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Berufsunfähigkeits­versicherung für Ärzte

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2023

Allgemein · 7 Min. Lesedauer

Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist eine der wichtigsten sozialen Absicherungen für Mediziner. Als Arzt widmet man sich tagtäglich der Genesung von Patienten. Was aber, wenn die Ausübung des Berufes nicht mehr geht? Wenn der Arzt zum Patienten wird? 

Der Gedankengang der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass wenn eine Berufsunfähigkeit eintrifft der Betroffene von der Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. Für die meisten ist die Berufsunfähigkeits­versicherung eine freiwillige Versicherung. Im Folgenden erklären wir Ihnen alles was Sie wissen müssen. Unter anderem, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Medizinstudenten empfehlenswert ist.

Was ist eine Berufsunfähigkeits­­versicherung für Ärzte?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte (kurz BU-Versicherung) ist eine privatwirtschaftliche Versicherung, die der Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit dient. Sollte ein Arzt also aufgrund von Berufsunfähigkeit nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können, erhält er durch die BU-Versicherung einen materiellen Ausgleich.

Keine Berufsunfähigkeits­versicherung – ein großes Risiko!

Ärzte, die keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, setzen sich einem großem Risiko aus. Denn jeder Vierte bis Fünfte wird vor dem regulären Rentenbeginn berufsunfähig. Jährlich werden in Deutschland 400.000 Anträge auf eine Erwerbsminderungsrente eingereicht. Dabei zeigen Statistiken, dass nur in den wenigsten Fällen wirklich ein Unfall verantwortlich ist:
  • Nervenkrankheiten 29,65% 29,65%
  • Erkrankungen des Skelett- & Bewegungsapparates 20,89% 20,89%
  • Sonstige Erkrankungen 17,61% 17,61%
  • Krebs und andere bösartige Geschwülste 17,05% 17,05%
  • Unfälle 7,77% 7,77%
  • Erkrankungen des Herzens & des Gefäßsystems 7,03% 7,03%

Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022

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Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022

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Warum sollten Ärzte eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen?

Ärzte sind Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW) und somit auch ohne eine private Berufsunfähigkeits­versicherung geschützt. Jedoch zahlen die ärztlichen Versorgungswerke erst, wenn eine Berufsunfähigkeit zu 100% festgestellt wurde. Somit reicht der Berufsunfähigkeitsschutz des Versorgungswerkes für Ärzte nicht aus. Beispielsweise müsste ein Chirurg, wenn er noch Diagnosen erstellen oder Patienten beraten kann, weiterhin arbeiten und würde vom Versorgungswerk keine Leistungen erhalten. Anders sieht es bei einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung aus. Hierbei erhalten Ärzte schon bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit vom Versicherer ihre Rente. Dabei kann der Arzt die Höhe seiner Rente individuell steuern. Je höher die Beitragszahlungen sind, desto höher ist die monatliche Rente.
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Berufsunfähigkeits­versicherung für Medizinstudenten

Wer als Medizinstudent schlau ist, versichert sich schon in jungen Jahren. Denn bei der Antragstellung der Berufsunfähigkeits­versicherung wird die Gesundheit geprüft. Und genau hier besteht der große Vorteil für den angehenden Arzt. Aufgrund der guten Gesundheit fallen die Versicherungsbeiträge sehr niedrig aus. Zusätzlich profitiert der früh Versicherte auch bei späteren Vertragsanpassungen.

Vergleich: Absicherungen bei Berufsunfähigkeit von Ärzten

Ärztliche VersorgungswerkPrivate Berufsunfähigkeitsversicherung
Höhe der RenteAbhängig vom Einkommen und BeitragszahlungIm Vertrag festgelegt
AbsicherungPflichtFreiwillig
Gesundheits­prüfungNicht notwendigErforderlich
RentenzahlungAb 80-100% BUAb 50% BU
Wie schon erwähnt sind Ärzte durch die Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk (ÄVW) unzureichend abgesichert, weshalb eine freiwillige, private Berufsunfähigkeitsversicherung mehr als sinnvoll ist. Durch das ÄVW erhalten Ärzte erst eine berufsbezogene Berufsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, sich durch die Arbeit ihr Existenzminimum zu sichern – also 100% berufsunfähig sind. Die Rentenzahlung wird verweigert, sofern noch immer die Möglichkeit besteht einige Stunden zu arbeiten oder eine andere Tätigkeit im medizinischen Bereich auszuüben. Somit sind die Auflagen der ÄVW sehr hoch und der Nutzen vergleichsweise niedrig. 

Im Vergleich zur Absicherung über das ÄVW rentiert sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr viel mehr! Die Voraussetzungen, um eine Rentenleistung zu erhalten sind sehr viel einfacher zu erfüllen. Bereits bei einer 50-prozentige Berufsunfähigkeit erhalten Ärzte vom Versicherer die vereinbarte Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuell festgelegten Beitragszahlungen. Ein Faktor, der über die Höhe der Beitragszahlungen entscheidet ist der Gesundheitszustand des Mediziners, der durch eine Gesundheitsprüfung festgestellt wird. Daher ist es für Ärzte vorteilhaft so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Was kostet eine Berufsunfähigkeits­­versicherung für Ärzte?

Die kosten einer Berufsunfallversicherung für Ärzte fällt unterschiedlich aus. Die Versicherungskosten sind abhängig von vielen Einflussfaktoren, zum Beispiel:

  • Alter
  • Höhe der gewünschten Rente
  • Gesundheitszustand
  • Hobbys (riskante Hobbys)
  • Besondere Rahmenverträge und Sonderkonditionen für Ärzte
  • Fachrichtung und das damit verbundene Risiko
  • Vertragslaufzeit

Fiktives Kostenbeispiel einer Berufsunfähigkeitsver­sicherung für Ärzte

Ein 34-jähriger Internist schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ab. Somit beträgt die Versicherungsdauer 33 Jahre bis zum Rentenalter von 67 Jahren. Er ist Nichtraucher und besitzt keine gesundheitlichen Risiken, wie z.B. Asthma. Der Mediziner will später eine Rente in Höhe von 2.000€ haben. Sein Vertrag enthält ebenfalls eine Infektionsklausel.

Für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Arzt monatlich zwischen 70€ und 150€. Würde der Arzt eine höhere Rente haben wollen, dann würden sich auch die Versicherungskosten erhöhen. Die Versicherungskosten würden dann ungefähr zwischen 90€ und 200€ pro Monat liegen.

  • Rentenhöhe 2.000 Euro – Preisspanne: 70 bis 150 Euro
  • Rentenhöhe 2.500 Euro – Preisspanne: 90 bis 200 Euro

Worauf sollte ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte achten?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte abschließen, dann sollten Sie auf die richtigen Rahmenbedingungen achten. Kalkulieren Sie am besten mit genügend Nettoeinkommen, einer Laufzeit bis zum Rentenalter (67 Jahre) und legen Sie Wert auf einen Inflationsausgleich im Leistungsfall.

Zwar ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 60. Lebensjahr deutlich billiger, jedoch tritt eine Berufsunfähigkeit bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberuflern meistens erst danach ein (Ärzteblatt). Dementsprechend ist eine Absicherung bis zum 67. Lebensjahr sinnvoll.

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Diese Inhalte sollte die private BU für Ärzte beinhalten:

Infektionsklausel
Dynamische Beitragsanpassung
Nachversicherungsgarantie
Rentenhöhe
Versicherungsdauer
Versicherungsumfang
Verzicht auf eine abstrakte Verweisung

Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt: Die Infektionsklausel

Durch die Infektionsklausel sind Mediziner mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte abgesichert für den Fall, dass sie sich mit einer meldepflichtigen Krankheit anstecken, die ein Berufsverbot zur Folge hat. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kann das Gesundheitsamt ein behördliches Berufsverbot aussprechen, wenn der infizierte Arzt, die Gesundheit des Patienten gefährdet. Dabei ist es möglich, dass sich das Berufsverbot nur auf einzelne Tätigkeiten mit einer direkten Ansteckungsgefahr bezieht. Ein eingeschränktes Berufsverbot könnte beispielsweise bei operativen Tätigkeiten zum Tragen kommen.

Meldepflichtige Krankheiten gem. § 6 Infektionsschutzgesetz:

Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die folgenden Krankheiten:

  • Botulismus,
  • Cholera,
  • Diphtherie,
  • humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen,
  • akute Virushepatitis,
  • enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS),
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,
  • Keuchhusten,
  • Masern,
  • Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis,
  • Milzbrand,
  • Mumps,
  • Pest,
  • Poliomyelitis,
  • Röteln einschließlich Rötelnembryopathie,
  • Tollwut,
  • Typhus abdominalis oder Paratyphus,
  • Windpocken,
  • zoonotische Influenza,
  • Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),
  • behandlungsbedürftige Tuberkulose,
  • mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung,
  • akute infektiöse Gastroenteritis,
  • eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung,
  • sonstige bedrohliche Krankheiten mit epidemischem Zusammenhang und Risiko einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit.

Meldepflichtige Krankheitserreger gem. § 7 Infektionsschutzgesetz:

  • Adenoviren,
  • Bacillus anthracis,
  • Borrelia recurrentis,
  • Brucella sp.,
  • Campylobacter sp., darmpathogen,
  • Chlamydia psittaci,
  • Clostridium botulinum oder Toxinnachweis,
  • Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend,
  • Coxiella burnetii,
  • Cryptosporidium parvum,
  • Ebolavirus,
  • Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC),
  • Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme,
  • Francisella tularensis,
  • FSME-Virus,
  • Gelbfiebervirus,
  • Giardia lamblia,
  • Haemophilus influenzae,
  • Hantaviren,
  • Hepatitis-A-Virus,
  • Hepatitis-B-Virus,
  • Hepatitis-C-Virus,
  • Hepatitis-D-Virus,
  • Hepatitis-E-Virus,
  • Influenzaviren,
  • Lassavirus,
  • Legionella sp.,
  • Leptospira interrogans,
  • Listeria monocytogenes,
  • Marburgvirus,
  • Masernvirus,
  • Mycobacterium leprae,
  • Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis,
  • Neisseria meningitidis,
  • Norwalk-ähnliches Virus,
  • Poliovirus,
  • Rabiesvirus,
  • Rickettsia prowazekii,
  • Rotavirus,
  • Salmonella Paratyphi,
  • Salmonella Typhi,
  • Salmonella, sonstige,
  • Shigella sp.,
  • Trichinella spiralis,
  • Vibrio cholerae O 1 und O 139,
  • Yersinia enterocolitica, darmpathogen,
  • Yersinia pestis,
  • andere Erreger hämorrhagischer Fieber,
  • Treponema pallidum,
  • Treponema pallidum,
  • Echinococcus sp.,
  • Plasmodium sp.,
  • Rubellavirus,
  • Toxoplasma gondii.

Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte: Wann am besten abschließen?

Versicherungsexperten sowie das Ärzteblatt sind sich einig, dass Ärzte so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten. Denn die Konditionen einer BU sind im jungen Eintrittsalter deutlich kostengünstiger. Mit zunehmendem Alter kann sich die Gesundheit verschlechtern, weshalb sich auch die Konditionen verschlechtern. Beispielsweise kann ein Hexenschuss oder Asthma zu einem deutlichen Beitragszuschlag führen.

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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