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Die Facharztprüfung für Ärzte
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Januar 2023
Allgemein · 7 Min. Lesedauer
Inhaltsverzeichnis
Die Facharztprüfung ist der krönende Abschluss jahrelanger harter Arbeit im Medizinstudium sowie in der ärztlichen Weiterbildung. Laut der Bundesärztekammer erhielten im Jahr 2019 mehr als 11 500 Ärzte eine Facharzturkunde. Zuvor mussten die Fachärzte in einer Facharztprüfung beweisen, dass sie die Facharztreife besitzen und eigenverantwortlich Patienten aus ihrem Fachgebiet betreuen können.
Da die Prüfung zum Facharzt eine neue Herausforderung ist, haben Ärzte in Weiterbildung vor ihrer Prüfung oftmals Fragen:
- Wann und wo muss ich mich für die Prüfung anmelden?
- Wer wird mich prüfen?
- Wie läuft die Facharztprüfung ab und welche Fragen werden mir gestellt?
- Wie lange dauert die Prüfung?
- Was passiert, wenn ich durchfalle?
Definition: Facharztprüfung
Bei der Facharztprüfung handelt es sich um eine mündliche Prüfung, die den Abschluss der Facharztausbildung bildet. Besteht der Arzt die Facharztprüfung wird ihm durch die Landesärztekammer eine Urkunde (Facharztdiplom) ausgestellt. Mit der Facharzturkunde ist der Arzt nun berechtigt sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit einer eigenen Praxis niederzulassen.
Zuletzt aktualisiert: 08. August 2022
Zuletzt aktualisiert: 08. August 2022
Voraussetzungen für die Facharztprüfung
Damit sich ein Arzt in Weiterbildung für die Facharztprüfung anmelden kann, muss er zuvor während der Facharztausbildung eine bestimmte Mindestausbildungszeit absolviert haben. Diese Ausbildungsdauer beträgt je nach Fachrichtung 4-6 Jahre.
Zusätzlich muss der Assistenzarzt eine Mindestanzahl an bestimmten, selbstständig durchgeführten Untersuchungen ggf. Operationen nachweisen können. Dementsprechend kann die die Ausbildungszeit von der Mindestzeit abweichen. Weiterhin muss der ausbildende Arzt (i.d.R. Chefarzt) die Facharztreife des Prüflings auf seinem letzten Arbeitszeugnis bescheinigen. Außerdem muss der Prüfling der jeweiligen Landesärztekammer angehören, um sich für die Prüfung der Facharztreife anmelden zu können.
Mindestausbildungszeit für die Facharztprüfung
Die Mindestausbildungszeit für die Zulassung der Facharztprüfung dauert laut der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer 4-6 Jahre. Nachfolgend sind beispielhaft einige Fachgebiete aufgeführt:
- Allgemeinmedizin: 5 Jahre
- Anästhesiologie: 5 Jahre
- Chirurgie (Allgemeinchirurgie): 6 Jahre
- Innere Medizin: 5 Jahre
- Neurologie: 5 Jahre
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: 5 Jahre
- Radiologie: 5 Jahre
Durchführung der entsprechenden Richtzahl an Untersuchungen bzw. Operationen
Auf dem Weg zum Facharzt muss der Arzt in Weiterbildung die Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllen. Diese Fortschritte muss er in seinem Logbuch dokumentieren.
Die Weiterbildungsordnung ist mit einer Art Anforderungskatalog gleichzusetzen. Innerhalb der Weiterbildungsordnung ist definiert welche verschiedenen, fachspezifischen Kenntnissen, Behandlungen, Untersuchungsmethoden und Eingriffen oder Operationen der Assistenzarzt selbstständig durchführen muss.
Bescheinigung der Facharztreife vom ausbildenden Arzt
Hat der Assistenzarzt seine Mindestausbildungszeit absolviert und sein Logbuch vollständig gepflegt, dann fehlt ihm noch die Bescheinigung der Facharztreife von seinem ausbildenden Arzt.
In dem Facharztzeugnis muss der ausbildende Arzt ausführlich seine Einschätzung schriftlich wiedergeben. In dem Facharztzeugnis werden die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse beschrieben. Zusätzlich beurteilt der Ausbilder, ob die Ziele der Weiterbildung erreicht wurden und, ob der Kandidat sich fachlich und persönlich zum Facharzt eignet.
Inhalte des Facharztzeugnisses
Gemäß dem deutschen Hausärzteverband sollten folgende Inhalte in dem Facharztzeugnis berücksichtigt werden (Quelle: hausaerzteverband.de)
- Grund für die Ausstellung des Zeugnisses
- Name und Geburtstag des auszubildenden Arztes
- Zeitraum der Facharztausbildung inklusive der wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit/Teilzeit)
- Fehlzeiten sollten erwähnt werden, inklusive wenn diese bedeutend sind
- Beschreibung der Praxis oder des Klinikums, in dem die Weiterbildung absolviert wurde
- Darstellung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
- die Inhalte der Weiterbildungsordnung sollten aufgeführt werden
- besondere Fähigkeiten und erworbene Kenntnisse sollten erwähnt werden.
Unter dem Strich sollte das Facharztzeugnis dem potentiellen Prüfling bestätigen, dass er sein Fachgebiet beherrscht und die Facharztreife aus Sicht des Ausbilders erreicht wurde.
Anmeldung zur Facharztprüfung
Die Anmeldefrist für die Facharztprüfung beträgt mindestens zwei Monate vor der Prüfung bei der jeweiligen Landesärztekammer. Für die Anmeldung zur Facharztprüfung informieren die Homepages der Ärztekammern, welche Dokumente dem Antrag beizulegen sind. In der Regel verlangen die Landesärztekammern folgende Unterlagen
- Antragsformular (z. B. meistens online abrufbar)
- Logbuch; vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zeugnisse über die Weiterbildung für jeden Weiterbildungsabschnitt. Das letzte Zeugnis muss eine Bescheinigung der Facharztreife vom ausbildenden Arzt enthalten
- Dokumentation der jährlichen Gespräche
- ggf. Bescheinigung über eine Kursteilnahme, falls die WBO Kurse verlangt, z. B. Strahlenschutz- oder Ultraschallkurse
- bei operativen Fächern die entsprechenden Kataloge
Zudem kann es sein, dass die jeweilige Landesärztekammer weitere Dokumente verlangt, wie zum Beispiel:
- Lebenslauf
- Promotionsurkunde
- Approbationsurkunde
- Arbeitsverträge zu den relevanten Weiterbildungsabschnitten
- Gutachten
- Rotationsplan
- Urkunden von bereits zuerkannten Arztbezeichnungen
- Nachweise über ggf. durchgeführte Hospitationen
- Liste der wissenschaftlichen Vorträge und Publikationen
Hier sollten Sie darauf achten, dass Sie die zusätzlichen Unterlagen nicht im Original abgeben, weil diese in der Regel bei den Ärztekammern verbleiben. Sie sollten sich ebenfalls genau informieren, wie viele Exemplare und welche Dokumente in beglaubigter Kopie beizulegen sind.
Ablauf der Facharztprüfung
Einladung zur Facharztprüfung
Spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin erhält der Prüfling eine Einladung zur Facharztprüfung. In dieser Einladung wird dem Arzt das genaue Datum der Prüfung, Prüfungsort und Uhrzeit mitgeteilt.
In einigen Bundesländern werden dem zukünftigen Facharzt zusätzlich die Namen der Prüfer genannt. In der Regel besteht das Prüfungskomitee aus einem Prüfungsvorsitzenden und drei Prüfern. Diese sind Fachärzte des zu prüfenden Fachgebietes. Die Auswahl der Prüfer erfolgt zufällig. Die einzelnen Prüfer können also nicht gewählt werden. Für den Prüfling besteht jedoch die Möglichkeit einen Prüfer abzulehnen, wenn der Verdacht auf Befangenheit vorliegt. Sollte der Arzt seine Prüfung nicht bestehen und eine Wiederholungsprüfung stattfinden, werden die Prüfer ausgetauscht.
Der Prüfungstag
Vor der eigentlichen Prüfung erfolgt ein Identitätsnachweis erfolgen – also sollten Sie Ihren Personalausweis auf jeden Fall mitnehmen. Nachdem diese Formalie erfolgt ist, begrüßt der Prüfungsvorsitzende den Prüfling und stellt die weiteren Prüfer sowie den vorgesehenen Prüfungsablauf vor. Im Anschluss stellt das Prüfungskomitee ihre Fragen. Diese basieren auf der Weiterbildungsordnung der jeweiligen Fachrichtung und beziehen sich auf das erworbene Wissen sowie die Kenntnisse und Fähigkeiten.
Inhalte der Facharztprüfung
Innerhalb der Facharztprüfung wird der gesamte Inhalt der Weiterbildung geprüft. Das heißt, dass u.a. auch Laboruntersuchungen und Teilradiologie integraler Bestandteil der Facharztprüfung sind, wenn diese in der spezifischen Weiterbildungsordnung aufgelistet sind.
Weiterhin wird generelles Grundlagenwissen wie Pathogenese, Pathophysiologie und Anatomie vorausgesetzt. Gleiches gilt für Kenntnisse der Fachliteratur sowie die Begutachtung, der Nachbehandlung und Rehabilitation.
Die Fragen zielen insbesondere darauf ab, dass der befragte Arzt zeigt, dass er mit der Diagnostik und Therapie seines Fachgebietes vertraut ist und auch für schwierige Situationen eine Lösung findet.
Um die Prüfung möglichst alltagsnah zu gestalten, werden die Fragen häufig mithilfe von Befunden, wie zum Beispiel Röntgenbilder oder Labordaten, gestellt.
Weiterhin beziehen sich die Fragestellungen sich auch auf aktuelle Entwicklungen im Fachgebiet
Eine ausführliche Erklärung über den Ablauf und die Inhalte der Facharztausbildung in Baden-Württemberg stellt die Ärztekammer Baden-Württemberg zur Verfügung.
Dauer der Facharztprüfung
Die Facharztprüfung ist eine nicht-öffentliche, mündliche Prüfung, die etwa 30-45 Minuten dauert.
Bewertung der Facharztprüfung
Die Facharztprüfung dient dazu, den sogenannten „Facharztstandard“ festzustellen. Dabei gibt es zwei mögliche Bewertungen „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.
Wird die Prüfung nicht bestanden, dann erhält der Prüfling eine schriftliche Begründung wieso er durch die Prüfung gefallen ist. Zusätzlich wird ihm eine Auflage ausgehändigt, die er bis zum Antrag auf Prüfungswiederholung erfüllen muss.
Die Facharzturkunde
Besteht der Arzt seine Facharztprüfung erhält der Prüfling vom Prüfungsvorsitzenden seine Facharzturkunde, das sogenannte Facharztdiplom. Mit dem Erhalt dieses Diploms ist er nun offiziell ein Facharzt und kann sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen niederlassen.
FAQ Facharztprüfung
Was passiert, wenn ich die Facharztprüfung nicht bestehe?
Besteht ein Arzt die Facharztprüfung nicht, kann er einen Antrag auf eine Wiederholung stellen. Die Prüfer können dabei spezielle Auflagen bestimmen, die er erfüllen müssen, bevor der Prüfling erneut zur Prüfung antreten darf.
Wie hoch sind die Gebühren für die Facharztprüfung?
In der Regel liegen die Verfahrenskosten für die Bearbeitung der Facharztprüfung zwischen 100€ und 260 €. Die Absage eines Prüfungstermins kann ebenfalls Kosten verursachen. Diese liegen ungefähr zwischen 50 und 75 €. Die genauen Kosten sind der Gebührenordnung oder -satzung auf der Homepage der zuständigen Ärztekammer zu entnehmen.
Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio
Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten
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