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Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023
Allgemein · 5 Min. Lesedauer
Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 50.000 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Ärzte auf die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.
Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Notfallmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Definition Zusatzweiterbildung Notfallmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin umfasst die Erkennung drohender oder eingetretener Notfallsituationen und die Behandlung von Notfällen sowie die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung akut bedrohter Vitalfunktionen.
Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Notfallmedizin?
In Deutschland gibt es 47.547 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin.
Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin gelten folgende Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
- Approbation als Arzt
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich
Für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin werden 24 Monate als Arzt in Weiterbildung vorausgesetzt.
Gehalt während der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin
Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Notfallmedizin zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Die Weiterbildungszeit der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin umfasst:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
- 6 Monate in der Intensivmedizin oder in Anästhesiologie
- einen 80 Stunden Weiterbildung-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller Notfallbehandlung und anschließend 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes,
- davon können bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen.
Die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin benötigt ca. 2 Jahre.
Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin unterscheidet zwischen:
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Organisatorische, einsatztaktische Grundlagen
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, z. B. Rettungsdienstgesetze
- Strukturen des deutschen Rettungsdienstes sowie Indikationen der verschiedenen Rettungsmittel
- Einsatzarten, insbesondere Primär-, Sekundäreinsatz, Interhospital- und Schwerlasttransport, Infektionstransport, Neugeborenentransport
- Aufgaben und Struktur einer Leitstelle, der Alarmierungswege und Alarmierungsmittel
- Besonderheiten und Kontraindikationen bei ambulanter notärztlicher Versorgung
- Möglichkeiten einer ambulanten Weiterversorgung durch Hausarzt, sozialpsychiatrischen Dienst, spezialisierte ambulante Palliativversorgung oder Sozialstation
- Maßnahmen zum Eigenschutz und zum Schutz von Patienten und Dritten an einer Einsatzstelle
- Planung, Vorbereitung und Durchführung von Sekundärtransporten, auch unter intensivmedizinischen Bedingungen
- Hygienemaßnahmen beim Umgang mit infektiösen Patienten in Notfallsituationen
- Grundlagen der technischen und medizinischen Rettung
- Grundlagen der Lagebeurteilung und Sichtung bei Massenanfall von Verletzten/Erkrankten (MANV), auch unter chemischen/biologischen/radiologischen/ nuklearen (CBRN)-Gefahren
- Grundlagen des Katastrophenschutzes
- Auswahl eines dem Krankheitsbild entsprechend leitliniengerechten und geeigneten Zielkrankenhauses
- Anwendung interpersoneller Fertigkeiten einschließlich Teamarbeit, Führung, Entscheidungsfindung
- Durchführung einer strukturierten Patientenübergabe (Handover)
- Bedeutung notfallmedizinisch relevanter Register (Reanimationsregister, Traumaregister) und Dokumentationsgrundlagen (MIND)
- Durchführung von strukturierten Einsatznachbesprechungen
- Bedeutung und Indikation von Krisenintervention und Einsatznachsorge
- Todesfeststellung und Durchführung der vorläufigen Leichenschau einschließlich rechtsrelevanter Aspekte
- Situation des rechtfertigenden Notstandes und der Geschäftsführung ohne Auftrag
- Besonderheiten bei der Unterbringung psychisch Kranker nach gesetzlichen Regelungen
Untersuchung des Notfallpatienten
- Lagerung von Notfallpatienten und Herstellung der Transportfähigkeit
- Standardisierte Akutanamnese bei einem Notfallpatienten
- Erkennung kritischer und lebensbedrohlicher Zustände
- Verschaffung eines ersten Überblicks über den Notfallort und das Geschehen (Lage) und gegebenenfalls Nachforderung adäquater Rettungsmittel
- Leitliniengerechte Erstuntersuchung
- Erkennung von Hinweisen für vital bedrohliche Verletzungen
- Beurteilung von Depressivität und Suizidalität des Patienten einschließlich Gefährdungsprognose
- Schockraummanagement
Leitsymptome
- Einleitung einer symptomorientierten Erstbehandlung bei
- Bewusstseinsstörungen/neurologischen Defiziten
- akuter Atemnot
- Brustschmerz
- Blutungen
- Schock
- Herzrhythmusstörungen
- akutem Abdomen/Bauchschmerzen
- psychischen Störungen
- Fieber
Diagnostische Maßnahmen
- Durchführung und Befunderstellung des Elektrokardiogramms im Notfall
- Applikation und Bewertung des Basismonitorings einschließlich Besonderheiten des kindgerechten Monitorings beim Transport
- Messung und Bewertung der Kapnometrie und Kapnographie
Therapeutische Verfahren
- Indikationsstellung und Durchführung einer symptomadaptierten und der Verdachtsdiagnose entsprechenden Lagerung unter Berücksichtigung von Hilfsmitteln
- Indikationsstellung und Durchführung von Repositionen bei Frakturen und Luxationen (Richtzahl: 5)
- Reanimation einschließlich der Reanimation von Säuglingen und Kleinkindern, auch als
Reanimationstraining - Durchführung von Defibrillation oder Kardioversion,
auch als Simulation - Grundlagen der transkutanen Schrittmachertherapie
- Durchführung einer Thoraxentlastung, insbesondere
- Thoraxdrainage
- Behandlung von Problemen im Bereich des Atemweges (Airwaymanagement) einschließlich der Hinweiszeichen auf schwierige Atemwegsverhältnisse
- Durchführung der Maskenbeatmung, auch bei Säuglingen und Kindern, auch als Simulation
- Sicherung der Atemwege durch Anwendung von supraglottischen Atemwegshilfen, auch bei Säuglingen und Kindern, auch als Simulation
- Sicherung der Atemwege durch endotracheale Intubation einschließlich Videolaryngoskopie (Richtzahl: 50)
- Einleitung und Aufrechterhaltung einer Notfallnarkose
- Anwendung alternativer Medikamentenapplikationsformen, z. B. nasal, sublingual und intraossär
- Blutungsmanagement/Blutstillung durch Kompression und mittels Anlage von Tourniquet und Beckenschlinge
- Behandlung mit notfallmedizinisch relevanten Medikamenten
- Durchführung einer Volumentherapie, auch bei Säuglingen und Kindern
- Durchführung einer Schmerztherapie, auch bei Säuglingen und Kindern
- Besonderheiten und Ablauf einer Neugeborenen-Erstversorgung
- Geburtshilfliches Notfallmanagement
Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin
Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.
Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.
Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin kann hier heruntergeladen werden.
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