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Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023
Allgemein · 5 Min. Lesedauer
In Deutschland arbeiten ungefähr 7.400 Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“. Für diese Spezialisierung haben die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin absolviert. Innerhalb der Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Um ein Facharzt mit der Zusatzbezeichnung für Betriebsmedizin zu werden, absolvieren Ärzte nach ihrer Facharztausbildung die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Betriebsmedizin oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Definition Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehungen zwischen Arbeits- und Lebenswelten einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten andererseits. Im Mittelpunkt steht dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Wie viele Fachärzte gibt es mit der Zusatz-Bezeichnung Betriebsmedizin?
In Deutschland gibt es 7.422 berufstätige Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin baut auf der Facharztausbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
- Approbation als Arzt
- Facharztanerkennung
Für die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin wird eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorausgesetzt.
Gehalt während der Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.
Dauer der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
Die Weiterbildungszeit für die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin dauert ca. 1 Jahr. Es muss ein 360 Stunden Weiterbildungs-Kurs gemäß § 4 Abs. 8 in Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin absolviert werden sowie 1.200 Stunden betriebsärztliche Tätigkeit unter der Anleitung eines Weiterbildungsbefugten. Die betriebsärztliche Tätigkeit kann ersetzt werden durch 9 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten.
Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin unterscheidet zwischen:
- Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
- Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)
Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
- Wesentliche Gesetze, Verordnungen, Regeln und Empfehlungen, insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und Präventionsgesetz
- Duales Arbeitsschutzsystem durch den Staat und die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
- Betriebliche Organisationsstrukturen und Ablaufprozesse
- Beratung von Arbeitgebern, Beschäftigten und deren Interessenvertretungen im Fall arbeitsbedingter Gefährdung der Gesundheit einschließlich psychischer Belastung und Beanspruchung
- Berufskunde
- Konzepte der Arbeitsmedizin, z. B. Belastungs- Beanspruchungs-Konzept und Dosis-Wirkungs- Beziehungen
- Grundlagen der Epidemiologie und Statistik Arbeitsphysiologie
- Grundlagen der Sozialmedizin
- Grundlagen der Reise-, Tropen- und Flugmedizin
- Beratung über gesundheitsgerechtes Verhalten im Ausland einschließlich der Expositionsprophylaxe, gesundheitliche Einschränkungen sowie bei Reisen während der Schwangerschaft
Arbeitsmedizinische Diagnostik
- Berufsbezogene Risiken
- Berufsanamnese mit Erhebung von berufsbezogenen Risiken und Symptomen
- Untersuchungen zur Bewertung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit sowie der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit, insbesondere
- Lungenfunktionsprüfung
- Ergometrie
- apparative Techniken zur orientierenden Untersuchung des Hör- und Sehvermögens
- Indikationsstellung und Befundinterpretation radiologischer Untersuchungen
Primärprävention
- Verhältnisprävention und Verhaltensprävention einschließlich Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Arbeitshygiene und Unfallprävention
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehung, Arbeitsplatzbeurteilung, Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastungen, Risikobeurteilung, z. B. für besondere Beschäftigungsgruppen wie Jugendliche, Schwangere, leistungsgewandelte Beschäftigte
- Beratung zu Maßnahmen der Verhaltensprävention, Präventionsberatung
- Beurteilung von Messergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungsfaktoren, z. B. Lärm, Klima, Beleuchtung, Gefahrstoffe
- Beratung zur Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen, z. B. beim Umgang mit Gefahrstoffen
- Grundzüge der Pandemieplanung im Betrieb
- Durchführung von Maßnahmen der Infektionsprophylaxe im Betrieb
- Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
Sekundärprävention
- Früherkennungsuntersuchungen bei Risikofaktoren und arbeitsbedingten Erkrankungen
- Vorsorgeuntersuchungen gemäß Verordnung arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Eignungsuntersuchungen und -beurteilungen nach entsprechenden Rechtsverordnungen einschließlich verkehrsmedizinischer Untersuchungen
Tertiärprävention
- Beratung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement einschließlich individueller Einzelmaßnahmen
- Medizinische, arbeitsplatzbezogene, betriebliche und soziale Rehabilitation
- Beratung zur Arbeitsplatzgestaltung bei Beschäftigten, z. B. mit chronischen Erkrankungen und bei leistungsgewandelten Beschäftigten
Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten
- Berufskrankheiten gemäß SGB VII und Berufskrankheiten-Verordnung
- durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten
- Infektionskrankheiten und Tropenkrankheiten
- Atemwegserkrankungen
- Hautkrankheiten
- Meldung des Verdachts von Berufskrankheiten gemäß SGB VII
- Arbeits(mit)bedingte Erkrankungen
- Beteiligung am Feststellungsverfahren für Berufskrankheiten
- Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Volkskrankheiten
Arbeitstoxikologie
- Toxikologische Grundlagen
- Grundlagen der Kanzerogenese
- Biomonitoring am Arbeitsplatz
- Ambient Monitoring
- Beurteilung chemischer Belastungen und Beanspruchungen
- Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeit und psychische Gesundheit
- Grundlagen psychischer und psychosomatischer Krankheitsbilder und Symptome
- Grundlagen der Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie einschließlich betrieblichem Konflikt- und Stressmanagement
- Beurteilung psychischer Belastungen und Beanspruchungen
- Beratung und Begleitung im Rahmen betrieblicher Suchtprävention
- Auswirkungen kultureller Faktoren und Einflüsse auf den Zusammenhang von Arbeit und psychischer Gesundheit
Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Grundlagen der Förderung der Gesundheit der Bevölkerung in der Arbeitswelt
- Grundsätze der Salutogenese
- Grundsätze gesunder Führung
- Instrumente der Gesundheitsförderung
- Koordination von Präventionsdienstleistern im Betrieb
Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin
Wie schon in der Facharztausbildung ist das Logbuch ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin. In diesem Ausbildungslogbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.
Ist das Logbuch vollständig ausgefüllt, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.
Das Muster-Logbuch der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin kann hier heruntergeladen werden.
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