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Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Nuklearmedizinische-Diagnostik-für-Radiologen

In Deutschland können Fachärzte für Radiologie die Zusatzbezeichnung „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ erhalten. Für diese Spezialisierung absolvieren die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen. Innerhalb der Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Anwendung radioaktiver Stoffe zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Erkrankungen, Organen, Geweben und Systemen sowie deren Anwendung im Rahmen von Hybridverfahren.

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition ZB Nuklearmedizinische Diagnostik

Die Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Anwendung radioaktiver Stoffe zur Funktions- und Lokalisationsdiagnostik von Erkrankungen, Organen, Geweben und Systemen sowie deren Anwendung im Rahmen von Hybridverfahren.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik

Die Zusatz-Weiterbildung Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik baut auf einer Facharztausbildung in der Radiologie auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharztanerkennung in der Radiologie
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Für die Zusatz-Weiterbildung Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik wird eine Facharztanerkennung in der Radiologie vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik

Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik beträgt 24 Monate, also 2 Jahre. Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden.
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Die Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik dauert in Vollzeit 2 Jahre. 

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen

  • Klinische Grundlagen sowie pathophysiologische und diagnoseweisende Merkmale von degenerativen, angeborenen, metabolischen, inflammatorischen, infektiösen und Tumor- Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie deren Zuordnung zu Erkrankungsstadien und deren Differentialdiagnosen
  • Grundlagen der Strahlenbiologie, Strahlenphysik und Messtechnik, insbesondere Dosisbegriffe und physikalische und biologische Dosimetrie
  • Prinzipien der nuklearmedizinischen Bildentstehung, insbesondere der Detektortechnik, des Tracerprinzips und der Gammaspektrometrie

Indikationsstellung

  • Indikationsstellung und rechtfertigende Indikationsstellung für alle bildgebenden Verfahren mit ionisierenden Strahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken und möglicher Komplikationen

Strahlenschutz

  • Besonderheiten der nuklearmedizinischen Diagnostik im Kindes- und Jugendalter, insbesondere Auswahl und Dosierung der Radiopharmaka
  • Prinzipien der ionisierenden und nicht-ionisierenden Strahlung und des Strahlenschutzes bei der Anwendung am Menschen
  • Reduktionsmöglichkeiten der medizinisch indizierten Strahlenexposition in der Diagnostik
  • Grundlagen des Strahlenschutzes beim Personal und bei Begleitpersonen
  • Messung und Bewertung der Strahlenexposition
  • Diagnostische Referenzwerte

Radiopharmaka

  • Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen (Radionuklide) und markierten Radiopharmaka einschließlich der Qualitätskontrolle
  • Indikationsgemäße Auswahl, Dosierung und Kinetik von Radiopharmaka

Gerätetechnik

  • Gerätebezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich Konstanzprüfungen
  • Physikalische Grundlagen und praktische Anwendung bildgebender Verfahren mit ionisierenden Strahlen, insbesondere Gammakamera, SPECT und PET sowie Hybridgeräte (SPECT/CT, PET/CT, PET/MRT)

Kommunikation

  • Aufklärung von Patienten und/oder Angehörigen über Nutzen und Risiko bildgebender Verfahren mit ionisierenden Strahlen
  • Nuklearmedizinische Befunderstellung, Bewertung und Kommunikation des Untersuchungsergebnisses

Bildgebung mit ionisierender Strahlung einschließlich Gamma-Kamera, SPECT und PET

  • Prinzipien und Bedeutung der Akquisitionsparameter für Bildqualität und Dosis bei Szintigraphien, SPECT und PET, deren korrekte Wahl und Einfluss auf mögliche Bildartefakte
  • Erstellung und Anwendung von Gammakamera-, SPECT- und PET-Untersuchungsprotokollen einschließlich geeigneter Radiopharmaka
  • Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungen unter Verwendung von Radiopharmaka (ohne Schilddrüse) einschließlich Gammakamera, SPECT und PET (auch in Hybridtechnik), jeweils in angemessener Wichtung (Richtzahl: 1.600), davon
    • in SPECT- oder PET-Technik (Richtzahl: 800)

Hybride Verfahren

  • Physikalische und technische Prinzipien der Hybridverfahren
  • Interaktion morphologischer und funktioneller Bildgebung einschließlich möglicher Artefakte
  • Interdisziplinäre Indikationsstellung für Hybridverfahren wie Positronenemissionstomographie-CT, Einzelphotonen-Emissions-CT und MR-PET

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik

Wie schon in der Facharztausbildung Radiologie ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Nuklearmedizinische Diagnostik kann hier exemplarisch von der Sächsischen Ärztekammer heruntergeladen werden.

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