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Zusatz-Weiterbildung Röntgen­diagnostik für Nuklear­mediziner

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 10. Februar 2023

Allgemein · 5 Min. Lesedauer

Zusatzweiterbildung-Röntgendiagnostik-für-Nuklearmediziner

Im deutschen Gesundheitssystem können Nuklearmediziner die Zusatzbezeichnung „Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner“ erhalten. Für diese Spezialisierung müssen die Ärzte ihre Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner absolvieren. Durch die Zusatzweiterbildung spezialisieren sich die Fachärzte auf die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen sowie mit Hybridverfahren.

Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die ZB Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.

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Definition ZB Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Erkennung von Krankheiten mit Hilfe ionisierender Strahlen sowie mit Hybridverfahren.

Voraussetzungen der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner baut auf einer Facharztausbildung in der Nuklearmedizin auf. Dementsprechend gelten folgende Voraussetzungen:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium
  • Approbation als Arzt
  • Facharzt für Nuklearmedizin
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Für die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner wird eine Facharztanerkennung in der Nuklearmedizin vorausgesetzt.

Gehalt während der Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Fachärzte verdienen während ihrer Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner zwischen 6.400 Euro und 8.400 Euro (Stand: 2023). Dabei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Fachärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Facharzt Gehalt.

Dauer der ZB Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Die Weiterbildungszeit der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner beträgt 24 Monate.

Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6, Abs. 1, Satz 1 der Musterweiterbildungsordnung absolviert werden.

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Die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner dauert in Vollzeit 2 Jahre. 

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Die Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Weiterbildungsordnung der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

  • Klinische Grundlagen sowie bildmorphologische und diagnoseweisende Merkmale von degenerativen, angeborenen, metabolischen, inflammatorischen, infektiösen und Tumor- Erkrankungen im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter sowie deren Zuordnung zu Erkrankungsstadien und deren Differentialdiagnosen
  • Besonderheiten bildgebender Untersuchungen mit ionisierenden Strahlen einschließlich des Strahlenschutzes

Indikationsstellung

  • Indikationsstellung und rechtfertigende Indikationsstellung für bildgebende Verfahren mit ionisierenden Strahlen unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken und möglicher Komplikationen

Strahlenschutz

  • Prinzipien der ionisierenden Strahlung und des Strahlenschutzes bei der Anwendung am Menschen
  • Funktionsweise von Röntgenstrahlern, Detektoren, Filtern und Streustrahlenrastern
  • Reduktionsmöglichkeiten der medizinischen Strahlenexposition
  • Vorgaben der gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen im Strahlenschutz einschließlich Qualitätssicherung
  • Messung und Bewertung der Strahlenexposition Diagnostische Referenzwerte

Kontrastmittel

  • Indikationsgemäße Auswahl, Dosierung und Pharmakokinetik von Kontrastmitteln, insbesondere unter Berücksichtigung von Patienten mit erhöhtem Risiko, z. B. Nephrotoxizität, Schilddrüsenkomplikationen
  • Behandlung kontrastmittelassoziierter Komplikationen, z. B. anaphylaktischer/anaphylaktoider Reaktionen

Gerätetechnik

  • Gerätebezogene Qualitätssicherungsmaßnahmen einschließlich Konstanzprüfungen
  • Physikalische Grundlagen und praktische Anwendung bildgebender Verfahren mit ionisierenden Strahlen, insbesondere Radiographie, Fluoroskopie, CT und Hybridmethoden

Kommunikation

  • Aufklärung von Patienten und/oder Angehörigen über Nutzen und Risiko bildgebender Verfahren mit ionisierenden Strahlen
  • Radiologische Befunderstellung, Bewertung und Kommunikation des Untersuchungsergebnisses

Bildgebung mit ionisierender Strahlung einschließlich Computertomographie

  • Prinzipien und Bedeutung der Akquisitionsparameter für Bildqualität und Dosis bei Radiographie, Fluoroskopie und CT, deren korrekte Wahl und Einfluss auf mögliche Bildartefakte
  • Erstellung und Anwendung von CT- Untersuchungsprotokollen einschließlich geeigneter Kontrastmittel
  • Indikation, Durchführung und Befunderstellung von Untersuchungen mit Röntgenstrahlung einschließlich CT (ohne Notfalldiagnostik, Traumatologie, Mamma, Angiographie und Interventionen), jeweils in angemessener Wichtung (Richtzahl: 5.000), davon
    • CT (Richtzahl: 2.000)

Hybride Verfahren

  • Physikalische und technische Prinzipien der Hybridverfahren
  • Interaktion morphologischer und funktioneller Bildgebung einschließlich möglicher Artefakte
  • Interdisziplinäre Indikationsstellung für Hybridverfahren wie Positronenemissionstomographie-CT, Einzelphotonen-Emissions-CT und MR-PET

Das Logbuch für die Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner

Das Logbuch ist ebenfalls wie in der Facharztausbildung in der Nuklearmedizin ein verpflichtender Bestandteil für die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner. Mithilfe des Ausbildungslogbuches werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert.

Sobald das Logbuch vollständig ausgefüllt ist, kann sich der Arzt für die Schwerpunktprüfung anmelden. Hierfür muss das Logbuch bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden.

Das Muster-Logbuch der Ärztekammer für die Zusatz-Weiterbildung Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner kann hier heruntergeladen werden.

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