Das ÄrztlicheVersorgungswerk ist eine Pflichtversicherung für Ärzte. Dabei gibt es viele verschiedene ärztliche Versorgungswerke in Deutschland, die sich auch in ihren Leistungen unterscheiden. Entsprechend undurchsichtig und verwirrend kann das Thema sein. Wir haben einen Experten gefragt, der in diesem Beitrag über das Ärztliche Versorgungswerk aufklärt.
Leistungen deines Versorgungswerkes
Man kann sagen, dass das “Ärztliche Versorgungswerk” das Gegenstück zur Deutschen Rentenversicherung ist. Als Arzt bist du im Versorgungswerk pflichtversichert. Das bedeutet, dass du dich zugunsten des Versorgungswerks von der deutschen Rentenversicherung befreien lassen kannst. Dies ist in den meisten Fällen sehr sinnvoll, da davon ausgegangen werden kann, dass die Leistungen des Versorgungswerkes besser sind als die der deutschen Rentenversicherung. Einer der Gründe für die Annahme ist beispielsweise, dass die ärztlichen Versorgungswerke ihre Beiträge anlegen können und eine Verzinsung der Beiträge zu erwarten ist. In der Deutschen Rentenversicherung gibt es diese Möglichkeit nicht. Dort werden die Beiträge sofort für Leistungen verwendet und können nicht angelegt werden.
Es ist nicht richtig, wenn wir von einem „Ärztlichen Versorgungswerk“ sprechen. Es gibt landesweit 18 Versorgungswerke für Ärzte, die jeweils regional im gesamten Bundesgebiet verteilt sind. Darüber hinaus gibt es weitere Versorgungswerke für andere Berufsgruppen wie zum Beispiel Rechtsanwälte.
Die wichtigsten Leistungen der Versorgungswerke sind zum einen die Altersversorgung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Darüber hinaus gibt es je nach Versorgungswerk mehr oder weniger ausgeprägte Leistungen, wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenversicherung.
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Wie sehen die Leistungen der Versorgungswerke aus?
Die Höhe der Leistungen ist je nach Versorgungswerk unterschiedlich. Das liegt daran, dass jedes Versorgungswerk selbständig entscheidet, wie es mit den Beiträgen umgeht und wie hoch die Leistungen sein können. Informationen zu den Leistungen deines Versorgungswerkes findest du in den “Satzungen” oder im “Versorgungswerksbescheid”. Der Bescheid wird einmal im Jahr zugesandt. Die Satzung findest du in der Regel auf der Website deines Versorgungswerkes. Es ist wichtig, dass du weißt, dass die angegebenen Leistungen nicht garantiert sind. Die Versorgungswerke unterliegen keiner zentralen Aufsicht wie zum Beispiel private Versicherungsunternehmen. Es gibt auch keinen staatlichen Zuschuss zu den Leistungen ähnlich der deutschen Rentenversicherung. Die Leistungen speisen sich ausschließlich aus den Beiträgen der Mitglieder und dem Erfolg der jeweils getroffenen Anlageentscheidung. Wenn die zugesagten Leistungen angepasst werden sollen, entscheidet das Versorgungswerk selbst darüber, ob und in welcher Form diese Anpassung erfolgt. Die Zahl der Personen, die über für eine Satzungsänderung entscheiden können, ist von Versorgungswerk zu Versorgungswerk unterschiedlich. Auch hier gibt es keine zentrale Überwachung.
Die Anpassung der Satzung ist eher die Regel als die Ausnahme. Sehr transparent ist dies zum Beispiel in der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung zu sehen:
Die Höhe deiner Altersversorgung hängt davon ab, wie viel du wie lange in dein Versorgungswerk eingezahlt hast. Darüber hinaus hängt die Höhe auch davon ab, wie erfolgreich dein Versorgungswerk bei der Geldanlage war und wie stark sich der demografische Wandel sowie die bereits lang anhaltende Niedrigzinsphase auf die Rente auswirken wird. Auf die Herausforderungen des demografischen Wandels und der Niedrigzinsphase muss an dieser Stelle sicher nicht näher eingegangen werden. Die sogenannte Feminisierung ist eine zusätzliche Herausforderung für die Altersvorsorge aus den Versorgungswerken, insbesondere in den akademischen Heilberufen. Es geht darum, dass mehr Frauen als Männer einen medizinischen Beruf ergreifen. Der Arztberuf war eine Männerdomäne, das ist nicht mehr so. In Bezug auf Rentenansprüche führt dies tendenziell zu niedrigeren Renten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Frauen im Durchschnitt länger leben und die Rente daher länger gezahlt werden muss. Gleichzeitig sind die Beitragseinnahmen pro Mitglied geringer, da Kindererziehungszeiten im Durchschnitt häufiger von Frauen übernommen werden und währenddessen keine Mitgliedsbeiträge gezahlt werden.
Die private Altersvorsorge ist für Ärzte sehr wichtig. Wer allein auf seine Rente aus dem Versorgungswerk und der Krankenhausversorgung angewiesen ist, muss mit einer erheblichen Minderung seines Lebensstandards im Alter rechnen. Für eine umfassende und unabhängige Beratung zur Altersvorsorge für Ärztinnen und Ärzte, die auch deine möglichen Ansprüche aus dem Versorgungswerk berücksichtigt, empfehlen wir Patrick von meinsternum. Patrick ist unabhängiger Versicherungsmakler und spezialisiert auf die Beratung von Mediziner*innen. Du kannst dir hier online einen Termin buchen.
Deine Berufsunfähigkeitsversicherung im Versorgungswerk
Im Gegensatz zur deutschen Rentenversicherung bieten die meisten Versorgungswerke ihren Mitgliedern eine Berufsunfähigkeitsversicherung an. Diese orientiert sich in der Regel am Berufsbild eines Arztes. Hier liegt der entscheidende Unterschied zur deutschen Rentenversicherung, denn hierzulande stellt die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der Deutschen Rentenversicherung nur einen gewissen Schutz dar, der sich nicht auf einen Beruf bezieht. Hier geht es nur darum, ob man noch am regulären Arbeitsmarkt teilnehmen kann. Deine Ausbildung spielt hier also keine Rolle.
Die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk ist jedoch kein Allheilmittel, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Der wichtigste Grund dafür ist, dass du nicht in deinem persönlichen Beruf versichert bist, sondern nur als Arzt allgemein. Solange du trotz eines Unfalls oder einer Krankheit theoretisch weiterhin als Arzt tätig sein kannst, erhältst du kein Geld vom Versorgungswerk. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein hochspezialisierter Gefäßchirurg beim Medizinischen Dienst arbeiten muss.
Ein weiterer Punkt ist, dass man seine ärztliche Tätigkeit aufgeben muss, um eine Leistung aus dem Versorgungswerk zu erhalten. Die Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit muss nachgewiesen werden. Daher ist es nicht möglich, eine BU-Rente aus dem Versorgungswerk zu beziehen und gleichzeitig Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit zu beziehen, weil du beispielsweise weiterhin in Teilzeit arbeiten könntest. Auch die Auszahlung der BU-Rente ist in der Satzung der Versorgungswerke geregelt. Folglich ist diese Leistung, ebenso wie die Höhe der Altersrente, nicht dauerhaft garantiert und kann gegebenenfalls angepasst werden. So geschehen in der „Ärzteversorgung Berlin“ am 11. September 2020. Bisher wurde die BU-Rente ausgezahlt, wenn man nicht mehr als Arzt praktizieren konnte. Diese Formulierung wurde später in „Heilberuf“ geändert.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung eines Versorgungswerkes ist mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vergleichbar. So bist du bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in deinem zuletzt ausgeübten Beruf versichert. Und zwar so, wie du ihn individuell ausgeübt hast. Es wird also nicht pauschal geprüft, ob du noch eine ärztliche Tätigkeit allgemein ausüben könntest. Patrick von meinsternum kann dir bei der Auswahl einer für dich geeigneten BU helfen.