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Approbation Arzt – Die Approbationsurkunde beantragen
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Januar 2023
Allgemein · 4 Min. Lesedauer
Inhaltsverzeichnis
Approbation Arzt: Die ärztliche Approbation ist eine wichtige Voraussetzung, um in Deutschland nach dem Medizinstudium als Arzt arbeiten zu können. Damit Mediziner also vollumfänglich ihren Beruf ausführen können, müssen sie die Approbation beantragen. Dabei müssen jedoch einige Auflagen erfüllt werden, damit der Antrag auf die ärztliche Approbation genehmigt wird. Beispielsweise müssen Ärzte bei der Beantragung der Approbationsurkunde auf den Ort achten.
Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Approbationsurkunde von Ärzten: Definition, Rechtsgrundlage, Voraussetzungen, zuständige Stellen für die Beantragung, benötigte Dokumente, Kosten, Dauer etc.
Was ist eine Approbation für Ärzte?
Bei der Approbation für Ärzte (lat. approbatio „Anerkennung, Genehmigung“) handelt es sich um die staatliche Zulassungsberechtigung, den Beruf als Arzt selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen.
Rechtsgrundlage der Approbation für Ärzte
Die Genehmigung für das Praktizieren als Arzt wird durch die Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Dabei basiert die Approbationsordnung für Ärzte auf der Bundesärzteordnung.
Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2022
Zuletzt aktualisiert: 13. Juli 2022
Voraussetzung für die Approbation als Arzt
Damit Ärzte die Approbationsurkunde erhalten, müssen sie die Approbation beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation als Arzt wird durch die Approbationsordnung für Ärzte definiert. Demnach muss der Arzt sein Medizinstudium erfolgreich absolviert und die (Abschluss-)Prüfung bestanden haben. Der approbationsbeantragende Arzt darf sich nicht durch negatives Verhalten haftbar gemacht haben, aus welchem deutliche Bedenken über seine Eignung hervorgehen würden (z.B. Ausüben einer Straftat). Weiterhin muss der Arzt die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen sowie über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um den Beruf ausführen zu können. Wenn der Approbationsbeantragende die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder EU-Bürger ist, dann besitzt er bei Erfüllung der Voraussetzungen einen legitimen, rechtlichen Anspruch auf die Erteilung der deutschen Approbation.
Wo kann man als Arzt die Approbation beantragen?
Um die Approbation zu beantragen, muss sich der antragsstellende Arzt an die zuständige Bezirksregierung bzw. Landesregierung wenden. Dabei bestimmt der Prüfungsort des Medizinstudiums darüber, welche Bezirksregierung bzw. Landesregierung zuständig ist. Wurde zum Beispiel die Abschlussprüfung in Düsseldorf absolviert, so ist die Bezirksregierung in Düsseldorf zuständig. Die deutsche Ärztekammer listet folgende Bezirks- und Landesregierungen:
Baden-Württemberg
Die Approbation in Baden-Württemberg beantragen Sie hier:
→ Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
Bayern/ Oberbayern
Die Approbation in Bayern/ Oberbayern beantragen Sie hier:
→ Regierung von Oberbayern
Bayern/ Unterfranken
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Die Approbation in Hessen beantragen Sie hier:
→ Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Die Approbation in NRW beantragen Sie hier:
→ Bezirksregierung Arnsberg
→ Bezirksregierung Detmold
→ Bezirksregierung Düsseldorf
→ Bezirksregierung Köln
→ Bezirksregierung Münster
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Die Approbation in Saarland beantragen Sie hier:
→ Landesamt für Soziales Zentralstelle für Gesundheitsberufe und Landesprüfungsamt
Sachsen
Die Approbation in Sachsen beantragen Sie hier:
→ Landesdirektion Sachsen
Sachsen-Anhalt
Die Approbation in Sachsen-Anhalt beantragen Sie hier:
→ Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Schleswig-Hosltein
Die Approbation in Schleswig-Holstein beantragen Sie hier:
→ Landesamt für soziale Dienste
Thüringen
Die Approbation in Thüringen beantragen Sie hier:
→ Thüringer Landesverwaltungsamt
Approbation Arzt – welche Dokumente werden benötigt?
Neben dem Antragsformular für die Beantragung der Approbationsurkunde als Arzt, müssen in der Regel folgende Dokumente bei der Antragstellung beigelegt werden:
Erforderliche Dokumente | Beantragungsort |
---|---|
Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses | Landesprüfungsamt für Medizin |
Antragsformular für die Approbationsurkunde | Homepage der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung |
Formlose Erklärung, dass keine Verurteilung vorliegt | Homepage der zuständigen Bezirks- bzw. Landesregierung |
Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 | Einwohnermeldeamt |
Geburtsurkunde | Einwohnermeldeamt |
Beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses | Bürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung |
Beglaubigte Kopie des Personalausweises | Bürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung |
Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde | Bürgeramt bzw. Kreis- oder Stadtverwaltung |
Gesundheitliche Eignungsuntersuchung | Hausarzt |
Tabellarischer Lebenslauf | - |
Wie viel kostet die Approbation für Ärzte?
Die Kosten für die Arzt Approbation kann zwischen einem Betrag von 150 bis 1.000 Euro variieren. Dabei richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. So können die Kosten steigen, wenn der Arzt seine Unterlagen nicht vollständig abgibt, sodass der Sachbearbeiter diese nachfordern muss.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Arzt Approbation?
Die Bearbeitungszeit für den Approbationsantrag kann eine Woche genauso gut aber auch mehrere Monate dauern. Oftmals berichten inländische Medizinstudenten von einer geringeren Wartezeit als Ärzte aus dem Ausland. Für eine schnelle Erteilung der Approbation wird vorausgesetzt, dass alle erforderlichen Unterlagen abgegeben werden und die Anzahl weiterer Approbationsanträge überschaubar ist. Sicherheitshalber sollte der Antrag für die Approbationsurkunde mindestens vier Wochen vor Arbeitsbeginn beantragt werden.
Entzug der ärztlichen Approbation
Die Approbation kann dem Arzt entzogen werden, wenn er sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit zur Ausübung des Arztberufs gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) ergibt. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich das gezeigte Verhalten auf den Zeitraum nach der Erteilung der Approbation bezieht (§ 5 Abs. 2 Satz 1 (BÄO).
Approbation für Ärzte aus dem Ausland
Auch ausländische Ärzte können die Approbation beantragen. Jedoch unterscheidet sich das Verfahren von Ärzten, die in Deutschland studiert haben. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier: Approbation für ausländische Ärzte.
Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio
Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten
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