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Facharztausbildung/- Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie

Leon Pobuda · Zuletzt aktualisiert: 01. Februar 2023

Allgemein · 7 Min. Lesedauer

Facharztausbildung-MKG
In Deutschland arbeiten ungefähr 1.800 Ärzte mit dem Facharzttitel „Facharzt für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie“. Um diesen Titel zu erlangen, haben die Ärzte ihre Facharztausbildung in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie absolviert. Um ein Mund-Kiefer- und Gesichtschirurg zu werden, müssen Assistenzärzte ihre Facharztausbildung in diesem Fachgebiet absolvieren. Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie zusammengefasst. Beispielsweise die Voraussetzungen für die Facharztausbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie oder die Inhalte der Weiterbildungsordnung.
Assistenzarztjobs

Facharztausbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie: Das Fachgebiet

Das Fachgebiet der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG, auch Kranio-Maxillo-Faziale Chirurgie) umfasst die Gesundheitsberatung, Vorbeugung, Erkennung, nicht-operative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen, Verletzungen, Frakturen, Tumoren, Fehlbildungen sowie Form- und Funktionsveränderungen der Zähne, des Zahnhalteapparates, der Alveolarfortsätze, des Gaumens, der Kiefer, der Kieferhöhlen, der Mundhöhle einschließlich der Zunge, der Wange, der Lippen und des angrenzenden Rachens, der Speicheldrüsen sowie des Gesichtsschädels, der Lider, Orbita und Periorbita, der frontalen Schädelbasis und der bedeckenden Weichgewebe des Kopfes, Gesichtes und Halses einschließlich der Behandlung des fachbezogenen erkrankten Lymphsystems sowie der chirurgischen Kieferorthopädie, Implantologie sowie der prothetisch-epithetischen Versorgung.

Wie viele Fachärzte gibt es für die Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie?

  • 1.784 berufstätige Ärztinnen und Ärzte, davon
    • 14% Ärztinnen (256)
    • 86% Ärzte (1.528)

Voraussetzungen für die Facharztausbildung MKG

Um die Facharztausbildung zum Facharzt für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie beginnen zu können, muss ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die dazugehörige Approbation als Arzt vorliegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt kann der angehende Assistenzarzt in einer Weiterbildungsstätte (z.B. Krankenhaus) seine Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie beginnen. Nach der mehrjährigen Facharztausbildung in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie muss der angehende Facharzt eine Facharztprüfung ablegen. Wird diese Facharztprüfung erfolgreich absolviert, wird dem Arzt der Titel „Facharzt für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie“ erteilt.

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Für die Facharztausbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie wird ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie die Approbation als Arzt vorausgesetzt.

Facharztausbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie: Das Gehalt

Assistenzärzte verdienen während ihrer Facharztausbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie zwischen 4.850 Euro und 6.340 Euro (Stand: 2023). Hierbei orientiert sich das Gehalt an den jeweiligen Tarifverträgen des Arbeitgebers. Bei welchem Arbeitgeber Assistenzärzte am meisten verdienen und wie sie ihr Gehalt steigern können, können Sie hier nachlesen: Assistenzarzt Gehalt.

Dauer der Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie

Die Dauer der Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie beläuft sich auf 60 Monate, also 5 Jahre. Dabei muss die Facharztausbildung bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 absolviert werden. Innerhalb der 60 Monate können 

  • bis zu 12 Monate zahnmedizinische Weiterbildung in Oralchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erfolgen
  • bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen.
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Die Facharztausbildung MKG dauert in Vollzeit 5 Jahre. 

Weiterbildungsordnung Facharzt Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Die Weiterbildungsordnung der Facharztausbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie unterscheidet zwischen:

  • Zu vermittelnden kognitiven Kompetenzen & Methodenkompetenzen (Kenntnisse)
  • Zu vermittelnden Handlungskompetenzen (Erfahrungen & Fertigkeiten)

Inhalte der Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Übergreifende Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

  • Wesentliche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
  • Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondenlegung und Sondenernährung
  • Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung (Richtzahl: 5)
  • Chirurgische Techniken und Instrumentengebrauch einschließlich Laseranwendung, insbesondere Inzision, Präparation, Retraktion, Naht- und Knotentechniken unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewebestrukturen
  • Scoresysteme und Risikoeinschätzung
  • Chirurgische perioperative Behandlung einschließlich Vorbereitung, Nachsorge und Komplikationsmanagement sowie Indikationsstellung zu weiterführenden Maßnahmen
  • Wundheilung und Narbenbildung
  • Wundmanagement und stadiengerechte Wundtherapie sowie Verbandslehre einschließlich verschiedene Wundauflagen, Unterdruck- und Kompressionstherapie
  • Biopsien und Exzisionen von Hauttumoren und Hautveränderungen sowie Wundversorgung
  • Prophylaxe, Diagnostik und Therapie von Thrombosen
  • Basisbehandlung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten

Dentoalveoläre Chirurgie

  • Prinzipien dentoalveolärer Operationsverfahren
  • Operative Eingriffe der dentoalveolären Chirurgie (Richtzahl: 200), z. B.
    • operative Entfernung von verlagerten Zähnen
    • chirurgische Zahnerhaltung, z. B. durch Wurzelspitzenresektionen
    • parodontale Chirurgie
    • dentale Implantologie einschließlich Navigation und Prothetik sowie alveoläre Hart- und Weichgewebeaugmentationen
    • Behandlung odontogener und nicht odontogener Zysten

Traumatologie und Notfälle

  • Pathophysiologie von schweren Verletzungen, des Polytraumas und deren Folgen
  • Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen
  • Kardiopulmonale Reanimation
  • Endotracheale Intubation
  • Operative Eingriffe bei Verletzungen (Richtzahl: 100), z. B.
    • Versorgung von Weichgewebe- und/oder Knochenverletzungen
    • Zahntraumatologie
    • Schienungen von frakturierten Kiefern
    • Osteosynthesen bei Schädelverletzungen
  • Elektive und Notfalltracheotomie (Richtzahl: 5)

Entzündungen/Infektionen

  • Entzündliche und infektiöse Erkrankungen, z. B
    • erregerbedingte Infektionen
    • allergiebedingte und medikamentenbedingte Entzündungen
    • Bindegewebserkrankungen einschließlich Kollagenosen
  • Immun- und Autoimmunkrankheiten, insbesondere Granulomatosen, Vaskulitiden und andere Bindegewebserkrankungen
  • Behandlung einschließlich der Nachsorge von entzündlichen und infektiösen Erkrankungen, insbesondere
    • fortgeleitete Entzündungen, Logenabszesse und Phlegmone
    • Speicheldrüsenerkrankungen und Speichelsteine
    • Kieferhöhlenerkrankungen
  • Unterstützende Maßnahmen zur Förderung der Wundheilung
  • Operative Eingriffe der septischen Chirurgie (Richtzahl: 100), insbesondere
    • transorale sowie transkutane Inzisionen und Drainagen
    • gebietsbezogene Kieferhöhlenoperationen und Speichelstein- und SpeicheldrüsenEntfernungen
    • bei Osteomyelitis und Kiefernekrosen

Fehlbildungen und Formstörungen

  • Fehlbildungen und Fehlformen der Zähne, des Gesichtes und seiner Teile, des Gesichtsschädels und des äußeren Schädels, z. B.
    • Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
    • Syndrome mit Beteiligung des Gesichtes
    • Kraniosynostosen
    • Fehlbisslagen, dysontogenetische Zysten und Fisteln
  • Anwendung von Kopforthesen
  • Diagnostik, konservative und operative Therapie sowie die Nachsorge bei Fehlbildungen und Formstörungen des Gesichtes, seiner Teile und des äußeren Schädels einschließlich Operationsplanungen am Modell oder digital einschließlich Beratung und Entwicklung von Therapieplänen
  • Mitwirkung bei komplexen Eingriffen der Fehlbildungschirurgie einschließlich Dysontogenese, insbesondere Lippen-KieferGaumenspalten und syndromale Gesichtsfehlbildungen (Richtzahl: 10)
  • Umstellungsosteotomien (Richtzahl: 10)
  • Indikationsstellung zur humangenetischen Beratung

Tumorerkrankungen

  • Diagnostik, Therapie und Nachsorge intra- und extraoraler Tumore, davon
    • Durchführung von Probeexzisionen einschließlich Bürstenbiopsien (Richtzahl: 30)
    • Tumorresektionen, auch lasergestützt, in der Mundhöhle, an den Lippen, den Speicheldrüsen, der Haut und der Unterhaut von Gesicht, Kopf und Hals einschließlich Lymphadenektomien und Rekonstruktionen durch z. B. Hart- und Weichgewebeverpflanzungen, mikrochirurgische Transplantationen einschließlich der Transplantatentnahme, des Entnahmedefektverschlusses und der Gefäßanschlüsse (Richtzahl: 30)
  • Diagnostische Techniken zur Erfassung der lokalen Tumorausbreitung und zur Lymphknoten- und Fernmetastasendiagnostik
  • Grundlagen medikamentöser Tumortherapie und Strahlentherapie
  • Mitwirkung bei der systemischen Tumortherapie sowie der supportiven Therapie bei soliden Tumorerkrankungen der Facharztkompetenz
  • Lichtunterstützte Chemotherapie

Degenerative Erkrankungen

  • Kieferatrophie, Speicheldrüsenerkrankungen, Kiefergelenkerkrankungen
  • Operative Eingriffe der präprothetischen Chirurgie, insbesondere Mundvorhofplastik, enossale Implantationen, Auflagerungsplastiken und andere Augmentationsverfahren (Richtzahl: 25)
  • Diagnostik und Therapie bei degenerativen Speicheldrüsenerkrankungen, z. B. Sialometrie, Speicheldrüsenendoskopie
  • Diagnostik und Therapie bei Kiefergelenkerkrankungen, z. B. Kiefergelenksendoskopie und -chirurgie

Funktionelle Störungen

  • Störungen des orofazialen Systems, z. B. Beweglichkeitsstörungen des Kiefers, Diskusverlagerungen, Schmerzerscheinungen
  • Diagnostik, Therapie und Nachsorge bei funktionellen Störungen des orofazialen Systems einschließlich Einleitung und Überwachung unterstützender Maßnahmen, z. B. physikalische, logopädische und psychosomatische Therapie sowie Akupunktur
  • Durchführung funktionstherapeutischer Maßnahmen, z. B. Aufbiss-Behelfe

Endokrine Störungen

  • Endokrine Erkrankungen, z. B. endokrine Orbitopathie, Akromegalie
  • Folgezustände endokriner Störungen, z. B. nach autoimmuner Thyreoiditis, bei Speicheldrüsenerkrankungen

Diagnostische Verfahren

  • Untersuchungen an Kopf, Hals, Mundhöhle und Gesicht, insbesondere
    • klinische Funktionsanalyse einschließlich instrumentelle Funktions- und Okklusionsanalyse
    • gebietsbezogene Hirnnervenuntersuchungen
    • endoskopische Verfahren, z. B. an Oropharynx und Nebenhöhlen
  • Elektrophysiologische Untersuchungen, z. B. Elektromyographie der Kau- und Gesichtsmuskulatur
  • Indikation, Durchführung und Befunderstellung von intra- und extraoralen zwei- und dreidimensionalen Bildgebungsverfahren der Zähne, des Gesichtsschädels und der Weichgewebe des Kopfes und des Halses (Richtzahl: 200), z. B.
    • digitale Volumentomographie
    • Einzelzahnaufnahme und Panoramaschichtaufnahme
    • Nasennebenhöhlenaufnahme
    • Fernröntgenbild
  • Sonographische Untersuchungen (Richtzahl: 200), insbesondere
    • der Gesichts- und Halsweichgewebe sowie der Nasennebenhöhlen und des Gesichtsskelettes, z. B. Jochbogen
    • Doppler-/Duplex-Sonographien der extrakraniellen hirnversorgenden Gefäße
  • Indikationsstellung und Befundinterpretation von weiteren bildgebenden Verfahren

Lokal- und Regionalanästhesie, spezielle Schmerztherapie

  • Analgosedierung und notwendige Überwachungsverfahren
  • Anästhesie- und Schmerztherapieverfahren im Kopf- und Halsbereich (Richtzahl: 50), insbesondere
    • Leitungsanästhesie an den peripheren Hirnnerven
    • Terminalanästhesie einschließlich intraligamentärer Anästhesie
  • Tumeszenzanästhesie
  • Grundlagen der Akupunktur, Akupressur, Transkutanen elektrische Nervenstimulation, Neuromodulatoren, Membranstabilisatoren
  • Operative Eingriffe an peripheren Gesichtsnerven, z. B. Dekompressionen, Nervenverlagerungen, Neurolysen und Wiederherstellung der sensiblen und motorischen Nerven (Richtzahl: 10)
  • Indikation für interventionelle Verfahren, z. B. Langzeitnervenblockaden, Implantation von Neurostimulatoren
  • Chronifizierungsprozesse bei Schmerzpatienten
  • Schmerzanamnesen und Untersuchungen bei Schmerzpatienten einschließlich Anwendung von validierten Skalen und Fragebögen zur Schmerzdokumentation
  • Pharmakologische und nicht-pharmakologische Schmerztherapie

Prävention, Gesundheitsberatung und Rehabilitation

  • Früherkennungsuntersuchungen von gebietsbezogenen Tumoren und deren Vorstufen
  • Beratung zu Mund- und Zahnhygiene sowie Suchtprävention und Entwöhnung
  • Rehabilitation durch Defektprothetik und Epithetik

Schlafbezogene Atemstörungen

  • Grundlagen der Diagnostik, z. B. Polysomnographie, sowie der Therapie, z. B. Mundvorhofschilde, Unterkieferprotrusionsschienen, Umformungen des Gesichtsschädels und der Weichgewebe zur Vergrößerung der funktionellen Atemwege einschließlich Prophylaxe und Nachsorge von schlafbezogenen Atemstörungen mit Obstruktion der oberen Atemwege
  • Interdisziplinäre Therapieplanung bei schlafbezogenen Atemstörungen

Wiederherstellungschirurgie

  • Prinzipien der Plastischen und Wiederherstellungschirurgie, z. B. Einsatz von Biomaterialien, Weichgewebekorrekturen einschließlich Gesichtshautstraffung
  • Plastische Maßnahmen geringeren Schwierigkeitsgrades an Mundhöhle, Gesicht und Kopf (Richtzahl: 50), z. B.
    • Defektdeckungen einschließlich Transplantatentnahmen
    • Nahlappenplastiken
    • Implantation von Biomaterialien
    • Ohrmuschelanlegeplastiken

Strahlenschutz

  • Grundlagen der Strahlenbiologie und Strahlenphysik bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen
  • Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung und des baulichen und apparativen Strahlenschutzes
  • Voraussetzungen zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz

Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie – Das Logbuch

Für die Weiterbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie ist das Ausbildungslogbuch ein verpflichtender Bestandteil im Rahmen der Facharztausbildung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie. In diesem Logbuch werden die erworbenen Weiterbildungsinhalte und erbrachten Leistungszahlen dokumentiert. Damit ein Arzt für die Facharztprüfung zum Facharzt für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie zugelassen wird, muss das Logbuch der Weiterbildung vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Ärztekammer abgegeben werden. Das Muster-Logbuch kann hier heruntergeladen werden.

Facharztprüfung Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie

Die Facharztprüfung in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die letzte Etappe auf dem Weg zum Facharzt für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie. Innerhalb von 30 bis 45 Minuten wird in der mündlichen Prüfung festgestellt, ob der Arzt bereits eine Facharztreife besitzt oder nicht. Besteht der Arzt in Weiterbildung seine Facharztprüfung, wird ihm eine Facharzturkunde ausgestellt und ist nun berechtigt sich als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenkassen mit einer eigenen Praxis niederzulassen.

Ärzte Jobs in der MKG

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Zusatz-Weiterbildungen für die Facharztausbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Nach der Facharztausbildung Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie können die Fachärzte eine Zusatzbezeichnung erhalten. Hierfür müssen die Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie eine Zusatzweiterbildung absolvieren. In welchen spezifischen Fachgebieten sich Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie fortbilden können, sehen Sie hier:

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M

N

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R

S

Diese Fortbildungsmöglichkeiten können Assistenzärzte bereits nach 24 Monaten als Assistenzarzt in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie wahrnehmen:

Leon Pobuda
Psychologe & Geschäftsführer von Approbatio

Herr Pobuda ist Experte für die Personalberatung & -vermittlung von Ärztinnen und Ärzten

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