Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Schwerpunkt für spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin. Was sind die Voraussetzungen für den SP spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin? Wie lange dauert die Weiterbildung für den Schwerpunkt spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin? Welche Inhalte werden in der Weiterbildung des Schwerpunktes behandelt? Wozu wird das Logbuch benötigt? Wo bewirbt man sich am besten als Facharzt, Oberarzt oder Chefarzt der Gynäkologie?

Alle Antworten erhalten Sie hier:

Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Die Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin umfasst die Betreuung von schwangeren Frauen mit einem höhergradigem Risiko sowie die pränatale Diagnostik und Therapie. Des Weiteren fokussiert sich die spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin auf die Leistung normaler und regelwidriger Geburten, die operative Geburtshilfe und die Erstversorgung von Neugeborenen.

Voraussetzungen für den SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Damit der Schwerpunkt für Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin anerkannt wird, wird eine abgeschlossene Facharztausbildung der Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorausgesetzt. Jedoch kann der Arzt die Weiterbildung für den Schwerpunkt ab dem letzten Jahr in der Facharztausbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde beginnen.

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Dauer der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Die Dauer zur Erlangung des Schwerpunktes „Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin“ umfasst 36 Monate. Diese müssen bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 absolviert werden. Davon können

  • 6 Monate Weiterbildung in Humangenetik oder Neonatologie angerechnet werden
  • bis zu 12 Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden
  • bis zu 12 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden

Inhalte der Weiterbildungsordnung für den SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Gemäß der Muster – Weiterbildungsordnung der Ärztkammer für den Schwerpunkt der speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin werden folgende Inhalte behandelt:

Die Muster – Weiterbildungsordnung der Ärztkammer für den Schwerpunkt der speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnde kognitive Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnde Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten)

Spezifische Inhalte der Schwerpunkt-Weiterbildung Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 

Fetomaternale Risiken 

  • Maternale und fetale Erkrankungen höheren Schwierigkeitsgrades 

Fetale Fehlbildungen und Erkrankungen 

  • Beratung bei gezielten pränataldiagnostischen Fragestellungen sowie weiterführende Diagnostik und Therapie, auch unter Einbeziehung von Pädiatern und Kinderchirurgen einschließlich psychosomatischer Beratung 
  • Therapieoptionen fetaler Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen 
  • Diagnostik fetaler Entwicklungsstörungen, Fehlbildungen und Erkrankungen 
  • Weiterführende differentialdiagnostische B-Modus Sonographien bei Verdacht auf Entwicklungsstörungen oder fetale Erkrankungen oder bei erhöhtem Risiko (Richtzahl: 200), davon 
    • Feten mit dokumentierten Fehlbildungen unterschiedlicher Organsysteme (Richtzahl: 30)
  • Fetale Echokardiographie (Richtzahl: 100), davon 
    • pathologische Fälle (Richtzahl: 5)

Risikoschwangerschaft 

  • Betreuung von Risikoschwangerschaften einschließlich Notfallsituationen (Richtzahl: 500), davon 
    • mit maternaler Erkrankung, insbesondere Schwangerschaftsdiabetes einschließlich Therapie (Richtzahl: 150)

Diagnostische Verfahren 

  • Invasive prä- und perinatale Eingriffe, z. B. Amniozentese, Chorionzottenbiopsie, Nabelschnurpunktion, Punktionen aus fetalen Körperhöhlen, Amniondrainagen, Fruchtwasserauffüllung 
  • Weiterführende differentialdiagnostische Dopplersonographie von fetomaternalen Gefäßen bei Risikoschwangerschaften (Richtzahl: 100)

Risikogeburt 

  • Leitung und Überwachung von Risikogeburten gemäß Mutterschaftsrichtlinie einschließlich geburtshilflicher Notfallmaßnahmen (Richtzahl: 400)
  • Wiederbelebungsmaßnahmen beim Neugeborenen 
  • Sectiones höheren Schwierigkeitsgrades, z. B. bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, Plazentaanomalien sowie Re-Sectiones (Richtzahl: 100)
  • Vaginale operative Entbindungen 
  • Entwicklung von Mehrlingen bei vaginalen Entbindungen 
  • Risikofaktoren von Beckenendlageentwicklung bei vaginalen Entbindungen 
  • Versorgung komplizierter Geburtsverletzungen (Richtzahl: 100)

Das Logbuch für die Weiterbildung der speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin

Ebenso wie in der Facharztausbildung zum Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist das Ausbildungs-Logbuch ein verpflichtender Bestandteil der Weiterbildung für den Schwerpunkt der speziellen Geburtshilfe und Perinatalmedizin. In diesem Logbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Das Muster-Logbuch kann hier heruntergeladen werden.

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