Approbation / Approbationsurkunde
– Übersicht aller 6 Berufsgruppen –
Approbatio → Approbation
Was ist die Approbation? Wer benötigt die Approbationsurkunde? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wo kann man die Approbation beantragen? Alle wichtigen Informationen sind auf dieser Seite zusammengefasst.
Approbatio → Approbation
Was ist eine Approbation?
Bei der Approbation (lat. approbatio „Anerkennung, Genehmigung“) handelt es sich um die staatliche Zulassungsberechtigung, Heilberufe selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen.
Welche Berufsgruppen brauchen eine Approbation?
Bei der Beantragung der Approbation wird zwischen einzelnen Berufsgruppen unterschieden. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den einzelnen Approbationen. Durch das Anklicken der Überschriften gelangen Sie auf die spezifischen Seiten für die jeweiligen Approbationsurkunden.
Approbation für Ärzte
Nachdem Mediziner ihr Medizinstudium erfolgreich absolviert haben, müssen sie die Approbationsurkunde beantragen, um den Arzttitel tragen zu dürfen. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie auf dieser Seite.
Approbation für ausländische Ärzte
Ausländische Ärzte müssen einen besonderen Prozess durchlaufen, um die Approbation zu erhalten. Denn im Gegensatz zu Ärzten, die in Deutschland studiert haben, müssen ausländische Ärzte besondere Voraussetzungen erfüllen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
Approbation für Apotheker
Um als Apotheker in Deutschland arbeiten zu können, muss man im Besitzt der Approbationsurkunde für Apotheker sein. Alle Informationen rund um die Beantragung etc. erhalten Sie auf der weiterführenden Seite.
Approbation für Tierärzte
Im Anschluss an das Studium der Tiermedizin müssen die Studenten ihre Approbation beantragen, um als Tierarzt bzw. Tierärztin arbeiten zu können. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Approbation für Psychotherapeuten
Die Approbation für Psychotherapeuten berechtigt zur Ausübung der Psychotherapie. Außerdem sind Besitzer der Approbationsurkunde berechtigt die geschützten Berufsbezeichnungen zu führen. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Approbation für Zahnärzte
Die Approbation wird für Zahnärzte benötigt, um in Deutschland diesen Beruf dauerhaft ausüben zu dürfen. Alle relevanten Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Rechtliche Grundlagen der Approbation
Die Genehmigung für das Praktizieren dieser Berufe wird durch die jeweiligen Approbationsordnungen erteilt, welche vom Bundesministerium für Gesundheit erlassen werden. Die Grundlagen der jeweiligen Approbationsordnungen basieren auf den entsprechenden Gesetzen:
- Approbationsordnung für Ärzte = Bundesärzteordnung,
- Approbationsordnung für Zahnärzte = Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde,
- Approbationsordnung für psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten = Psychotherapeutengesetz,
- Approbationsordnung für Apotheker = Bundes-Apothekerordnung,
- Approbationsordnung für Tierärzte = Bundes-Tierärzteordnung
Voraussetzung für die Approbation
Um die Approbationsurkunde zu erhalten muss diese beantragt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation werden durch die spezifischen Approbationsordnungen der jeweiligen Heilberufe definiert. Im Kern sind die in der Approbationsordnungen geregelten Voraussetzungen gleich. Der Approbationsbeantragende muss seine vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich absolviert und die (Abschluss-)Prüfung bestanden haben. Er darf sich nicht durch negatives Verhalten haftbar gemacht haben, aus welchem deutliche Bedenken über seine Eignung hervorgehen würden (z.B. Ausüben einer Straftat). Weiterhin muss der Antragsteller die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen sowie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um den Beruf ausführen zu können. Wenn der Approbationsbeantragende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder EU-Bürger ist, dann besitzt er bei Erfüllung der Voraussetzungen einen legitimen, rechtlichen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Approbation.
Zuständige Behörden für die Approbation
Die Approbation wird bei den zuständigen Bezirksregierung bzw. Landesregierung beantragt. Dabei bestimmt der Prüfungsort der Abschlussprüfung darüber, welche Bezirksregierung bzw. Landesregierung zuständig ist. Wurde zum Beispiel die Abschlussprüfung in Düsseldorf absolviert, so ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. In der folgenden Tabelle sind die Ansprechpartner für die Beantragung der Approbationsurkunde gelistet:
Bundesland | Organisation |
Baden-Württemberg | Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie |
Bayern/ Oberbayern | Regierung von Oberbayern |
Bayern/ Unterfranken | Regierung von Unterfranken |
Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Brandenburg | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit |
Bremen | Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hamburg | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz |
Hessen | Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen |
Mecklenburg- Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
Nordrhein- Westfalen |
|
Niedersachsen | Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZza) |
Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
Saarland | Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt |
Wie viel kostet die Approbation?
Die Kosten für die Approbation können zwischen einem Betrag von 150 bis 1.000 Euro variieren. Dabei ist die Höhe der Gebühr abhängig von dem Verwaltungsaufwand. Beispielsweise erhöhen sich die Kosten, wenn die Unterlagen nicht vollständig abgegeben werden und der Sachbearbeiter diese nachfordern muss.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Approbation?
Die Bearbeitungszeit für den Approbationsantrag kann eine Woche genauso gut aber auch mehrere Monate dauern. Voraussetzung für eine schnelle Erteilung der Approbation sind, dass alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden und die Anzahl weiterer Approbationsanträge überschaubar sind. Sicherheitshalber sollte der Antrag für die Approbationsurkunde mindestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn beantragt werden.
Leon Pobuda
Geschäftsführer von Approbatio
Personalpsychologe (M.Sc.)
Herr Pobuda studierte in Göttingen Psychologie mit den Schwerpunkten Personalpsychologie und Gesundheits- und Sportpsychologie. Innerhalb seiner wissenschaftlichen Arbeit erforscht er das Führungsverhalten von Ärzten. Hauptberuflich ist Herr Pobuda Geschäftsführer der Personalberatung für Ärzte „Approbatio“.
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