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Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung Flugmedizin

In Deutschland arbeiten ungefähr 700 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Flugmedizin“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin absolviert. Innerhalb der Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Luft- und Raumfahrtmedizin einschließlich der physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes im Luft- und Weltraum sowie die psycho-physiologischen Anforderungen an das fliegende Personal einschließlich der Patienten im Lufttransport, der Passagiere sowie der Fluglotsen.

Um die Zusatzbezeichnung Flugmedizin zu erhalten, absolvieren Ärzte nach ihrer Facharztausbildung die Zusatzweiterbildung Flugmedizin. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Flugmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

Assistenzarztjobs

Definition Zusatzweiterbildung Flugmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Luft- und Raumfahrtmedizin einschließlich der physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes im Luft- und Weltraum sowie die psycho-physiologischen Anforderungen an das fliegende Personal einschließlich der Patienten im Lufttransport, der Passagiere sowie der Fluglotsen.

Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Flugmedizin?

In Deutschland gibt es 700 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Flugmedizin.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

Die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin baut auf einer Facharztausbildung in der unmittelbaren Patientenversorgung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztanerkennung
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Für die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin wird eine Facharztanerkennung in der unmittelbaren Patientenversorgung vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Flugmedizin

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Flugmedizin zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

Die Weiterbildung für die Flugmedizin setzt einen Weiterbildungs-Kurs in der Flugmedizin gemäß § 4 Abs. 8. voraus. Dieser Kurs umfasst 180 Stunden.

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

  • Luftrecht und andere für die Luft- und Raumfahrtmedizin relevante nationale und internationale Rechtsvorschriften
  • Medizinische Anforderungen an fliegendes Personal und Fluglotsen
  • Grenzen und Möglichkeiten der Verbesserung des menschlichen Leistungsvermögens

Luft- und Raumfahrtphysiologie

  • Untersuchungstechniken einschließlich deren Anpassung an die Umgebungsbedingungen
  • Besondere Aspekte der Höhenphysiologie, z. B. Hypoxie
  • Mitwirkung an einer Sauerstoffmangeldemonstration
  • Weltraumphysiologie
  • Beschleunigungsphysiologie
  • Besondere Aspekte der Sinnesphysiologie, z. B. Sinnestäuschungen
  • Mitwirkung an einer Desorientierungsdemonstration oder Desorientierungssimulation
  • Besondere Aspekte der Leistungsphysiologie
  • Besondere Aspekte der Thermophysiologie/Strahlung

Flugpsychologie

  • Prinzipien der Informationsverarbeitung und Kommunikation
  • Induktion, Strategien zur Reduzierung menschlicher Fehler und ihrer Auswirkungen (human factors)
  • Ursachen und Therapieoptionen der Flugangst
  • Grundlagen des Crew Ressource Managements (CRM)
  • Gesprächsführung in Krisensituationen, z. B. Critical Incidence Stress Management (CISM)

Flugmedizinische Untersuchung

  • Beurteilung der Leistungsfähigkeit und der fliegerischen Eignung sowie Fliegertauglichkeit gemäß nationaler und internationaler rechtlicher Voraussetzungen zur Durchführung von flugmedizinischen Untersuchungen unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen und Risikofaktoren, auch in interdisziplinärer Zusammenarbeit (Richtzahl: 30)
  • Flugmedizinisch relevante Wirkungen und Nebenwirkungen häufig verordneter Medikamente
  • Einfluss von Alkohol, Drogen und sonstigen psychoaktiven Stoffen
  • Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung bei Sucht und Abhängigkeit

Tropen- und reisemedizinische Aspekte der Flugmedizin

  • Tropen- und reisemedizinische Besonderheiten für Flugpersonal und Passagiere, insbesondere hinsichtlich der Flieger- und Flugreisetauglichkeit
  • Flugmedizinische Beratung von Fernreisenden einschließlich des Flugpersonals über Malariaprophylaxe, Einreisebestimmungen, Hygiene- und Prophylaxemaßnahmen und Medikamentenanpassung bei Zeitverschiebung
  • Maßnahmen bei Pandemien, z. B. Desinfektion im Luftfahrzeug
  • Beurteilung der Flug- und Reisetauglichkeit, insbesondere bei Vorerkrankungen und nach Operationen
  • Umgang mit FREMEC- und MEDA-Formularen der IATA für kranke und behinderte Passagiere

Medizinische Zwischenfälle an Bord

  • Medizinische Versorgungsmöglichkeiten an Bord von Luftfahrzeugen
  • Medizinische Bordausrüstung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Bordmitteln unter Berücksichtigung der Besonderheiten an Bord

Lufttransport Verletzter und Kranker

  • Grundlagen des Lufttransports Verwundeter und Kranker im zivilen und militärischen Bereich
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit bei der Planung, Organisation und Dokumentation von Lufttransporten

Arbeitsmedizinische Aspekte der Flugmedizin

  • Technische, ergonomische und arbeitsphysiologische Grundlagen an verschiedenen Arbeitsplätzen, z. B. Cockpit, Kabine, Flugsicherung
  • Arbeitsplatz-Begehung von Fluglotsen (Richtzahl: 5)
  • Besondere Belastungen des fliegenden Personals, z. B. bei Zeitverschiebung, Lärm, Vibration
  • Erfahrung in großen Verkehrsflugzeugen, auch über mehrere Zeitzonen
  • Erfahrung in Luftfahrzeugen, spezifisch leichter oder schwerer als Luft, mit oder ohne Kraftantrieb

Medizinische Zwischenfälle an Bord

  • Medizinische Versorgungsmöglichkeiten an Bord von Luftfahrzeugen
  • Medizinische Bordausrüstung
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen mit Bordmitteln unter Berücksichtigung der Besonderheiten an Bord

Flugunfallmedizin, Flugunfalluntersuchung

  • Risiken von und Maßnahmen bei Flugunfällen
  • Toxische Risiken, z. B. Verbundstoffe, Flugbetriebsstoffe, CO, Cyan, Hydracin
  • Brandbekämpfung und Explosionsgefahr
  • Grundlagen der Flugunfallbearbeitung, Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Flugmedizin

Wie schon in der Facharztausbildung ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin kann hier heruntergeladen werden.

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