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Zusatz-Weiterbildung Homöopathie

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung Homöopathie

In Deutschland arbeiten ungefähr 6.900 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Homöopathie absolviert. Innerhalb der Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Um die Zusatzbezeichnung Homöopathie zu erhalten, absolvieren Ärzte nach ihrer Facharztausbildung die Zusatzweiterbildung Homöopathie. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Homöopathie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition Zusatzweiterbildung Homöopathie

Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Homöopathie?

In Deutschland gibt es 6.863 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie

Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie baut auf einer Facharztausbildung in der unmittelbaren Patientenversorgung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztanerkennung
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Für die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie wird eine Facharztanerkennung in der unmittelbaren Patientenversorgung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Homöopathie

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Homöopathie zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie

Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst

  • einen 240 Stunden Weiterbildungs-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie und zusätzlich 
  • 100 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie

Grundlagen

  • Philosophische, wissenschaftliche und rechtliche Grundlagen der homöopathischen Lehre 
  • Therapieansatz der Homöopathie 
  • Verständnis von Krankheit und Gesundheit 

Krankheitslehre und Anamnese

  • Konzept der Homöopathie zu akuten und chronischen Krankheiten und ihrer Entstehung 
  • Analyse, Repertorisation und Arzneimittelvergleich von vorgegebenen homöopathischen Fällen (Richtzahl: 50)
  • Aufbau der strukturierten homöopathischen Anamnese, Erst- und Folgeanamnese 
  • Besonderheiten der homöopathischen Anamnese in speziellen Fällen, z. B. bei Kindern 
  • Erhebung der homöopathischen Anamnese 
    • im akuten Krankheitsfall
    • im chronischen Krankheitsfall
  • Symptomenlehre und Gewichtung der Symptome 
  • Kriterien für ein vollständiges Symptom (Lokalisation, Empfindung, Modalität, Begleitsymptom, Causa) 
  • Erhebung der vollständigen Symptome der Hauptbeschwerde 
  • Bestimmung der Symptome zur Mittelwahl und zur Verlaufskontrolle 

Arzneimittel- und Dosierungslehre

  • Herstellung, Prüfung und Wirkung von homöopathischen Arzneimitteln 
  • Bewertung von homöopathischen Arzneimittelinformationen 
  • Leitsymptome der fünfzig häufigsten homöopathischen Arzneimittel 
  • Differenzierung von ähnlichen Arzneimitteln 
  • Verwandtschaftsbeziehungen von homöopathischen Arzneimitteln 
  • Kriterien für die Auswahl des angemessenen Arzneimittels 
  • Vergleich der charakteristischen Symptome des Krankheitsfalles mit den spezifischen Symptomen des Arzneimittels 
  • Indikationen, Potenz, Dosierungs- und Applikationsformen von homöopathischen Arzneimitteln 
  • Dosierung und Potenzwahl 
  • Nicht-homöopathische Behandlungskonzepte mit potenzierten Arzneimitteln, z. B. Komplexmittel, Schüsslersalze 

Therapie

  • Homöopathische Therapiekonzepte zur Behandlung akuter und chronischer Krankheiten 
  • Simileprinzip 
  • Indikationsstellung und Durchführung homöopathischer Therapien 
  • Auswahl geeigneter Symptome für die Repertorisation 
  • Nutzung verschiedener Repertorien 
  • Kriterien der Verlaufsbeurteilung 
  • Reaktionen auf die erste Verschreibung und Konsequenzen für die Folgeverschreibung 
  • Beurteilung des Verlaufs der Behandlung einschließlich Mittelwiederholungen oder Mitteländerungen sowie Prognoseabschätzungen 
  • Gesetzmäßigkeiten des Heilungsverlaufes, Differenzierung von Heilung, Unterdrückung und Symptomverschiebung 
  • Reflexion von Heilungshindernissen und eigenen Behandlungsfehlern 
  • Beachtung von Therapiehindernissen, z. B. notwendige Behandlung von Störherden oder Störfeldern 
  • Homöopathische Begleitung bei schweren chronischen Krankheiten, Palliation 
  • Dokumentationsformen 
  • Dokumentation der Fallaufnahme, Analyse und Verlaufsbeobachtung von eigenen Krankheitsfällen (Richtzahl: 10), davon 
    • chronische Fälle mit einjähriger Nachbeobachtung bzw. mindestens zwei Folgeanamnesen (Richtzahl: 5)
  • Grenzen homöopathischer Behandlung 
  • Begleittherapie, z. B. geeignete Maßnahmen zur Lebensführung und Diätetik 

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Homöopathie

Wie schon in der Facharztausbildung ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Homöopathie kann hier heruntergeladen werden.

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