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Approbation Zahnarzt

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2023

Allgemein · 4 Min. Lesedauer

Approbation Zahnarzt
Die Approbation als Zahnarzt wird benötigt, um in Deutschland diesen Beruf dauerhaft ausüben zu dürfen. Alternativ können ausländische Ärzte auch mit einer Berufserlaubnis praktizieren. Diese ist jedoch zeitlich begrenzt.

Approbationsordnung Zahnarzt

Die Genehmigung für das Praktizieren als Zahnarzt wird durch die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) geregelt. Dabei basiert die Approbationsordnung auf dem Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde.

Voraussetzungen für die Approbation als Zahnarzt

Die Zahnarzt-Approbation wird erteilt, wenn

  • eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland absolviert wurde bzw. die Ausbildung zum Zahnarzt mit der deutschen gleichwertig ist
  • Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt,
  • Sie in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Berufs als Zahnarzt geeignet sind,
  • Sie die erforderlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen, welche für die Ausübung der Berufstätigkeit benötigt werden

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022

Stellenangebote für Ärzte

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022

Ärztevermittlung

Approbation als Zahnarzt beantragen

Die Approbation als Zahnarzt kann nach dem Bestehen des Dritten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung beantragt werden. Zahnärzte, die im Ausland eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen können, können die Zahnarzt Approbation ebenfalls beantragen.

Die Zahnarzt-Approbation ist bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen. Für Zahnärzte, die in Deutschland das zahnmedizinischen Staatsexamen bestanden haben, ist die jeweilige Behörde des Bundeslandes zuständig, in der die Prüfung abgelegt wurde. Wenn Sie zum Beispiel an der Universität in München oder in Regensburg studiert haben ist die Bezirksregierung von Oberbayern der richtige Ansprechpartner. Ausländische Zahnärzte können sich das jeweilige Bundesland aussuchen, in dem sie die Zahnarzt-Approbation beantragen möchten.

Approbationsbehörden für Zahnärzte

Die Approbation als Apotheker muss schriftlich bei der jeweiligen Approbationsbehörde beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der für den Antrag auf Approbation erforderlichen Unterlagen sowie weiterer Fragen an die jeweils zuständige Behörde des Bundeslandes. Nähere Informationen, Dokumente und Ansprechpartner erhalten Sie hier:

Baden-Württemberg

Die Approbation als Zahnarzt in Baden-Württemberg beantragen Sie hier:
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie

Bayern / Oberbayern

Die Approbation als Zahnarzt in Bayern / Oberbayern beantragen Sie hier:
Regierung von Oberbayern

Bayern / Unterfranken

Die Approbation als Zahnarzt in Bayern / Unterfranken beantragen Sie hier:
Regierung von Unterfranken

Berlin

Die Approbation als Zahnarzt in Berlin beantragen Sie hier:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO)

Brandenburg

Die Approbation als Zahnarzt in Brandenburg beantragen Sie hier:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Bremen

Die Approbation als Zahnarzt in Bremen beantragen Sie hier:
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Hamburg

Die Approbation als Zahnarzt in Hamburg beantragen Sie hier:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Mecklenburg-Vorpommern

Die Approbation als Zahnarzt in Mecklenburg-Vorpommern beantragen Sie hier:
Landesamt für Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen

Die Approbation als Zahnarzt in Nordrhein-Westfalen beantragen Sie hier:
Bezirksregierung Münster

Niedersachsen

Die Approbation als Zahnarzt in Niedersachsen beantragen Sie hier:
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie

Rheinland-Pfalz

Die Approbation als Zahnarzt in Rheinland-Pfalz beantragen Sie hier:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Saarland

Die Approbation als Zahnarzt in Saarland beantragen Sie hier:
Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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