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Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023
Allgemein · 5 Min. Lesedauer
Im deutschen Gesundheitssystem arbeiten ungefähr 16.200 Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren absolviert. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder nebenwirkungsfreier natürlicher Mittel.
Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Naturheilverfahren oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Definition Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder nebenwirkungsfreier natürlicher Mittel.
Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren baut auf einer beliebigen Facharztausbildung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
- Approbation als Arzt
- Facharztausbildung
Für die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren wird eine beliebige Facharztanerkennung vorausgesetzt.
Gehalt während der Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren
Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Die Weiterbildungszeit der Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst:
- einen 160 Stunden Weiterbildungs-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren und zusätzlich
- 80 Stunden Fallseminare unter Supervision
- Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren dauert in Vollzeit 6-12 Monate.
Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren unterscheidet zwischen:
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren
Grundlagen der Naturheilverfahren
- Wirkmechanismen einschließlich der Heilungs- und Therapiehindernisse
- Möglichkeiten und Grenzen der Naturheilverfahren, Wissenschaftlichkeit und Evidenz
- System der Grundregulation
- Ganzheitliche Behandlungsregime
Diagnostische Verfahren in der Naturheilkunde
- Manuelle Untersuchungen einschließlich Befunderstellung, z. B. am muskuloskelettalen Apparat (Richtzahl: 10)
- Beurteilung von Haut- und Schleimhautveränderungen (Richtzahl: 10)
- Indikationsstellung und Befundinterpretation diagnostischer Verfahren, z. B. orthomolekulare und mikroökologische Diagnostik
Therapie mit Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln
- Gesetzliche Grundlagen, Herstellung, Qualität, Wirksamkeit, Verträglichkeit der Phytotherapie einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diät
- Spezifika potenzierter Arzneimittel
- Aromatherapie
- Aromatherapie
- Nicht-pflanzlich basierte Arzneimittel natürlicher Herkunft
- Indikationsbezogene Therapie mit
- Phytotherapeutika
- Mikronährstoffen
- Präbiotika und Probiotika
Kneipp-, Hydro-, Balneo- und Klimatherapie
- Physiologie der hydrothermotherapeutischen Maßnahmen sowie Wirkweisen von Naturfaktoren
- Indikationsstellung und Beratung zu
- Kneipp-Anwendungen
- Hydrotherapie
- Thermotherapie
- Kryotherapie
- Balneo- und Klimatherapie
- Thalassotherapie
Physikalische Verfahren
- Grundlagen physikalischer Verfahren
- Indikationsstellung und Beratung zu
- Ultraschalltherapie
- Foto- und Lichttherapie
- Elektrotherapie einschließlich Magnetfeldtherapie
Massagebehandlungen, Reflextherapie
- Physiologische Grundlagen der Reflextherapie
- Indikationsstellung und Beratung zu (Richtzahl: 5)
- klassischer Massage
- Bindegewebsmassage
- Lymphdrainage
- Colon-Massage
- Periost-Massage
- Reflextherapie
Manuelle Verfahren
- Physiologische Grundlagen manueller Verfahren
- Indikationsstellung und Beratung zu
- manuellen Verfahren
- osteopathischen Verfahren
Ernährung und Fasten
- Naturheilkundliche Ernährungsformen und ihre Zubereitung
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Erkennung von Fehl- und Mangelernährung
- Beratung zu (Richtzahl: 10)
- vollwertiger Ernährung
- Fasten
- Ernährungsänderungen bei entzündlichen, metabolischen und onkologischen Erkrankungen
Ordnungstherapie
- Grundlagen der Ordnungstherapie einschließlich chronobiologischer Ansätze
- Mind-Body-Medicine
- Einfluss psychosozialer Faktoren auf die Gesundheit
- Beratung zu Salutogenese, z. B. Lebensstil, Entspannung, Achtsamkeit (Richtzahl: 10)
- Patientenschulungen
Bewegungs- und Atemtherapie
- Spezifische Formen der Bewegungstherapie
- Atemtherapieverfahren
- Indikationsstellung und Beratung zu Bewegungsund Atemtherapie
Ausleitende und umstimmende Verfahren
- Physiologische Grundlagen ausleitender und umstimmender Verfahren
- Indikationsstellung und Durchführung von (Richtzahl: 10)
- Schröpfen
- Blutegeltherapie
- Eigenbluttherapie
- Aderlasstherapie
- Indikationsstellung und Beratung zu diuretischen und laxierenden Verfahren
Grundlagen der Neuraltherapie und Akupunktur
- Grundlagen der Akupunktur
- Indikationsstellung und Durchführung von Neuraltherapie (richtzahl: 10), davon
- Quaddelbehandlungen
- Segmentinfiltration
- Narbeninfiltration
Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Naturheilverfahren
Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.
Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.
Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren kann hier heruntergeladen werden.
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