische Medizinstudenten von einer geringeren Wartezeit als Ärzte aus dem Ausland. Für eine schnelle Erteilung der Approbation wird vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden und die Anzahl weiterer Approbationsanträge überschaubar ist. Sicherheitshalber sollte der Antrag für die Approbationsurkunde mindestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn beantragt werden.

Entzug der ärztlichen Approbation

Die Approbation kann dem Arzt entzogen werden, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) ergibt. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich das gezeigte Verhalten auf den Zeitraum nach der Erteilung der Approbation bezieht (§ 5 Abs. 2 Satz 1 (BÄO).

Approbation für Ärzte aus dem Ausland

Auch ausländische Ärzte können die Approbation beantragen. Jedoch unterscheidet sich das Verfahren von Ärzten, die in Deutschland studiert haben. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier: Approbation für ausländische Ärzte.

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

Artikel teilen!

Leon Pobuda

Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

Artikel teilen!

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Facharztausbildung
Facharzt­ausbildung
Zuletzt aktualisiert: 04. Mai 2022 · 3 Min. Lesedauer
von Leon Pobuda
Bewerbung Arzt
Bewerbung Arzt
Zuletzt aktualisiert: 26. April 2022 · 3 Min. Lesedauer
von Leon Pobuda
Arzt Versicherungen
Arzt Versicherung
Zuletzt aktualisiert: 27. April 2022 · 4 Min. Lesedauer
von Leon Pobuda