Ratgeber für die Praxisgründung

In Deutschland gibt es gemäß der Bundesärztekammer ca. 120.000 niedergelassene Ärzte. Der Weg in die Niederlassung ist kein Hexenwerk, benötigt jedoch eine gute Planung. In diesem Artikel sind 4 Schritte aufgeführt, die bei einer Praxisgründung bzw. Praxisübernahme auf jeden Fall beachtet werden sollten.

[toc]

Praxisgründung

ÄrztevermittlungPraxisvermittlung → Ratgeber Praxisgründung

Voraussetzung Praxisgründung

Grundvoraussetzung für die Praxisgründung als Arzt ist ein Facharzttitel. Denn mit dem Facharzttitel ist der Arzt berechtigt sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit einer eigenen Praxis niederzulassen.

Weiterhin besteht auch für Assistenzärzte die Möglichkeit eine Praxis zu gründen. Die Gründung einer Privatpraxis erfordert nämlich nur die Approbation als Arzt. Als Privatarzt können jedoch nur Privatpatienten und sogenannte Selbstzahler behandelt werden

Niederlassung als Privatarzt oder Vertragsarzt?

Vertragsärzte (früher als “Kassenärzte” bezeichnet) sind Ärzte, die von ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) die Zulassung erhalten haben, gesetzlich versicherte Patienten behandeln zu dürfen. Dabei werden die Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet. Im Gegensatz zum Vertragsarzt behandelt der Privatarzt nur Privatpatienten und Selbstzahler. Jedoch ist der Privatarzt im Unterschied zum Vertragsarzt unabhängig von den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs.

Finanziell lohnt sich die Behandlung von Privatpatienten deutlich mehr. So zeigt eine Untersuchung der Hans Böckler Studie (2008), dass ein niedergelassener Arzt bei einer nahezu identischen Leistung von der Privatversicherung durchschnittlich das 2,28-fache der Vergütung erhält, im Vergleich zu einer gesetzlichen Krankenkasse.

1. Planung: Praxisgründung, -übernahme oder Gemeinschaftspraxis?

Wer sich niederlassen will, hat mehrere Möglichkeiten: Eine Praxis ganz neu eröffnen, in eine Gemeinschaftspraxis einsteigen oder eine Praxis übernehmen. Jeder einzelne Weg hat individuelle Vor- und Nachteile:

Pro und Kontras eigene Praxis, Praxisübernahme oder Einstieg in bestehende Praxis

neue, eigene Praxis Praxisübernahme Einstieg in Praxis
hohe Kosten für Ersteinrichtung höhere Kosten für Abstandszahlung an Vorgänger keine bis geringe Anschaffungskosten
keinen Patientenstamm bestehender Patientenstamm bestehender Patientenstamm
Praxisstandort muss neu gefunden werden bestehender Praxisstamm bestehender Praxisstamm
Personal muss neu gefunden werden bestehendes Personal kann übernommen werden bestehendes Personal
viel Gestaltungsfreiheit weniger Gestaltungsfreiheit kaum Gestaltungsfreiheit
KV Anmeldung komplett neu Übernahme der
Work-Life-Balance schwierig Work-Life-Balance schwierig Work-Life-Balance besser umsetzbar

Praxisübernahme

Eine Praxisübernahme bietet einen enormen Vorteil: Sie sparen sich viel Zeit. Durch die Übernahme einer Praxis beginnen Sie nicht bei Null und haben ein verhältnismäßig geringes unternehmerisches Risiko, da Sie auf einen bestehenden Patientenstamm zurückgreifen. Zusätzlich übernehmen Sie ggf. das Personal, welches sich schon bestens auskennt und mit allen Abläufen vertraut ist. Deutschlandweit ist der Bedarf an geeigneten Praxisnachfolgern groß.  

Beteiligung in einer Gemeinschaftspraxis

Der Einstieg in eine Gemeinschaftspraxis wird in den letzten Jahren immer beliebter und beliebter. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für Immobilie, Unterhalt, Technik und Personal geteilt werden können. Zusätzlich bestehen bessere Möglichkeiten eine Urlaubsvertretung oder Vertretung bei eigener Krankheit zu finden. Außerdem gewährleistet die interdisziplinäre Zusammenarbeit die Möglichkeit komplexe Krankheitsbilder besser zu behandeln.

Teilzulassung

Seit dem 1. Januar 2007 besteht für Ärzte die Möglichkeit eine Praxis mit einer sog. Teilzulassung zu betreiben. Mithilfe der Teilzulassung reduziert sich der Versorgungsauftrag auf eine Teilzeitbeschäftigung. Während bei einer vollen Zulassung 20 Sprechstunden pro Woche angeboten werden müssen, reduziert sich der Umfang bei einer Teilzulassung auf mindestens 10 Sprechstunden die Woche. Auch der Bereitschaftsdienst wird zeitlich halbiert. Dieses Modell eignet sich vor allem für Fachärzte, die sowohl in einer eigenen Praxis als auch in einem Krankenhaus arbeiten wollen. Ein zusätzlicher wirtschaftlicher Benefit besteht darin, dass die andere Hälfte der Zulassung an einen anderen Arzt verkauft werden kann.

Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG)

Eine Gemeinschaftspraxis muss nicht immer zentralisiert sein. Durch die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) können sich mehrere selbständig tätige Ärzte für eine gemeinsame Berufsausübung zusammenschließen. Das Besondere dabei ist, dass die Fachärzte ihre Tätigkeit an mehreren räumlich getrennten Praxissitzen ausüben können. Mithilfe der ÜBAG können die Ärzte gegenseitigen Vertretung vereinbaren und auch am Praxisstandort des Partners arbeiten.

Teilberufsausübungsgemeinschaft (Teil-BAG) für Ärzte

Bei einer Teilberufsausübungsgemeinschaft (TBAG) beschränkt sich die Zusammenarbeit der einzelnen Praxisinhaber auf ein bestimmtes medizinisches Leistungsspektrum. Jedoch bleiben die beteiligten Praxen autonom. In der Regel handelt es sich dabei also um überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften. Die Teil-BAG zielt darauf ab Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern besser behandeln zu können.

2. Arztpraxis gründen oder übernehmen

Wie bei jeder Unternehmung entscheidet auch ein gut durchdachter Businessplan für die Praxisgründung über Erfolg und Misserfolg. Denn auch aus wirtschaftlicher Sicht sollte das Potential der Gründung einer Arztpraxis realistisch analysiert werden.

Wichtige Überlegungen für den Arzt-Businessplan

  • An welchem Ort will ich mich niederlassen?
  • Auf welche Fachrichtung bzw. Erkrankungen spezialisiere ich mich?
  • Wie hoch ist die Inzidenz meines Behandlungsspektrums im Einzugsgebiet?
  • Wie ist die Konkurrenz in dem Einzugsgebiet? Wie viele Praxen gibt es in der Nähe?
  • Mit welchen Praxen kann ich kooperieren?
  • Welche Immobilien würden sich für meine Praxis eignen und wie viel kosten diese?
  • Welche Ausstattung benötige ich? Wie viel muss ich für die Ausstattung zahlen?
  • Welche Versicherungen sind notwendig?
  • Wieviel Personal benötige ich?
  • Wie hoch soll mein Gehalt sein?
  • Wie bekomme ich genug Kunden/Patienten?

Kosten einer Arztpraxis Eröffnung

Die Investitionskosten für eine Arztpraxis sind hoch. Unter anderem muss mit hohen Ausgaben für Substanzwert, Praxisaufschlag, Renovierung, Umbau und Anschaffung von Praxis­geräten gerechnet werden. In der Regel betragen die durchschnittlichen Kosten und Ausgaben für eine Praxis 50% der Einnahmen. Dabei geben Ärzte mit einer eigenen Arztpraxis am meisten für ihr Personal und die Miete aus.

2013 führte die apoBank und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eine Existenzgründungsanalyse für Hausärzte durch. Die Ergebnisse zeigen, dass Ärzte für die Gründung einer Einzelpraxis durchschnittlich 104.000 Euro einkalkulieren müssen. Für eine Praxisübernahme müssen Ärzte durchschnittlich 134.000 Euro ausgeben. Mit 129.000 Euro ist die Übernahme einer BAG zusammen mit anderen Partnern etwas günstiger. Im Gegensatz dazu ist der Kauf und die Überführung einer Einzelpraxis in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) deutlich billiger. Beides kostet im Durchschnitt 105.000 Euro.

Wie viel kostet eine Praxisimmobilie?

Im Durchschnitt kostet eine Praxisimmobilie mit 150 qm Praxisfläche in Deutschland ungefähr 350.000 Euro.

Honorare – Was verdient man als Arzt

Wer sich als Arzt niederlässt, kann mit einem überdurchschnittlich guten Gehalt fest rechnen. Eine Studie der apoBank (2014) zeigte, dass der durchschnittliche Jahresgewinn von Praxisinhabern in der Allgemein­medizin 174.141 €, in der Augen­heil­kunde 219.056 € und in der Labor­medizin 451.658 € betrug

3. Praxis anmelden

Um als Vertragsarzt arbeiten zu können, muss der (Fach-)Arzt im Arztregister eingetragen werden. Die Eintragung im Arztregister und in den Registerakten erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigung und wird für jeden Zulassungsbezirk geführt.

Arztregistereintragung

Für eine Zulassung als Vertragsarzt kann sich jeder Arzt bewerben, der seine Eintragung in das Arztregister nachweist.

Voraussetzung für Eintragung im Arztregister

  • Approbation als Arzt
  • Facharzttitel

Zuständigkeit des Arztregisters

Für die Arztregistereintragung ist diejenige KVB-Bezirksstelle zuständig, in dessen Bezirk der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Hat der Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland, so steht ihm die Wahl des Arztregisters frei.

4. Mit eigener Praxis Durchstarten | Praxismarketing und Praxisorganisation

Für die Arztregistereintragung ist diejenige KVB-Bezirksstelle zuständig, in dessen Bezirk der Antragssteller seinen Wohnsitz hat. Hat der Antragssteller keinen Wohnsitz in Deutschland, so steht ihm die Wahl des Arztregisters frei.

Praxisorganisation

Bei der Übernahme einer Praxis oder bei der Gründung einer Praxis fallen zunächst einmal diverse organisatorische Aufgaben an. Beispielsweise erweisen sich die Buchhaltung, Terminplanung oder Abrechnung als wahre Zeitfresser. Um viel Zeit und Kosten zu sparen sollte sich jeder Praxisinhaber mit der Digitalisierung einer Arztpraxis befassen.

Praxismarketing

Arztpraxen sind als profitorientierte Unternehmen ebenso auf gutes Marketing angewiesen wie andere Firmen auch. Ziel des Praxismarketings ist es, die Bedürfnisse der Patienten bzw. Kunden zu verstehen und dadurch bessere Leistungen anzubieten. Dabei steht die Patientenbindung und der Aufbau eines großen Patientenpools im Vordergrund. Zusätzlich dient gutes Praxismarketing dem Aufbau einer individuellen Marke sowie der Positionierung auf dem Arbeitsmarkt, um qualifiziertes Personal zu finden.

Website

Heutzutage informiert sich fast jeder Kunde bzw. Patient über das Internet. Häufige Suchintentionen sind beispielsweise Folgende:

  • Welcher Arzt ist für meine Beschwerden der richtige Ansprechpartner?
  • Welche Praxen sind in meiner Nähe?
  • Welche Praxis wird am besten bewertet?
  • Wie lautet die Telefonnummer von meinem Arzt?

Ein ansprechender Internetauftritt erleichtert die Kontaktaufnahme mit Ihrer Praxis. Somit ist eine gute Internetseite für die Patientenbindung und -gewinnung förderlich!

Leon Pobuda

Leon Pobuda

Personalpsychologe (M.Sc.) & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda studierte in Göttingen Psychologie mit den Schwerpunkten Personalpsychologie und Gesundheits- und Sportpsychologie. Innerhalb seiner wissenschaftlichen Arbeit erforscht er das Führungsverhalten von Ärzten. Hauptberuflich ist Herr Pobuda Geschäftsführer der Personalberatung für Ärzte „Approbatio“.