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Approbation Apotheker

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2023

Allgemein · 4 Min. Lesedauer

Approbation Apotheker
Die Approbation berechtigt den Apotheker zum Führen seiner Berufsbezeichnung. Weiterhin ist die Approbation als Apotheker notwendig, damit dieser seinen Beruf uneingeschränkt in Deutschland ausüben darf.

Approbationsordnung Apotheker

Die Genehmigung für das Praktizieren als Apotheker wird durch die Approbationsordnung für Apotheker geregelt. Dabei basiert die Approbationsordnung auf der Bundes-Apothekerordnung.

Die Approbation als Apotheker beantragen

Die Approbation als Apotheker kann nach dem Bestehen des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung beantragt werden. Apotheker, die im Ausland eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich absolviert haben oder einen gleichwertigen Kenntnisstand nachweisen können, können die Apotheker Approbation ebenfalls beantragen.

Gemäß der Approbationsordnung für Apotheker ist die Apotheker-Approbation bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen. Für Apotheker, die in Deutschland den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden haben, ist die jeweilige Behörde des Bundeslandes zuständig, in der die Prüfung abgelegt wurde. Wenn die Prüfung zum Beispiel in Münster abgelegt wurde ist die Approbationsbehörde für Nordrhein-Westfalen der richtige Ansprechpartner. Ausländische Apotheker können sich das jeweilige Bundesland aussuchen, in dem sie die Apotheker-Approbation beantragen möchten.

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022

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Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022

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Approbationsbehörden für Apotheker

Die Approbation als Apotheker muss schriftlich bei der jeweiligen Approbationsbehörde beantragt werden. Nähere Informationen, Dokumente und Ansprechpartner erhalten Sie hier:

Baden-Württemberg

Die Approbation als Apotheker in Baden-Württemberg beantragen Sie hier:
Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie

Bayern/ Oberbayern

Die Approbation als Apotheker in Bayern/ Oberbayern beantragen Sie hier:
Regierung von Oberbayern

Bayern/ Unterfranken

Die Approbation als Apotheker in Bayern/ Unterfranken beantragen hier Sie:
Regierung von Unterfranken

Berlin

Die Approbation als Apotheker in Berlin beantragen Sie hier:
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO)

Brandenburg

Die Approbation in Brandenburg beantragen Sie hier:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Bremen

Die Approbation in Bremen beantragen Sie hier:
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz

Hamburg

Die Approbation in Hamburg beantragen Sie hier:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hessen

Die Approbation in Hessen beantragen Sie hier:

Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Mecklenburg-Vorpommern

Die Approbation in Mecklenburg-Vorpommern beantragen Sie hier:
Landesamt für Gesundheit und Soziales

Nordrhein-Westfalen

Niedersachsen

Die Approbation in Niedersachsen beantragen Sie hier:
Apothekenkammer Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Die Approbation in Rheinland-Pfalz beantragen Sie hier:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Saarland

Sachsen

Die Approbation in Sachsen beantragen Sie hier:
Landesdirektion Sachsen

Sachsen-Anhalt

Die Approbation in Sachsen-Anhalt beantragen Sie hier:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Die Approbation in Schleswig-Holstein beantragen Sie hier:
Landesamt für soziale Dienste

Thüringen

Die Approbation in Thüringen beantragen Sie hier:
Thüringer Landesverwaltungsamt

Wie lange dauert die Beantragung der Approbation als Apotheker?

Die Beantragungsdauer kann von Behörde zu Behörde variieren. In der Regel kann die Approbationsurkunde bereits am Tag der Prüfung für den Dritten Abschnitt in Empfang genommen werden, wenn die erforderlichen Unterlagen frühzeitig (ca. 4 Wochen vorher) und vollständig eingereicht werden.

Wie viel kostet die Beantragung der Approbation für Apotheker?

Die Approbation als Apotheker zu beantragen kostet ca. zwischen 150,00 Euro – 500,00 Euro. Dabei variiert der Preis von Approbationsbehörde zu Approbationsbehörde.

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

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