Approbation Zahnarzt

Approbation → Approbation Zahnarzt
Die Approbation als Zahnarzt wird benötigt, um in Deutschland diesen Beruf dauerhaft ausüben zu dürfen. Alternativ können ausländische Ärzte auch mit einer Berufserlaubnis praktizieren. Diese ist jedoch zeitlich begrenzt.

Approbation → Approbation Zahnarzt
Approbationsordnung Zahnarzt
Die Genehmigung für das Praktizieren als Zahnarzt wird durch die Approbationsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO) geregelt. Dabei basiert die Approbationsordnung auf dem Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde.
Voraussetzungen für die Approbation als Zahnarzt
Die Zahnarzt-Approbation wird erteilt, wenn
- eine zahnärztliche Ausbildung in Deutschland absolviert wurde bzw. die Ausbildung zum Zahnarzt mit der deutschen gleichwertig ist
- Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich eine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt,
- Sie in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Berufs als Zahnarzt geeignet sind,
- Sie die erforderlichen Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen, welche für die Ausübung der Berufstätigkeit benötigt werden
Approbation als Zahnarzt beantragen
Die Approbation als Zahnarzt kann nach dem Bestehen des Dritten Abschnitts der zahnärztlichen Prüfung beantragt werden. Zahnärzte, die im Ausland eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen können, können die Zahnarzt Approbation ebenfalls beantragen.
Die Zahnarzt-Approbation ist bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen. Für Zahnärzte, die in Deutschland das zahnmedizinischen Staatsexamen bestanden haben, ist die jeweilige Behörde des Bundeslandes zuständig, in der die Prüfung abgelegt wurde. Wenn Sie zum Beispiel an der Universität in München oder in Regensburg studiert haben ist die Bezirksregierung von Oberbayern der richtige Ansprechpartner. Ausländische Zahnärzte können sich das jeweilige Bundesland aussuchen, in dem sie die Zahnarzt-Approbation beantragen möchten.
Approbationsbehörden für Zahnärzte
Die Approbation als Apotheker muss schriftlich bei der jeweiligen Approbationsbehörde beantragt werden. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich der für den Antrag auf Approbation erforderlichen Unterlagen sowie weiterer Fragen an die jeweils zuständige Behörde des Bundeslandes. Nähere Informationen, Dokumente und Ansprechpartner erhalten Sie hier:
Approbation Zahnarzt in Baden-Württemberg
Approbation Zahnarzt in Bayern/ Oberbayern
Approbation Zahnarzt in Bayern/ Unterfranken
Approbation Zahnarzt in Berlin
Approbation Zahnarzt in Brandenburg
Approbation Zahnarzt in Bremen
Approbation Zahnarzt in Hamburg
Approbation Zahnarzt in Mecklenburg- Vorpommern
Approbation Zahnarzt in Nordrhein- Westfalen
Approbation Zahnarzt in Niedersachsen
Approbation Zahnarzt in Rheinland-Pfalz
Approbation Zahnarzt in Saarland

Leon Pobuda
Geschäftsführer von Approbatio
Personalpsychologe (M.Sc.)
Herr Pobuda studierte in Göttingen Psychologie mit den Schwerpunkten Personalpsychologie und Gesundheits- und Sportpsychologie. Innerhalb seiner wissenschaftlichen Arbeit erforscht er das Führungsverhalten von Ärzten. Hauptberuflich ist Herr Pobuda Geschäftsführer der Personalberatung für Ärzte „Approbatio“.