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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2023
Allgemein · 7 Min. Lesedauer
Inhaltsverzeichnis
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist eine der wichtigsten sozialen Absicherungen für Mediziner. Als Arzt widmet man sich tagtäglich der Genesung von Patienten. Was aber, wenn die Ausübung des Berufes nicht mehr geht? Wenn der Arzt zum Patienten wird?
Der Gedankengang der Berufsunfähigkeitsversicherung ist, dass wenn eine Berufsunfähigkeit eintrifft der Betroffene von der Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente erhält. Für die meisten ist die Berufsunfähigkeitsversicherung eine freiwillige Versicherung. Im Folgenden erklären wir Ihnen alles was Sie wissen müssen. Unter anderem, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Medizinstudenten empfehlenswert ist.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Keine Berufsunfähigkeitsversicherung – ein großes Risiko!
- Nervenkrankheiten 29,65%
- Erkrankungen des Skelett- & Bewegungsapparates 20,89%
- Sonstige Erkrankungen 17,61%
- Krebs und andere bösartige Geschwülste 17,05%
- Unfälle 7,77%
- Erkrankungen des Herzens & des Gefäßsystems 7,03%
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022
Zuletzt aktualisiert: 10. August 2022
Warum sollten Ärzte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Medizinstudenten
Vergleich: Absicherungen bei Berufsunfähigkeit von Ärzten
Ärztliche Versorgungswerk | Private Berufsunfähigkeitsversicherung | |
---|---|---|
Höhe der Rente | Abhängig vom Einkommen und Beitragszahlung | Im Vertrag festgelegt |
Absicherung | Pflicht | Freiwillig |
Gesundheitsprüfung | Nicht notwendig | Erforderlich |
Rentenzahlung | ✘Ab 80-100% BU | ✔Ab 50% BU |
Im Vergleich zur Absicherung über das ÄVW rentiert sich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr viel mehr! Die Voraussetzungen, um eine Rentenleistung zu erhalten sind sehr viel einfacher zu erfüllen. Bereits bei einer 50-prozentige Berufsunfähigkeit erhalten Ärzte vom Versicherer die vereinbarte Rente. Die Höhe der Rente richtet sich nach den individuell festgelegten Beitragszahlungen. Ein Faktor, der über die Höhe der Beitragszahlungen entscheidet ist der Gesundheitszustand des Mediziners, der durch eine Gesundheitsprüfung festgestellt wird. Daher ist es für Ärzte vorteilhaft so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte?
Die kosten einer Berufsunfallversicherung für Ärzte fällt unterschiedlich aus. Die Versicherungskosten sind abhängig von vielen Einflussfaktoren, zum Beispiel:
- Alter
- Höhe der gewünschten Rente
- Gesundheitszustand
- Hobbys (riskante Hobbys)
- Besondere Rahmenverträge und Sonderkonditionen für Ärzte
- Fachrichtung und das damit verbundene Risiko
- Vertragslaufzeit
Fiktives Kostenbeispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Ein 34-jähriger Internist schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ab. Somit beträgt die Versicherungsdauer 33 Jahre bis zum Rentenalter von 67 Jahren. Er ist Nichtraucher und besitzt keine gesundheitlichen Risiken, wie z.B. Asthma. Der Mediziner will später eine Rente in Höhe von 2.000€ haben. Sein Vertrag enthält ebenfalls eine Infektionsklausel.
Für seine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Arzt monatlich zwischen 70€ und 150€. Würde der Arzt eine höhere Rente haben wollen, dann würden sich auch die Versicherungskosten erhöhen. Die Versicherungskosten würden dann ungefähr zwischen 90€ und 200€ pro Monat liegen.
- Rentenhöhe 2.000 Euro – Preisspanne: 70 bis 150 Euro
- Rentenhöhe 2.500 Euro – Preisspanne: 90 bis 200 Euro
Worauf sollte ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte achten?
Zwar ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 60. Lebensjahr deutlich billiger, jedoch tritt eine Berufsunfähigkeit bei Ärzten, Zahnärzten und anderen Heilberuflern meistens erst danach ein (Ärzteblatt). Dementsprechend ist eine Absicherung bis zum 67. Lebensjahr sinnvoll.
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Diese Inhalte sollte die private BU für Ärzte beinhalten:
✓ Dynamische Beitragsanpassung
✓ Nachversicherungsgarantie
✓ Rentenhöhe
✓ Versicherungsdauer
✓ Versicherungsumfang
✓ Verzicht auf eine abstrakte Verweisung
Berufsunfähigkeitsversicherung Arzt: Die Infektionsklausel
Meldepflichtige Krankheiten gem. § 6 Infektionsschutzgesetz:
Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf die folgenden Krankheiten:
- Botulismus,
- Cholera,
- Diphtherie,
- humane spongiforme Enzephalopathie, außer familiär-hereditärer Formen,
- akute Virushepatitis,
- enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS),
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber,
- Keuchhusten,
- Masern,
- Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis,
- Milzbrand,
- Mumps,
- Pest,
- Poliomyelitis,
- Röteln einschließlich Rötelnembryopathie,
- Tollwut,
- Typhus abdominalis oder Paratyphus,
- Windpocken,
- zoonotische Influenza,
- Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),
- behandlungsbedürftige Tuberkulose,
- mikrobiell bedingte Lebensmittelvergiftung,
- akute infektiöse Gastroenteritis,
- eine über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung,
- sonstige bedrohliche Krankheiten mit epidemischem Zusammenhang und Risiko einer schwerwiegenden Gefahr für die Allgemeinheit.
Meldepflichtige Krankheitserreger gem. § 7 Infektionsschutzgesetz:
- Adenoviren,
- Bacillus anthracis,
- Borrelia recurrentis,
- Brucella sp.,
- Campylobacter sp., darmpathogen,
- Chlamydia psittaci,
- Clostridium botulinum oder Toxinnachweis,
- Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend,
- Coxiella burnetii,
- Cryptosporidium parvum,
- Ebolavirus,
- Escherichia coli, enterohämorrhagische Stämme (EHEC),
- Escherichia coli, sonstige darmpathogene Stämme,
- Francisella tularensis,
- FSME-Virus,
- Gelbfiebervirus,
- Giardia lamblia,
- Haemophilus influenzae,
- Hantaviren,
- Hepatitis-A-Virus,
- Hepatitis-B-Virus,
- Hepatitis-C-Virus,
- Hepatitis-D-Virus,
- Hepatitis-E-Virus,
- Influenzaviren,
- Lassavirus,
- Legionella sp.,
- Leptospira interrogans,
- Listeria monocytogenes,
- Marburgvirus,
- Masernvirus,
- Mycobacterium leprae,
- Mycobacterium tuberculosis/africanum, Mycobacterium bovis,
- Neisseria meningitidis,
- Norwalk-ähnliches Virus,
- Poliovirus,
- Rabiesvirus,
- Rickettsia prowazekii,
- Rotavirus,
- Salmonella Paratyphi,
- Salmonella Typhi,
- Salmonella, sonstige,
- Shigella sp.,
- Trichinella spiralis,
- Vibrio cholerae O 1 und O 139,
- Yersinia enterocolitica, darmpathogen,
- Yersinia pestis,
- andere Erreger hämorrhagischer Fieber,
- Treponema pallidum,
- Treponema pallidum,
- Echinococcus sp.,
- Plasmodium sp.,
- Rubellavirus,
- Toxoplasma gondii.
Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte: Wann am besten abschließen?
Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio
Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten
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