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Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023
Allgemein · 5 Min. Lesedauer
Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 18.000 Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Vorbeugung, Erkennung sowie psychotherapeutische Behandlung von Erkrankungen und Störungen, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.
Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Psychotherapie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Definition Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung sowie psychotherapeutische Behandlung von Erkrankungen und Störungen, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.
Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Psychotherapie?
In Deutschland gibt es 18.014 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie.
Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
- Approbation als Arzt
- Facharztausbildung
Für die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie wird eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorausgesetzt.
Gehalt während der Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Psychotherapie zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 6 Abs. 1 statt.
Jedes Bundesland stellt für die Zusatzweiterbildung Psychotherapie verschiedene Mindestanforderungen. Diese sind abhängig vom Facharzttitel sowie vom Bundesland. Folgende Voraussetzungen geben einen Überblick über den möglichen Umfang:
- 120 Stunden Theorieunterricht
- 100 Stunden Selbsterfahrung
- 120 Stunden Behandlung unter Supervision
- 32 Stunden Entspannungsverfahren
- 30 Stunden Interaktionsbezogene Fallarbeit
Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
- Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nutzung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel
- Einbeziehung der relevanten Bezugspersonen und des sozialen Umfeldes in dem jeweils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinäre Kooperation
Krankheitslehre und Diagnostik
- Psychopathologie und allgemeine psychiatrische und psychosomatische Krankheitslehre unter Berücksichtigung der Altersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich
- psychodynamischer und verhaltenstherapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung
- Entwicklungspsychologie
- Lernpsychologie
- Psychologie der Beziehungen und Systeme
- Persönlichkeitslehre
- Neurobiologie
- Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewältigungstrategien und Salutogenese
- Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und Psychotherapiemethoden
- Methoden der psychotherapeutischen Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen
- Psychiatrische, psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen in Fällen (Richtzahl: 30), davon
- Anamnese einschließlich psychopathologischer Befunderhebung
- differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw. somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation
- Indikationsstellung zur Einzelpsychotherapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu sozialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psychopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder rehabilitativer Behandlung
- Psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen in Doppelstunden (Richtzahl: 30)
- Psychotherapeutische Anamnesen in dem jeweils gewählten Verfahren, ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren ODER im Verfahren der systemischen Therapie
- Theorieseminare zur Krankheitslehre und Diagnostik in Stunden (Richtzahl: 70)
- Untersuchungen unter Supervision in Fällen; bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Entwicklungs- und Intelligenzuntersuchungen (Richtzahl: 20)
- Differentielle Indikationsstellung in den verschiedenen psychotherapeutischen Verfahren
- Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen
Therapie
- Grundlagen der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts
- psychoedukative, systemische und störungsorientierte Methoden und Entspannungsverfahren
- tiefenpsychologisch/psychodynamische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kombinationsbehandlungen
- Grundlagen der Psychopharmakotherapie
- Durchführung wissenschaftlich anerkannter Psychotherapieverfahren und Methoden, ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren ODER
- im verhaltenstherapeutischen Verfahren ODER im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Gesichtspunkte und Psychopharmakotherapie
- Theorieseminare in Stunden (Richtzahl: 70)
- Einzelpsychotherapie (bei systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie) unter Supervision in dem jeweils gewählten Verfahren einschließlich Akuttherapie mit insgesamt 240 Stunden in Fällen (Richtzahl: 6)
- Gruppenpsychotherapie unter Supervision in dem jeweils gewählten Verfahren mit 3 bis 9 Teilnehmern
- Entspannungsverfahren in Doppelstunden, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose (Richtzahl: 16)
- Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Belastungsreaktionen, Panikattacken, dissoziativen und psychotischen Zuständen in Fällen (Richtzahl: 10)
Selbsterfahrung
- Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden
- ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen
- Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (Richtzahl: 150), davon
- in einer kontinuierlichen Gruppe in Doppelstunden (Richtzahl: 40)
- in Einzelselbsterfahrung (Richtzahl: 70)
- ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden (Richtzahl: 150), davon
- Gruppenselbsterfahrung in Doppelstunden
- ODER im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden, davon
- Gruppenselbsterfahrung in Doppelstunden (Richtzahl: 40)
- Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden (Richtzahl: 35)
Fachspezifisches Glossar der ZB Psychotherapie
Einzelselbsterfahrung
Einzelselbsterfahrung wird von einem für die Einzelselbsterfahrung befugten Arzt durchgeführt, der als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder als Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse mehrjährig nach Facharztanerkennung bzw. Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung in der Psychotherapie tätig gewesen ist.
Es dürfen keine dienstlichen oder anderen Beziehungen mit Abhängigkeitscharakter zu dem Weiterbildungsteilnehmer bestehen.
In der Einzelselbsterfahrung ist eine kontinuierliche Frequenz von einer Selbsterfahrungsstunde (50 Minuten) pro Woche erforderlich. Maximal sind drei Stunden pro Woche für die Weiterbildung anrechenbar.
Gruppenselbsterfahrung
Gruppenselbsterfahrung wird von einem für die Gruppenselbsterfahrung befugten Arzt durchgeführt, der als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder als Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse mehrjährig nach Facharztanerkennung bzw. Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung in der Gruppenpsychotherapie tätig gewesen ist.
Es dürfen keine dienstlichen oder anderen Beziehungen mit Abhängigkeitscharakter zu dem Weiterbildungsteilnehmer bestehen.
Die kontinuierliche Gruppenselbsterfahrung findet 1x/Woche mit einer Doppelstunde mit bis zu 12 Teilnehmern statt. Blockveranstaltungen mit bis zu 12 Teilnehmern sind anerkennungsfähig, wenn sich die gesamte Gruppenselbsterfahrung über 12 Monate erstreckt und mindestens 2 Blöcke umfasst.
Balintgruppenarbeit/ interaktionsbezogene Fallarbeit
Balintgruppenarbeit bzw. interaktionsbezogene Fallarbeit wird von einem dafür befugten Arzt durchgeführt, der als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder als Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse mehrjährig nach Facharztanerkennung bzw. Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung in der Psychotherapie tätig gewesen ist.
Es dürfen keine dienstlichen oder anderen Beziehungen mit Abhängigkeitscharakter zu dem Weiterbildungsteilnehmer bestehen.
Balintgruppenarbeit/interaktionsbezogene Fallarbeit mit bis zu 12 Teilnehmern findet kontinuierlich 1x/Woche mit einer Doppelstunde statt.
Blockveranstaltungen sind anerkennungsfähig, wenn sich die gesamte Balintgruppenarbeit/interaktionsbezogene Fallarbeit über mindestens 12 Monate erstreckt und mindestens 2 Blöcke umfasst.
Supervision für Einzelpsychotherapie und Gruppenpsychotherapie
Supervision ist die fachliche Beratung, Begleitung und Überprüfung eines diagnostischen oder therapeutischen Prozesses durch einen hierfür befugten Arzt, der als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder als Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse mehrjährig nach Facharztanerkennung bzw. Anerkennung der Zusatz-Weiterbildung in der Psychotherapie tätig gewesen ist.
Die Supervision erfolgt in der Regel in einer dualen Beziehung (Therapeut-Supervisor); sie kann auch in einer Gruppenbeziehung erfolgen, wobei die Gruppe maximal 6 Teilnehmer umfasst und 90 Minuten dauert.
Die Häufigkeit der Supervision orientiert sich am Behandlungsprozess und umfasst mindestens eine Supervision pro 4 Behandlungseinheiten und dauert mindestens 30 Minuten pro Fall.
Psychiatrisch, psychosomatisch oder kinder- und jugendpsychiatrisch geleitete kasuistisch technische Fallbesprechungen
-
Kasuistisch technische Fallbesprechungen für psychiatrische oder psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen werden jeweils von einem dafür befugten Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie durchgeführt, der mehrjährig nach Facharztanerkennung in der Psychotherapie tätig gewesen ist.
Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.
Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.
Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie kann hier heruntergeladen werden.
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